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Deuteronomiumstudien II: Deuteronomistische und postdeuteronomistische Perspektiven in der Literaturgeschichte von Deuteronomium 5–11


Seiten 65 - 215

DOI https://doi.org/10.13173/zeitaltobiblrech.15.2009.0065




München

1 * Diese Studie ist Teil der Vorarbeiten für meinen in der Reihe Herders Theologischer Kommentar zum Alten Testament (HThK.AT) erscheinenden Deuteronomiumskommentar und setzt die Deuteronomiumstudien I zu Dtn 1–3, die in ZAR 14, 2008, 86–236, erschienen sind, fort.

2 Siehe Verf., Deuteronomiumstudien I. Die Literaturgeschichte von Deuteronomium 1–3, ZAR 14, 2008, 86–236.

3 Siehe M. Noth, Überlieferungsgeschichtliche Studien. Erster Teil. Die sammelnden und bearbeitenden Geschichtswerke im Alten Testament (1943), Tübingen 1957 (Nachdruck Darmstadt 1963), 13f.

4 Zur Diskussion des Beginns eines Deuteronomistischen Geschichtswerks in 1 Sam 1 und seines Abschlusses in 2 Kön 23 und 25 siehe Verf. in R. Achenbach/M. Arneth/E. Otto, Einleitung in die Literaturgeschichte der Hebräischen Bibel, Tübingen 2010 (im Druck).

5 Siehe R. G. Kratz, Der literarische Ort des Deuteronomiums, in: ders./H. Spieckermann (Hg.), Liebe und Gebot. Studien zum Deuteronomium. FS L. Perlitt, FRLANT 190, Göttingen 2000, (100–120) 109f. Cf. dazu die Kritik von R. Achenbach, Pentateuch, Hexateuch und Enneateuch. Eine Verhältnisbestimmung, ZAR 11, 2005, (122–154) 127ff.

6 Siehe Verf., Moses Abschiedslied in Deuteronomium 32. Ein Zeugnis der Kanonsbildung in der Hebräischen Bibel, in: ders., Die Tora. Studien zum Pentateuch. Gesammelte Aufsätze, BZAR 9, Wiesbaden 2009, 641–678.

7 Siehe Verf., Das Deuteronomium im Pentateuch und Hexateuch. Studien zur Literaturgeschichte von Pentateuch und Hexateuch im Lichte des Deuteronomiumrahmens, FAT 30, Tübingen 2000, 129–155.

8 Siehe u. a. Dtn 2,3–8.9.18f.27f. u. ö.

9 Siehe Verf., a. a. O., 156–232.

10 Zur Analyse der Kundschaftererzählung siehe ausführlicher Verf., a. a. O., 12–109. Dem folgt R. Achenbach, Die Erzählung von der gescheiterten Landnahme von Kadesch Barnea (Numeri 13–14) als Schlüsseltext der Redaktionsgeschichte des Pentateuchs, ZAR 9, 2003, 56–123.

11 Siehe J. Wellhausen, Die Composition des Hexateuchs und der historischen Bücher des Alten Testaments, Berlin 41963, 189–194. Siehe auch R. Smend sen., Die Hexateucherzählung auf ihre Quellen untersucht, Berlin 1912, 249–264.

12 Siehe J. Wellhausen, a. a. O., 191 Anm. 1. J. Wellhausen nimmt hier eine These von J. S. Vater, Commentar über den Pentateuch, Bd. III, Halle 1805, 461f. auf. Zum Kontext in der Pentateuchforschung siehe Verf., Art. Pentateuch, RGG4 VI, Tübingen 2003, (1089–1102) 1092f.

13 Siehe J. Wellhausen, a. a. O., 191.

14 Siehe J. Hempel, Die Schichten des Deuteronomiums, Leipzig 1914, 63.

15 Siehe C. Steuernagel, Das Deuteronomium, HK I.3.1, Göttingen 1923, 9.21 u. ö.

16 Siehe G. Hölscher, Komposition und Ursprung des Deuteronomiums, ZAW 40, 1922, 176ff., der anstelle einer Urkunden- einer Ergänzungshypothese zur Erklärung der Literaturgeschichte des Deuteronomiumrahmens den Vorzug gegeben hat; siehe im Folgenden.

17 Siehe H. D. Preuss, Deuteronomium, EdF 164, Darmstadt 1982, 93.

18 Siehe C. Steuernagel, Der Rahmen des Deuteronomiums. Literarcritische Untersuchung über seine Zusammensetzung und Entstehung, Halle 1894; ders., Deuteronomium (HK I.3.1); A. F. Puukko, Das Deuteronomium. Eine literarkritische Untersuchung, BWA(N)T 5, Leipzig 1910; J. Hempel, Schichten (Leipzig 1914).

19 Siehe G. Hölscher, Komposition (ZAW 20), 161–255; M. Noth, Überlieferungsgeschichtliche Studien (Tübingen2 1957), 16f., im Anschluss an G. Hölscher.

20 Siehe G. d'Eichthal, étude sur le Deutéronome. Mélanges de Critique Biblique, Paris 1886; cf. auch W. Staerk, Das Deuteronomium, sein Inhalt und seine literarische Form, Leipzig 1894, 64–68; A. Klostermann, Der Pentateuch. Neue Folge, Leipzig 1907, 197–246; A. C. Welch, Deuteronomy. The Framework of the Code, London 1932.

21 Siehe oben Anm. 10.

22 Siehe A. Kuenen, Historisch-kritische Einleitung in die Bücher des alten Testaments, Bd. I/1, Leipzig 1887, 103–125. Im Gegensatz zu J. Wellhausen ist A. Kuenen der Meinung, dass die Einleitungsrede in Dtn 5–11 aufgrund enger sachlicher und vor allem sprachlicher Bezüge zwischen Dtn 5–11 und Dtn 12–26 wenn schon nicht vom Deuteronomiker als Verf. von Dtn 12–26 stamme, so doch Dtn 12–26 aber niemals ohne Dtn 5–11 veröffentlicht worden sei.

23 So A. Kuenen, a. a. O., 113. Das Nebeneinander von „paränetischer“ und „historischer“ Erzählung in Dtn 1–3 und Dtn 5–11 wird auch in Dtn 5–11 selbst beobachtet. Gültig ist nach wie vor, dass die Rahmung in Dtn 1–3 literaturhistorisch nicht auf einer Ebene mit der in Dtn 5–11 liegt, wenn sich die Begründungen inzwischen auch erheblich gewandelt haben; siehe Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 87. Siehe dazu unten I.2.

24 Zu A. Klostermann siehe D. Ackermann, August Klostermann und der Pentateuch. Ein forschungsgeschichtlicher Beitrag zum Pentateuchproblem, Neukirchener Dissertationen und Habilitationen 14, Neukirchen-Vluyn 2001.

25 Siehe A. Klostermann, Pentateuch (Leipzig 1907), 423f., siehe auch oben Anm. 19.

26 Siehe S. Mowinckel, Psalmenstudien II. Das Thronbesteigungsfest Jahwäs und der Ursprung der Eschatologie (1922), Amsterdam 1966 (reprint).

27 Siehe A. Bentzen, Die josianische Reform und ihre Voraussetzungen, Kopenhagen 1926, 96–100.

28 Siehe G. von Rad, Deuteronomium-Studien, FRLANT 40, Göttingen 21948, 36–40. Siehe dazu Verf., Gerhard von Rad als Deuteronomiumskommentator. Klärungen aus zeitlichem Abstand, in: ders., Die Tora. Studien zum Pentateuch. Gesammelte Aufsätze, BZAR 9, Wiesbaden 2009, 620–640.

29 Siehe N. Lohfink, Das Hauptgebot. Eine Untersuchung literarischer Einleitungsfragen zu Dtn 5–11, AnBib 20, Rom 1963.

30 Rom 22. November 1962.

31 R. Achenbach, Israel zwischen Verheißung und Gebot. Literarkritische Untersuchungen zu Deuteronomium 5–11, EHS XXIII/422, Frankfurt/Main 1991, 9 hat auf das methodische Grundproblem von N. Lohfinks Studie aufmerksam gemacht: „Zudem birgt das Postulat einer übergeordneten Struktur die Gefahr, daß man redaktionelle Schichten als konstitutiv für den Textzusammenhang wertet und das literarische Gefälle der Texte vom Kern zu den Fortschreibungen unter Verzicht auf eine vorherige literarkritische Analyse umkehrt“.

32 Siehe C. Steuernagel, Deuteronomium (HK I.3.1), 9.71–75.

33 Siehe A. F. Puukko, Deuteronomium (BWA[N]T 5), 148–175.

34 Siehe J. Hempel, Deuteronomium (Leipzig 1914), 103–148.

35 Siehe G. Seitz, Redaktionsgeschichtliche Studie zum Deuteronomium, BWANT 93, Stuttgart 1971, 45–77.

36 Siehe F. García-López, Analyse littéraire de Deutéronome, V-XI, RB 84, 1977, 481–522; RB 85, 1978, 5–49.

37 Siehe N. Lohfink, Hauptgebot (AnBib 20), 139–166; cf. ferner G. Braulik, Deuteronomium 1–16,17, EB 15, Würzburg 1986, 55.

38 Siehe N. Lohfink, Kerygmata des deuteronomistischen Geschichtswerks, in: ders., Studien zum Deuteronomium und zur deuteronomistischen Literatur II, SBAB 12, Stuttgart 1991, 125–142. Zur Kritik an N. Lohfinks DtrN und Dtrü im Deuteronomiumrahmen siehe unten V.1.

39 Siehe F. García-López, Deutéronome (RB 85), 6–33.

40 Siehe F. García-López, Deutéronome (RB 84), 512f.

41 Siehe F. García-López, Deuteronomio 31, el Pentateuco y la Historia Deuteronomista, in: J. Lust/M. Vervenne (Hg.), Deuteronomy and Deuteronomic Literature. FS C. H. W. Brekelmans, BEThL 133, Leuven 1997, 71–85; ders., Deut 34, Dtr History and the Pentateuch, in: F. García Martinez u. a. (Hg.), Studies in Deuteronomy. FS C. J. Labuschagne, VT.S 53, Leiden/New York 1994, 47–61. Etwa gleichzeitig kündigt sich in der Studie von F. C. Tiffany, Parenesis and Deuteronomy 5–11 (Deut. 4:45; 5:2–11:29): A Form Critical Study, Ph. D. Diss. Claremont Graduate School 1978, und R. Polzin, Moses and the Deuteronomist: A Literary Study of the Deuteronomistic History, Part 1: Deuteronomy, Joshua, Judges, New York 1980, eine Umakzentuierung der Forschung an. Während F. C. Tiffany in der Untersuchung der Gattung der Paränese aufgrund von Beobachtungen zu chiastischer Struktur zu dem Ergebnis kommt, dass Dtn 4,45; 5,2–11,29 eine literarische Einheit eines „Memorandums“ aus dem 7. Jh. sei, liest R. Polzin den Text schon dezidiert synchron und unterscheidet zwischen der „Stimme“ der Tradition und der des dtr Buchautors. Schließlich ist auf die zeitgleich erschienene Diskursanalyse von C. Rabin, Discourse Analysis and the Dating of Deuteronomy, in: J. A. Emerton/S. C. Reif (Hg.), Interpreting the Hebrew Bible. FS E. I. J. Rosenthal, Cambridge U. K. 1982, 171–177, hinzuweisen. Dieser Ansatz wurde jüngst in der Studie zur Textgrammatik und literarischen Struktur in Dtn 5–11 von J. S. DeRouchie, A Call to Covenant Love. Text Grammar and Literary Structure in Deuteronomy 5–11, Gorgias Dissertations 30, Piscataway, N. J. 2007, mit dem Ergebnis der Annahme literarischer Einheitlichkeit von Dtn 5–11 fortgeschrieben.

42 Siehe R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422).

43 Siehe R. Smend jun., Das Gesetz und die Völker. Ein Beitrag zur deuteronomistischen Redaktionsgeschichte, in: ders., Die Mitte des Alten Testaments. Gesammelte Studien I, BEvTh 99, München 1986, 124–137.

44 Dies dürfte umso leichter gefallen sein, als sich R. Smend jun. flugs von seiner These der dtr Schichtung des exilischen DtrG wieder distanziert hat; siehe R. Smend jun., Ein halbes Jahrhundert alttestamentlicher Einleitungswissenschaft, ThR 49, 1984, (3–30) 25. Da noch der Kommentar von T. Veijola bis in die Sigla hinein sich dem „Göttinger Modell“ von DtrH, DtrP und DtrN verpflichtet weiß, sei R. Smend jun. zitiert: „Auch die redaktionsgeschichtliche Arbeit muss sich davor hüten, Mode zu werden und Sicherheiten vorzutäuschen, die es nicht gibt … die Selbstverständlichkeit, mit der seit einigen Jahren die Kürzel DtrG, DtrH, DtrN und DtrP, demnächst womöglich auch noch DtrL und Dtrü aus vielen … Kugelschreibern und Schreibmaschinen hervorkommen, ist nicht nur ästhetisch geeignet, Bedenken zu erregen“.

45 Siehe D. Knapp, Deuteronomium 4. Literarische Analyse und theologische Interpretation, GTA 35, Göttingen 1987.

46 Siehe R. Achenbach/M. Arneth/E. Otto, Einleitung (Tübingen 2010), sowie Th. Römer, The So-Called Deuteronomistic History. A Sociological, Historical and Literary Introduction, New York 2005, 67ff.; K. Schmid, Hatte Wellhausen recht? Das Problem der literarhistorischen Anfänge des Deuteronomismus in den Königebüchern, in: M. Witte u. a. (Hg.), Die deuteronomistischen Geschichtswerke. Redaktions- und religionsgeschichtliche Perspektiven zur „Deuteronomismus“-Diskussion in Tora und Vorderen Propheten, BZAW 365, Berlin/New York 2006, 19–43; ders., Literaturgeschichte des Alten Testaments. Eine Einführung, Darmstadt 2008, 80ff.

47 Dass R. Achenbach inzwischen eine Wende vollzogen hat, sei angemerkt, rechnet er doch nunmehr Jos 24 nicht mehr zum Grundbestand eines Deuteronomistischen Geschichtswerks, sondern der postdtr und d. h. nachexilischen Redaktion des Hexateuchs unter Einschluss der Priesterschrift zu; siehe R. Achenbach, Die Vollendung der Tora. Studien zur Redaktionsgeschichte des Numeribuches im Kontext von Hexateuch und Pentateuch, BZAR 3, Darmstadt 2003, 30.201 u. ö. Damit verändert sich das Koordinatenkreuz für die Analyse von Dtn 5–11 grundlegend.

48 Siehe R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 396.

49 Siehe A. de Pury, Las dos leyendas sobre el origen de Israel (Jacob y Moisés) y la elaboración del Pentateuco, EstB 52, 1994, 95–131.

50 Siehe dazu ausführlicher Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 121f.128.150.

51 Siehe R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 396. Damit ist eine Erklärung des Numeruswechsels intendiert, die die in der älteren Forschung übliche Nutzung nur als literarkritisches Kriterium, ohne nach den Funktionen im Text zu fragen, hinter sich lässt. Es ist durchaus damit zu rechnen, dass die Autoren des Deuteronomiums diese Texte diachroner lasen, als es ein einliniger synchroner Zugang einräumen will; siehe dazu Verf., Wie „synchron“ wurde in der Antike der Pentateuch gelesen?, in: F.-L. Hoßfeld/L. Schwienhorst-Schönberger (Hg.), „Das Manna fällt auch heute noch“. Beiträge zur Geschichte und Theologie des Alten/Ersten Testaments. FS E. Zenger, HBS 44, Freiburg/Breisgau 2004, 420–435 (wieder abgedruckt in: ders., Tora [BZAR 9], 447–461). Zum Numeruswechsel siehe auch C. T. Begg, The Significance of the Numeruswechsel in Deuteronomy. The „Pre-History“ of the Question, EThL 55, 1979, 116–124.

52 Diese literaturhistorische Relationierung von Ex 32–34 mit Dtn 9–10* hat R. Achenbach inzwischen gründlich revidiert; siehe R. Achenbach, Grundlinien redaktioneller Arbeit in der Sinaiperikope, in: E. Otto/R. Achenbach (Hg.), Das Deuteronomium zwischen Pentateuch und Deuteronomistischem Geschichtswerk, FRLANT 206, Göttingen 2004, 56–80. Siehe dazu auch Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 86–93.111–129. Dieser Wechsel ist der Einsicht geschuldet, dass n-P-Texte der Sinaiperikope keineswegs eo ipso prae-P-Texte sind, sondern die Priesterschrift wie das Deuteronomium voraussetzen können.

53 Siehe dazu jetzt R. Achenbach, Levitische Priester und Leviten im Deuteronomium. Überlegungen zur sog. „Levitisierung“ des Priestertums, ZAR 5, 1999, 285–309; ders., Vollendung der Tora (BZAR 3), 52–54.141–172, der inzwischen darin postpriesterliche Motive sieht.

54 Siehe dazu aber oben Anm. 46 und 51.

55 Siehe dazu F. García-López, Deutéronome (RB 85), 6–33.

56 Siehe dazu oben Anm. 47.

57 Siehe dazu oben Anm. 48 und 49. Unbefriedigend bleibt bei R. Achenbach u. a. auch das literarische Ausfransen der Texte durch paränetische Erweiterungen, die keinen Schichten zuzuordnen seien. Nicht zuletzt die Studien von N. Lohfink (s. o. Anm. 28) und F. C. Tiffany (s. o. Anm. 40) zeigen, dass die paränetischen Stücke in Dtn 5–11 eine nicht geringe literarische Kohärenz aufweisen, wenn man die Literarkritik der stilkritischen Prüfung zugänglich macht. Siehe dazu im Folgenden. Trotz dieser Einschränkung bleiben eine Reihe von literarkritischen Beobachtungen bedenkenswert.

58 Siehe T. Veijola, Principal Observations on the Basic Story in Deuteronomy 1–3, in: M. Augustin/K. D. Schunck (Hg.), „Wünschet Jerusalem Frieden“. Collected Communications to the XIIth Congress of the International Organization for the Study of the Old Testament, Jerusalem 1986, BEAT 13, Frankfurt/Main 1988, 243–259.

59 So auch bereits H. D. Preuss, Deuteronomium (EdF 164), 46–61.

60 Siehe L. Perlitt, Deuteronomium, BK V 1–4, Neukirchen-Vluyn 1990–2006, 33f.: „(D)ie Grundschicht setzt in 1,6 nicht ohne guten Grund beim Horeb ein: Dort begann der Zug, der im Land der Verheißung endete; dort begann aber auch Moses Auftrag, der sich im Dt erfüllte. Darum empfiehlt es sich nicht, die Verknüpfung zwischen Dtn 1–3 und dem Dt erst spät-dtr Ergänzern zuzuschreiben“. Siehe dazu auch Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 90f.

61 Siehe T. Veijola, Das 5. Buch Mose. Deuteronomium Kapitel 1,1–16,17, ATD 8/1, Göttingen 2004, 7ff.

62 T. Veijola setzt in seiner Kommentierung noch die klassische Urkundenhypothese der Pentateuchforschung des ausgehenden 19. Jh. voraus, wie besonders eindrücklich an der Kommentierung von Dtn 1,19–46, bei der er sich auf die traditionelle Quellenzuweisung durch L. Schmidt, Die Kundschaftererzählung in Num 13–14 und Dtn 1,19–46, Eine Kritik neuerer Pentateuchkritik, ZAW 114, 2002, 40–58, beruft; siehe T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 31f. Siehe aber Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 12–109 sowie im Folgenden.

63 Siehe L. Perlitt, Priesterschrift im Deuteronomium?, in: ders., Deuteronomium-Studien, FAT 8, Tübingen 1994, 123–143.

64 Siehe T. Veijola, Deuteronomiumsforschung zwischen Tradition und Innovation I, ThR 67, 2002, (273–327) 288 Anm. 28.

65 Zur Diskussionslage jenseits der Urkundenhypothese siehe K. Schmid, Literaturgeschichte (Darmstadt 2008); Verf. in R. Achenbach/M. Arneth/E. Otto, Einleitung (Tübingen 2010).

66 So die Formulierung von T. Veijola. Siehe oben Anm. 42.

67 Siehe W. Dietrich, Prophetie und Geschichte. Eine redaktionsgeschichtliche Untersuchung zum deuteronomistischen Geschichtswerk, FRLANT 108, Göttingen 1972.

68 Siehe oben Anm. 43.

69 Siehe dazu den Forschungsüberblick von G. Braulik, Theorien über das Deuteronomistische Geschichtswerk (DtrG) im Wandel der Forschung, in: E. Zenger u. a., Einleitung in das Alte Testament, Stuttgart 72008, 191–202; Th. Römer, So-Called Deuteronomistic History (New York 2005), 14–43.

70 Siehe T. Veijola, Bundestheologische Redaktion im Deuteronomium, in: ders. (Hg.), Das Deuteronomium und seine Querbeziehungen, SESJ 62, Göttingen/Helsinki 1996, 242–276 (wieder abgedruckt in: ders., Moses Erben. Studien zum Dekalog, zum Deuteronomismus und zum Schriftgelehrtentum, BWANT 149, Stuttgart 2000, 153–175); ders., 5. Buch Mose (ATD 8/1), 4f.

71 Siehe T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 129.

72 Siehe T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 129.

73 Dtn 9,7ff. könne nicht die ursprüngliche erzählerische Fortsetzung von Dtn 5*gebildet haben, „denn die Geschichte vom Bundesschluss am Horeb zielt in keiner Hinsicht auf den Bundesbruch, sondern will eine Erklärung für das Verhältnis der dtr Gesetzgebung zum Dekalog geben (5,22–31)“; so T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 129. Warum aber Dtn 9,7ff. einer Schicht DtrN zuzuweisen sei, bleibt ohne Begründung und resultiert nur aus der Voraussetzung des Göttinger Schichtenmodells, bleibt also in der Argumentation zirkulär. Im Gegenteil spricht die Einschätzung, Dtn 5 gehe es um eine Verhältnisklärung von Dekalog und dtn Gesetz eher dafür, Dtn 5 zu DtrN, Dtn 9,7ff. aber mit der Thematik des Bundesbruches auf einen prophetischen Einfluss etwa von Jer 31,31–34 auf eine Schicht DtrP zurückzuführen. Dass T. Veijola gleichzeitig meint, die nichtpriesterschriftliche Sinaiperikope in Ex 20; 32 sei in Dtn 5; 9–10* literarisch vorausgesetzt, lässt erstaunen, dass Dtn 5,1–6,3* nicht auf die Fortsetzung durch Dtn 9,7–10,11* hinauslaufen und umgekehrt durch Dtn 5 das Verhältnis des Dekalogs zum dtn Gesetz geklärt werden soll, der Dekalog aber keinerlei Niederschlag in der dtr Redaktion der Gesetze des Deuteronomiums gefunden habe; siehe dazu unten IV.1.

74 Dass der Dekalog „prophetisch“ sei, ist eine unbegründete Annahme trotz J. Wellhausen. Die Übernahme von Prohibitiven des Dekalogs aus Hos 4,2 und Jer 7,9 steht auf sehr schwachen Füßen, während die Einbindung des Dekalogs in die Rechtsüberlieferungen, insbesondere in Gestalt des Bundesbuches unübersehbar ist. Siehe dazu Verf., Theologische Ethik des Alten Testaments, ThW 3/2, Stuttgart 1994, 208–219. Die These, Jer 7,9 sei Spendertext für den Dekalog, stellt die literarischen Relationen geradezu auf den Kopf, setzt doch Jer 7 bereits den dtr redigierten Dekalog voraus; siehe Verf., Der Pentateuch im Jeremiabuch. Überlegungen zur Pentateuchrezeption im Jeremiabuch anhand neuerer Jeremia-Literatur, ZAR 12, 2006, 245–306; ders., Jeremia und die Tora, in: R. Achenbach/M. Arneth/E. Otto, Tora in der Hebräischen Bibel. Studien zur Redaktionsgeschichte und synchronen Logik diachroner Transformationen, BZAR 7, Wiesbaden 2007, 134–182.

75 Siehe dazu unten V.1.

76 Siehe T. Veijola, Bundestheologische Redaktion (SESJ 62), 242–276; ders., 5. Buch Mose (ATD 8/1), 4f.

77 Siehe dazu kritisch K. Finsterbusch, Rezension von T. Veijola, Das 5. Buch Mose (ATD 8/1), ThLZ 130, 2005, 940–942; L. Perlitt, Deuteronomium (BK V/4), 297f. L. Perlitt fasst seine Ablehnung mit den Worten zusammen: „Befremdend wirkt in dieser Hinsicht (sc. Schichtung eines Textes mit Chiffren, die vorausgesetzt werden) insbesondere die sog. bundestheologische Redaktion ‚DtrB‘, eine redaktionsgeschichtliche Hypothese, die in der Forschung noch weniger Allgemeingut ist als DtrN und im Grunde auch bei Veijola vor allem durch ein ‚gemeinsames Thema‘ zusammengehalten wird“. L. Perlitt zeigt auf, dass die von T. Veijola postulierte Redaktionsschicht DtrB keine literarische Konsistenz hat. L. Perlitts eigenes Verfahren, mit einer Vielzahl von auch kleinräumigen Fortschreibungen in Gestalt von Texteingriffen zu rechnen, ohne dass eine redaktionsgeschichtliche Zuordnung auch nur gesucht wird, ist aber kaum überzeugender. In Bezug auf Dtn 4 übernimmt er im Wesentlichen den Versuch seines Schülers D. Knapp, Deuteronomium 4 (GTA 35), eine Struktur in der Vielzahl der Textfortschreibungen zu erkennen, während in Dtn 1–3 in der Analyse von L. Perlitt der Text des Deuteronomiumrahmens zu einem „rolling corpus“ wird; siehe dazu Verf., Deuteronomiumstudien, 86–236.

78 Siehe K. van der Toorn, Scribal Culture of the Hebrew Bible, Cambridge/Mass. 2007, 143–172.

79 Siehe auch H. U. Steymans, Die neuassyrische Vertragsrhetorik der „Vassal Treaties of Esarhaddon“ und das Deuteronomium, in: G. Braulik (Hg.), Das Deuteronomium, ÖBS 23, Frankfurt/Main 2003, (89–152) 98–105, zu T. Veijola, Deuteronomiumsforschung (ThR 67), 289–292, sowie Verf., Das postdeuteronomistische Deuteronomium als integrierender Schlußstein der Tora, in: ders., Die Tora. Studien zum Pentateuch. Gesammelte Aufsätze, BZAR 9, Wiesbaden 2009, (421–446) 426f., zu T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 93–118.

80 Siehe oben Anm. 1 sowie Verf., Deuteronomium 1–3 als Schlüssel der Pentateuchkritik in diachroner und synchroner Perspektive, in: ders., Die Tora (BZAR 9), 284–420. Zum Josuabuch als Teil eines Hexateuch siehe Verf., Das Mazzotfest in Gilgal, BWANT 107, Stuttgart 1975, 26–103.

81 Siehe Verf., Deuteronomium 4. Die Pentateuchredaktion im Deuteronomiumsrahmen, in: T. Veijola (Hg.), Das Deuteronomium und seine Querbeziehungen, SESJ 62, Helsinki/Göttingen 1996, 208–237; ders., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 157–175. Da Dtn 4 bereits ausführlich exegesiert wurde, bedarf es an dieser Stelle keiner neuen Behandlung dieses Kapitels. Siehe dazu auch K. Holter, Deuteronomy 4 and the Second Commandment, Studies in Biblical Literature 60, New York 2003, der die literarische Einheitlichkeit und späte Abfassung von Dtn 4 vertritt; siehe dazu meine Rezension in ZAR 12, 2006, 397–400, sowie Th. Römer, So-Called Deuteronomistic History (New York 2005), 130 Anm. 45, 173, der das Kapitel Dtn 4,1–40 als nachexilischen Einschub in den Rahmen des dtr Deuteronomiums sieht, das als literarisch einheitlich Nähe zur Priesterschrift zeige; siehe Th. Römer, a. a. O., 173 Anm. 20.

82 Siehe Th. Römer, So-Called Deuteronomistic History (New York 2005), 59 Anm. 31, 130, 150, 170f. Siehe dazu Verf., Zur Geschichte der deuteronomistischen Geschichtswerke. Anmerkungen zu einem neuen Entwurf von Thomas Römer, ZAR 12, 2006, 354–361.

83 Siehe Th. Römer, So-Called Deuteronomistic History (New York 2005), 170f.; siehe dazu unten bes. IV.2; V.1.2.

84 Siehe dazu Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 76–86.230f.240–246, sowie ders., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 86–236.

85 Siehe unten V.1.2. Zur postpriesterschriftlichen Abfassung von Ex 23,20–33 und Ex 34,11b-16 siehe Verf., Die nachpriesterschriftliche Pentateuchredaktion im Buch Exodus, in: M. Vervenne (Hg.), Studies in the Book of Exodus. Redaction-Reception-Interpretation, BEThL 126, Leuven 1996, (61–111) 89–94. Dass hier keine dtr Redaktion in Anschlag zu bringen ist, betont erneut mit M. Noth, Überlieferungsgeschichtliche Studien (Tübingen2 1957) 13, K. Schmid, Das Deuteronomium innerhalb der „deuteronomistischen Geschichtswerke“ in Gen — 2 Kön, in: E. Otto/R. Achenbach (Hg.), Das Deuteronomium zwischen Pentateuch und Deuteronomistischem Geschichtswerk, FRLANT 206, Göttingen 2004, (193–211) 194 mit Anm. 2.; M. Konkel, Sünde und Vergebung. Eine Rekonstruktion der hinteren Sinaiperikope (Exodus 32–34) vor dem Hintergrund aktueller Pentateuchmodelle, FAT 58, Tübingen 2008; siehe dazu Verf., Die Erzählung vom Goldenen Kalb in ihren literarischen Kontexten. Zu einem Buch von Michael Konkel (in diesem Jahrgang der ZAR).

86 Siehe Verf., Deuteronomy between Pentateuch and Deuteronomistic History. Some remarks on occasion of Thomas Römer's „The So-Called Deuteronomistic History“, The Journal of Hebrew Scriptures 9, 2009, 22–27.

87 Siehe Th. Römer, So-Called Deuteronomistic History (New York 2005), 182.

88 Siehe dazu Verf., Deuteronomistische Geschichtswerke (ZAR 12), 354–361.

89 Siehe Th. Römer, Deuteronomium 34 zwischen Pentateuch, Hexateuch und deuteronomistischem Geschichtswerk, ZAR 5, 1999, 167–178; ders./M. Z. Brettler, Deuteronomy 34 and the Case for a Persian Hexateuch, JBL 119, 2000, 401–419.

90 Siehe oben Anm. 79 sowie Verf., Deuteronomy Between the Pentateuch and the Deuteronomistic History (The Journal of Hebrew Scripture 9), 22–27.

91 Siehe oben Anm. 80.

92 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 175–233.

93 Siehe D. I. Block, Recovering the Voice of Moses: the Genesis of Deuteronomy, JETS 44, 2001, (385–408) 402f. Die von D. I. Block als kanonisch bezeichnete Perspektive ist die der Literaturgeschichte des Deuteronomiums seit seiner Integration in Hexateuch und Pentateuch, deren „Wiege“ neben der Priesterschrift eben das dtr Deuteronomium ist; siehe dazu Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 234–273.

94 Siehe auch Verf., Das Deuteronomium als integrierender Schlußstein (BZAW 365), 71–102.

95 Siehe dazu Verf., Perspektiven der neueren Deuteronomiumsforschung, ZAW 119, 2007, 319–340; ders., Hoofdlijnen van het moderne onderzoek van Deuteronomium, in: K. Spronk (Hg.), Deuteronomium, ACEBT 23, Vught 2007, 1–22.

96 Siehe oben Anm. 64. Zum Diskussionsstand in der Pentateuchforschung siehe E. Zenger u. a., Einleitung, Stuttgart 72008, 99–123 sowie Verf., Das Gesetz des Mose, Darmstadt 2007, 98–209.

97 Siehe oben Anm. 2 sowie jüngst F. Blanco-Wißmann, „Er tat das Rechte …“. Beurteilungskriterien und Deuteronomismus in 1Kön 12–2Kön 25, AThANT 93, Zürich 2008; siehe dazu die Rezension in diesem Jahrgang der ZAR.

98 Siehe dazu Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 110–155.234–243.

99 Siehe oben Anm. 1.

100 Siehe dazu Verf., Deuteronomium 1–3 jenseits der These eines Deuteronomistischen Geschichtswerks. Zu einem Buch von Raik Heckl (in diesem Jahrgang der ZAR).

101 Zur Ausgrenzung der dtr und postdtr Zusätze zum vorexilisch-dtn Gesetz in Dtn 12–26 siehe Verf., Das Deuteronomium (BZAW 284), 203–378.

102 Siehe dazu den Forschungsbericht in Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 87–104.

103 Siehe u. a. J. Wellhausen, Composition (Berlin 31899) 193; J. Hempel, Schichten (Leipzig 1914), 63ff.; C. Steuernagel, Deuteronomium (HK I.3.1), 9.21 u. ö.

104 Siehe oben Anm. 18.

105 Siehe S. Mittmann, Deuteronomium 1,1–6,3 literarkritisch und traditionsgeschichtlich untersucht, BZAW 139, Berlin/New York 1975, 8ff. Mit der Itinerarhypothese knüpft S. Mittmann an J. Plöger, Literarkritische, formgeschichtliche und stilkritische Untersuchungen zum Deuteronomium, BBB 26, Bonn 1967, 5ff., an. Siehe dazu L. Perlitt, Deuteronomium (BK V 1–4), 31. S. Mittmanns These der Anbindung von Dtn 5 an Dtn 1–3 hat eine Auferstehung erfahren durch J. Chr. Gertz, Kompositorische Funktion und literaturhistorischer Ort von Deuteronomium 1–3, in: M. Witte u. a. (Hg.), Die deuteronomistischen Geschichtswerke. Redaktions- und religionsgeschichtliche Perspektiven zur „Deuteronomismus“-Diskussion in Tora und Vorderen Propheten, BZAW 365, Berlin/New York 2006, 103–123. Sollten Dtn 1–3 und Dtn 5 auf ein und denselben Autor zurückgehen, lässt das u. a. eine Antwort auf die Frage offen, warum das Narrativ von Dtn 1–3; 5* so inkonsistent erzählt haben sollte; siehe dazu im Folgenden sowie Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 100–102.

106 Siehe T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 129. Zu T. Veijolas These, Dtn 5,1–6,3 sei ein Einschub von DtrP in DtrH siehe oben I.1.

107 Siehe Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 108–113.181f.191–194.

108 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 138ff.

109 Siehe dazu auch ausführlicher Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 105–113, sowie unten IV.1–2.

110 Dtn 4,44 ist Teil des postdtr Überschriftensystems, knüpft an Dtn 1,5 an und bildet mit Dtn 33,1 eine Inclusio. Dtn 4,45 ist dagegen Überschrift des dtr gerahmten Deuteronomiums der Horeb-Redaktion, die mit Dtn 4,45 beginnt; siehe dazu unten IV.1.

111 Die Grundschrift der dtr Horebredaktion wird durch Normalschrift gekennzeichnet. Davon abgehoben wird die dtr Moabredaktion durch Kapitälchen, die postdtr Fortschreibungen durch Kursive. Zu Übersetzung und Textkritik von Dtn 1,1–3,29 siehe Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 114–128.206f. Der Apparat in der Edition des Deuteronomiums in BHQ von C. McCarthy, Deuteronomy, Biblia Hebraica quinta, Stuttgart 2007, bietet eine Reihe von Problemen. Zu den Grundsätzen dieser Edition siehe C. McCarthy, Introduction, a. a. O., 5*-190*; dies., What's New in BHQ? Reflections on BHQ Deuteronomy, PIBA 30, 2007, 54–69. So sind die textkritischen Entscheidungen nicht immer nachvollziehbar; siehe dazu im Folgenden.

112 Die LXX hat in ihrer Vorlage ein hjwm hzh gelesen, wie durch 4QDeutj sowie 4QPhylbgj; 8QPhyl und XQPhyl3 bestätigt wird. 4QDeutn liest dagegen nur hjwm; siehe S. W. Crawford zu 4QDeutj und 4QDeutn in: E. Ulrich u. a., Qumran Cave 4. IX. Deuteronomy, Joshua, Judges, Kings, DJD XIV, Oxford 1995, 80.123. Das spricht dafür, dass in der hebr. Vorlage der LXX durch die Einfügung des Demonstrativpronomens eine Angleichung an Dtn 4,20; 5,24 stattgefunden hat und eine Klammer um das Deuteronomium durch Dtn 32,45.48 gebildet werden soll. Im Gegensatz zu C. McCarthy, Moving from the Margins. Issues of Text and Context in Deuteronomy, in: A. Lemaire (Hg.), Congress Volume, Basel 2001, VT.S 92, Leiden/Boston 2002, (109–137) 112–125; dies., Reflections (PIBA 30), 66–68, hat S. Crawford, Textual Criticism of the Book of Deuteronomy and the Oxford Hebrew Bible Project, in: R. L. Troxel u. a. (Hg.), Seeking Out the Wisdom of the Ancients, FS M. V. Fox, Winona Lake 2005, (315–326) 322f., zu Recht die Texte von Phylakterien und Mezuzot aus der judäischen Wüste als textkritisch wenig verlässlich charakterisiert.

113 Die LXX hat in Dtn 5,2–3 konsequent die 1. Pers. pl. in die 2. Pers. pl. geändert, um die Differenzierung zwischen Mose und dem Volk, die V. 5 einführt, glättend nach vorn zu ziehen; siehe J. W. Wevers, LXX. Notes on the Greek Text of Deuteronomy, SBL.SCSS 39, Atlanta 1995, 97f. Da Sam. und 4QDeutj sowie 4QDeutn die 1. Pers. pl. lesen, handelt es sich um eine intendierte Änderung der hebr. Vorlage durch die Übersetzer der LXX.

114 Die LXX verwendet hier den Begriff διαθήκη („Verfügung“) anstelle von συνθήκη („Bund“), um den Charakter der göttlichen durch Mose vermittelten Rechtsanordnung zu unterstreichen; siehe dazu A. Schenker, Le contrat successoral en droit gréco-égyptien et la διαθήκη dans la Septante, ZAR 6, 2000, 175–185.

115 MT wird durch Sam. und 4QDeutj/n/o bestätigt. 4QDeutn fügt die Zeitangabe hjwm („heute“) noch einmal am Ende des Satzes an, um im Horizont des Generationswechsels aufgrund der Kundschaftererzählung in Dtn 1,19–46 den Horebbund mit dem Moabbund in Dtn 29,1–14 zu verbinden und den dortigen Zeitangaben „heute“; siehe dazu Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 144f. Die LXX glättet syntaktisch, indem sie das Demonstrativpronomen 'lh auslässt und einen neuen Satz anschließt.

116 Sam., LXX, Pesch. sowie 4QDeutj/n/o lesen eine bis auf die LXX adversativ konnotierte Kopula und haben so den in der Literaturgeschichte des Kapitels begründeten Gegensatz (siehe unten IV.1) zwischen der Unmittelbarkeit der Gottesbegegnung des Volkes „von Angesicht zu Angesicht“ in Dtn 5,2–4 und der mosaischen Mittlerschaft zum Ausdruck gebracht, die aber die LXX durch den Wechsel in die 2. Pers. pl. abgemildert hat. Das Gewicht der Textzeugen lässt den Schluss zu, dass die Kopula ursprünglich ist.

117 Sam., LXX und 4QDeutn lesen den Plural dbrj und verweisen damit auf den in Dtn 5,6 anschließenden Dekalog voraus. In MT ist die Pluralendung aufgrund einer Haplographie mit folgendem JHWH ausgefallen; siehe J. W. Wevers, LXX (SBL.SCSS 39), 99. C. McCarthy, Deuteronomy (BHW) sieht hier eine Harmonisierung durch den Plural mit dem Kontext, doch ist dann schwierig zu erklären, dass alle Textstränge bis auf MT diesen Eingriff bezeugen sollen.

118 Zur Übersetzung siehe A. Diesel, „Ich bin Jahwe“. Der Aufstieg der Ich-bin-Jahwe-Aussage zum Schlüsselwort des alttestamentlichen Monotheismus, WMANT 110, Neukirchen-Vluyn 2006, 224–230.

119 Siehe dazu Gen 16,12; 25,18; Dtn 21,16; Nah 2,2; Ps 21,13.

120 Die überwiegende Mehrzahl der Textzeugen aller Textfamilien lesen gegen MT die Kopula „und keine Gestalt“ wie Ex 20,4 MT, so u. a. LXX, Sam., Pesch., 4QDeutn, 4QPhylg/j, Vulg. und Targ. bis auf Targ.o, das mit MT liest. Dennoch ist hier mit einem textgeschichtlich sekundären Ausgleich mit dem Ex-Dekalog zu rechnen. Die allen Textzeugen gemeinsame Vorlage dieses Dekalogs erklärt die große Zahl der parallel die Kopula lesenden Textzeugen, während die These einer sekundären Streichung in MT und Targ.o ohne Begründung bleiben müsste. Siehe aber I. Himbaza, Le Décalogue et l'histoire du texte. Etudes des formes textuelles du Décalogue et leurs implications dans l'histoire du texte de l'Ancien Testament, OBO 207, Fribourg/Göttingen 2004, 126f. Die Verbindung paesael temÛnat („Gottesbild in irgendeiner Gestalt“) in Dtn 4,16.23.25 ist Auslegung des Dekaloggebots in Dtn 5,8 und zeigt an, dass die Autoren von Dtn 4 in Dtn 5,8 keine Kopula gelesen haben. Wollte man das literarische Verhältnis zwischen Dtn 4 und dem Bilderverbot in Dtn 5 umkehren, was ohne exegetischen Anhalt wäre, so würde sich dennoch für die textkritischen Entscheidungen wenig ändern.

121 Die Masoreten vokalisieren den Hofal „lass dich nicht zu ihrem Kult bringen“. 4QDeutn zeigt durch die Plene-Schreibung t'wdm das Alter dieses Verständnisses an, das wie durch die Angleichung an Dtn 4,28; 28,36.64 im Deuteronomiumsdekalog ausgelöst und von dort in den Exodusdekalog in Ex 20,5 eingedrungen ist und hier wie dort ein ursprüngliches ta'abdem verdrängt hat.

122 Zur Übersetzung siehe Verf., Theologische Ethik des Alten Testaments, ThW 3/2, Stuttgart 1994, 217.

123 Dtn 5,10 MT liest im Ketib „seine Satzungen“, LXX, Sam., 4QDeutn sowie eine Reihe von Phylakterien lesen mit dem Qere in Dtn 5,10 mṣwtj „meine Satzungen“. Die Lesart des Suffix der 3. Pers. bezieht sich auf den eifernden Gott JHWH, stellt einen Zusammenhang mit der Aufnahme von Dtn 5,9f. in Dtn 7,9 her und bereitet den Übergang der Rede JHWHs in der 1. Pers. sing. in Dtn 5,6–10 zur Rede über JHWH in der 3. Pers. sing. in Dtn 5,11 vor, so dass Dtn 5,10 MT als Eingriff verständlich wird, der durch das Qere wieder korrigiert und damit Dtn 5,10 an Ex 20,6 angepasst wurde. Als „graphic error“, so C. McCarthy, Deuteronomy (BHW), 67*, ist die singuläre Lesart von Dtn 5,10 (LMT; Ketib) unterbestimmt. Textkritisch hat Dtn 5,10 MT Ketib die lectio difficilior bewahrt, die aus den genannten Gründen auf den Redaktor des Dekalogs in Dtn 5 zurückgeht und in Ex 20 vereinfacht wurde. In Dtn 5 MT Qere und in den übrigen Textzeugen wurde dann die glattere Lesart aus Ex 20,6 in Dtn 5,10 eingetragen, um den Personenwechsel in den Bausteinen des Dekalogs ab Dtn 5,11 nicht durch ein Vorziehen des Wechsels in Dtn 5,10 zu vermitteln, was zu einem schwierigen Verständnis in diesem Vers Anlass gibt.

124 LXX liest mit 4QDeutn, den Phylakterien, u. a. 4QPhylg/j, 8QPhyl3, XQPhyl3, dem Pap. Nash und Targ.N wbjwm „am Tag (des Sabbat) aber“. Die Textfamilie der LXX, der sich Q an dieser Stelle angeschlossen hat, und des MT unterschieden sich, ohne dass eine auf die andere rückführbar ist; siehe I. Himbaza, Décalogue (OBO 207), 136.

125 LXX, Sam., 4QDeutn, lesen bw („an ihm [sc. dem Tag des Sabbat]“), Pap. Nash bh, 4QPhylj bwh. Auch hier wird man mit unterschiedlichen Textfamilien rechnen; siehe oben Anm. 123. Zu den Zusätzen in der LXX in Deut 5,14f. siehe J. W. Wevers, LXX (SBL.SCSS 39), 102f.

126 Die LXX erweitert Ex 20,12 durch einen zweiten Finalsatz und trägt die gegenüber Dtn 5,16 umgekehrte Reihenfolge dann in Dtn 5,16 ein, gleicht also an den Dekalog in Ex 20 LXX an.

127 MT verbindet Dtn 5,17–21 durch Syndese, während die LXX und 4QDeutn, Sam., Pesch. und Targ. sowie einige Phylakterien asyndetisch anschließen und damit an Ex 20,13–17 angleichen. Durch die Syndese werden die Gebote in Dtn 5,17–21 MT zu einer Einheit innerhalb eines Pentalogs zusammengefasst, während Dtn 5,17–21 LXX, 4QDeutn etc. die generelle Tendenz, die Dekalogfassungen in Ex 20 und Dtn 5 anzugleichen, folgend asyndetisch die Verbote als Teil eines Dekalogs lesen. Die Lesart der Syndese ist also die textkritisch ursprünglichere.

128 Mit den Verboten des Tötens, Ehebrechens und Diebstahls haben MT. LXXA,C,O, 4QDeutn, Sam., Targ. und Pesch. sowie ein Teil der Phylakterien die Reihenfolge der Verbote in der altpalästinischen Textfamilie bewahrt; Vgl. auch Josephus, Antiquitates 3.5.5; MT 5,21.27; 19,18 und MK 10,19. LXXB und Pap. Nash überliefern die ägyptische Reihenfolge der Verbote des Ehebrechens, Tötens und Diebstahls; Vgl. auch LK 18,20, Rm 13,9; Jak 2,11 und Philo, Dec 36,121–134; Spec Leg 3,8; siehe dazu S. A. White, The All Souls Deuteronomy and the Decalogue, JBL 109, 1990, (193–206) 202f. Die Frage, welche der beiden Reihen die ältere ist, ist nicht abschließend zu klären, da bereits ein Prozess der Angleichung der Dekalogfassungen stattgefunden hat; siehe dazu A. Schenker, Die Reihenfolge der Gebote auf der zweiten Tafel. Zur Systematik des Dekalogs, in: ders., Recht und Kult im Alten Testament. Achtzehn Studien, OBO 172, Fribourg/Göttingen 2000, 52–66. Einen Hinweis auf den höheren Grad der Wahrscheinlichkeit der Ursprünglichkeit der altpalästinischen Tradition gibt die ihr folgende Strukturierung der Gesetze in Dtn 19,1–25,16, die sich als Ausformulierung an Dtn 5,17–21 anlehnt und in Dtn 19,1–13 mit dem Tötungsdelikt einsetzt; siehe dazu Verf., Der Dekalog in den deuteronomistischen Redaktionen des Deuteronomiums, in: Chr. Frevel/M. Konkel/J. Schnocks (Hg.), Die Zehn Worte. Der Dekalog als Testfall der Pentateuchkritik, QD 212, Freiburg/Breisgau 2005, 95–108 (wieder abgedruckt in: ders., Die Tora. Studien zum Pentateuch. Gesammelte Aufsätze, BZAR 9, Wiesbaden 2009, 272–283).

129 LXX und Sam. gleichen hier an Dtn 4,11 an.

130 N. Lohfink, Deuteronomium 5 als Erzählung, in: ders., Studien zum Deuteronomium und zur deuteronomistischen Literatur V, SBAB 38, Stuttgart 2005, (111–130) 112, sieht hier einen sekundären Einschub nach Dtn 3,24; 11,2, der einen Chiasmus zerstörte, was durch die LXX bestätigt werde. Textkritisch ist diese Emendation nicht schlüssig, da alle sonstigen Zeugen der unterschiedlichen Textstränge unter Einschluss von 4QDeutn mit MT lesen. Weder die Rekonstruktion einer chiastischen Struktur, so N. Lohfink, a. a. O., noch die traditionsgeschichtliche Sonderung, so T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 127 mit Anm. 29, der meint, das Motiv der Größe JHWHs gehöre im Deuteronomium wie in Dtn 3,24; 9,26; 11,2 in den Kontext der Exodusüberlieferung, was heiße, dass das Motiv hier traditionsgeschichtlich unpassend zu stehen komme, sind textkritisch durchschlagende Argumente. A. Amelaeus, Die Septuaginta des Deuteronomiums, in: T. Veijola (Hg.), Das Deuteronomium und seine Querbeziehungen, SESJ 62, Göttingen/Helsinki 1996, (1–22) 16, sieht in der Vermeidung eines Anthropomorphismus den Grund dafür, dass die LXX hier gestrichen habe. Doch ist eine derartige Tendenz der LXX fraglich; siehe T. Wittstruck, The So-Called Anti-Anthropomorphisms in the Greek Text of Deuteronomy, CBQ 38, 1976, 29–34. Vielmehr ist hier mit einem Textfehler in der LXX aufgrund eines Homoioteleuton mit dem nachfolgenden Anschluss zu rechnen.

131 A. Rofé, Deuteronomy 5.29–30. Composition and Text in the Light of Deuteronomic Style and the Tefilin from Qumran (4Q 128, 129, 137), in: ders., Deuteronomy. Issues and Interpretation, OT Studies, Edinburg 2002, 25–36, sieht in Dtn 5,29f. eine von frühen Schreibern eingefügte Ergänzung, deren sekundärer Charakter durch einige Phylakterien aus Qumran bestätigt werde. Doch werden diese Verse von allen wichtigen Textzeugen überliefert unter Einschluss von 4QDeutj; 4QDeutK1 und 4QDeutn sowie einigen Phylakterien. Nicht textkritisch, sondern literarkritisch sind derartige Beobachtungen zu diskutieren; siehe unten IV.1.1. mit Anm. 347.

132 MT fügt hier noch ein kl („alle“) ein. Den ursprünglichen Text haben LXX und Sam. übereinstimmend bewahrt, während MT an den folgenden Vers angleicht; siehe die folgende Anm.

133 Sam. und 4QDeutj lesen mit MT ein kwl („alle“), so dass eine textkritische Eliminierung hier nicht angezeigt ist.

134 Einige hebr. Handschriften, Sam. und 4QDeutj, die gegen MT und LXX asyndetisch anschließen, haben den ursprünglichen Text bewahrt. In Dtn 6,1 schließt auch MT die entsprechende Wortverbindung asyndetisch an; siehe dazu N. Lohfink, Die ḥuqqîm umišpāṭîm im Buch Deuteronomium und ihre Neubegrenzung durch Dtn 12,1, in: ders., Studien zum Deuteronomium und zur deuteronomistischen Literatur II, SBAB 12, Stuttgart 1991, (229–256) 230. T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 127 mit Anm. 30, hält am MT fest und will der Konjunktion we vor ḥuqqîm einen „explikativen Sinn“ („nämlich“) zuerkennen, verzichtet aber auf eine Übersetzung der Konjunktion.

135 Die LXX wechselt hier in die 2. Pers. sing. und imitiert das für das Deuteronomium charakteristische Stilelement des Numeruswechsels.

136 MT und Sam. schließen hier gegen die Texttradition der LXX asyndetisch an und haben damit die ursprüngliche Texttradition bewahrt; siehe 4QDeutj sowie oben Anm. 133.

137 Die LXX liest mit Pesch. und 4QPhylbm, 8QPhyl, XQPhyl2 b'jm anstelle von 'brjm in MT, Sam. und 4QPhylh. Angesichts des Formelcharakters von „das Land, in das du hineinkommst“ und „das Land, in das du hinüberziehst“ kommt es zu wechselseitigen Angleichungen von bw' und 'br, siehe dazu J. W. Wevers, Text History of the Greek Deuteronomy, MUS 13, Göttingen 1978, 90.

138 Die LXX liest für „Sohn“ und „Enkel“ den Plural und gleicht damit an Dtn 4,25 innerhalb des Deuteronomiums sowie an 2 Kön 17,41 an; cf. noch 1 Chr 8,40.

139 Die Lesung k'šr in 4QPhylh ist grammatische Glättung und Anpassung an typischen Sprachgebrauch von 'śh + k'šr, wie er auch vorangehend in Dtn 5,32 belegt ist.

140 Dtn 6,3b ist syntaktisch schwer aufzuschlüsseln. Dass die Fortführung durch „in dem Land, das JHWH, dein Gott, dir gibt“ ('l h'dmh 'šr JHWH 'lhjk ntn lk) aufgrund eines Homoioteleuton (lk) ausgefallen sei, so zuletzt T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 128 Anm. 33, im Anschluss an S. R. Driver, Deuteronomy (ICC), 89, und C. Steuernagel, Deuteronomium (HK I/3.1), 74, bleibt spekulativ, da ohne jede Textbezeugung. „Das Land, das von Milch und Honig fließt“ ist als accusativus loci (GK § 118 g) zu interpretieren trotz des Einspruchs von S. R. Driver, Deuteronomy (ICC), 89; cf. auch ders., Notes on the Hebrew Text and the Topography of the Book of Samuel, Oxford 1913, 37 Anm. 2, der meint, ein solches Verständnis sei illegitim. Doch M. Weinfeld, Deuteronomy 1–11 (AB 5), 322f., weist darauf hin, dass S. R. Driver selbst Ausnahmen, so Jes 16,2, von der von ihm postulierten Regel, „by custom the use of the accusative to express rest in a place is restricted to a case in which a noun in the genitive follows, as byt 'byk“ zulässt. Die LXX-Tradition fügt noch ein „geben“ (δοῦναι) ein, da das folgende „ein Land, das von Milch und Honig fließt“ nicht als accusativus loci interpretiert wurde, sondern als Objekt der göttlichen Verheißung.

141 LXX und Pap. Nash fügen vor Dtn 6,4 MT eine an Dtn 4,45 orientierte Überschrift ein; siehe dazu J. W. Wevers, LXX (SBL.SCSS 39), 114.

142 šnn (Pi.) ist von einer Wurzel šnh (< šnj; akk. šanÛ D-Stamm) „wiederholen“ abgeleitet; siehe M. Tsevat, Alalakhiana, HUCA 29, 1958, (109–134) 125 Anm. 112. M. Weinfeld, Deuteronomy 1–11, AB 5, New York 1991, 332, will dagegen šnn (Pi.) von der Grundbedeutung im Qal „schärfen“ (Dtn 32,41; Jes 5,28) im Sinne von „einschärfen“ als Ausdruck der Lehrform verstehen; siehe aber J. H. Tigay, Deuteronomy. The Traditional Hebrew Text with the New JPS Translation, JPSTC, Philadelphia/Jerusalem 1996, 78. Die LXX hat mit „lehren“ die Bedeutung des hapax legomenon aus dem Kontext erschlossen, während Aquila mit δευτερώσεις („wiederholen“) die richtige Bedeutung getroffen hat.

143 Sam.- und LXX-Texttraditionen lesen bbjt ohne Suffix und vernetzen Dtn 6,7 mit Dtn 11,19, während die MT-Texttradition in Dtn 6,7 und Dtn 11,19 jeweils suffigiert. Das Suffix ist keineswegs überflüssig, wie J. W. Wevers, LXX (SBL.SCSS 39), 116, zu Dtn 6,7 meint, da man gewöhnlich im eigenen Haus sitze. Vielmehr wird klargestellt, dass nicht stets, wenn man sich in irgendeinem Gebäude befindet, die Worte zu sprechen sind. Die LXX- und Sam.-Tradition dagegen heben auf den Gegensatz zu „unterwegs“ ab. Es ist schwerlich möglich, die eine Textfassung aus der anderen als ursprünglicher abzuleiten, da die LXX- und Sam.-Traditionen auf den Aspekt des stetigen Sprechens, die MT-Tradition dagegen auf die Privatheit als Voraussetzung abheben.

144 Die Übersetzer der LXX haben mit dem Begriff ṭṭpt nicht recht etwas anfangen können und mit einem Adjektiv plur. ἀσαλεῦτα „unbeweglich“ übersetzt bezogen auf das an die Hand angebunden Zeichen, dass unverrückbar, unerschütterlich vor Augen stehen soll. Die ursprüngliche Bedeutung von ṭoṭepet ist „Amulett“.

145 Der Wechsel von „Haus“ im Sing. zu „Stadttore“ im Plur. hat in LXX, Sam. und Pesch. zu unterschiedlichen Harmonisierungen geführt.

146 Die „Häuser“ stehen epexegetisch zu den „Städten“ und wurden, wie von LXX und Sam. bezeugt, ursprünglich asyndetisch angeschlossen, während MT syndetisch anschließt und die Häuser den Städten parataktisch zuordnet.

147 Zu ṭwb siehe akk. ṭābu/ṭūbu.

148 LXX, Sam. und Pesch. ergänzen „dein Gott“ und gleichen damit an Dtn 5,6 an.

149 Die LXX ergänzt aus Dtn 10,20 „und ihnen sollst du anhangen“.

150 LXX, Sam. und Pesch. fügen „euer Gott“ ein. Siehe oben Anm. 147.

151 MT liest Qal von hdp, Sam. Hiph. von ndp „ in die Flucht treiben“; cf. Dtn 9,4 mit Anm. 198.

152 Sam. fügt whjh ein und gleicht damit an Dtn 6,10 an; die LXX gleicht an die Parallele in Ex 13,14 an.

153 Die LXX liest bis auf einige Handschriften „unser Gott uns geboten hat“ und gleicht damit die Pers. aus, was textgeschichtlich sekundär ist.

154 Die LXX interpretiert hebr. ṣdqh „Gerechtigkeit“ als „Barmherzigkeit“ und bringt damit einen Aspekt zum Ausdruck, der im semantischen Bedeutungsspektrum des hebr. Gerechtigkeitsbegriffs angelegt ist; siehe Verf., Art. Gerechtigkeit I. AT, Bibeltheologisches Wörterbuch, Graz 1994, 220–223; ders., Law and Religion, in: S. I. Johnston (Hg.), Religions of the Ancient World, Cambridge/Mass. 2004, 85–97. Diese Akzentuierung in der LXX ist begründet in einer Tendenz der Transzendierung des Gottesbegriffs, was auch in der Übersetzung der Erwählungsmotivik in diesem Kapitel zum Ausdruck kommt.

155 Sam. und LXX lesen hier den Sing. und gleichen an den Kontext an. Zu den Glättungen in diesem Vers siehe auch J. W. Wevers, LXX (SBL.SCSS 39), 129f.

156 Die LXX-, Sam.- und MT-Texttraditionen wechseln übereinstimmend in den Singular. Der Numeruswechsel ist also fest in den Texttraditionen verankert, ohne dass an dieser Stelle eine Glättung unternommen wurde.

157 Ein Teil der MT-Texttradition sowie Sam., LXX und Pesch. schließen Dtn 7,6b syndetisch mit einem Aspekt der Heraushebung an; cf. Dtn 14,2.

158 Die LXX unterstreicht die Heraushebung noch, indem sie rbh mit προεῖλατο anstelle des sonst üblichen ἐκλέγω übersetzt.

159 Die drei Texttraditionen wechseln wieder übereinstimmend den Numerus. Erneut übersetzt die LXX nun ḥšq „anhangen, sich klammern an“ προεῖλατο und parallelisiert so mit der Erwählungsmotivik in Dtn 7,6. Dabei geht es weniger um die Vermeidung eines Anthropomorphismus (siehe oben Anm. 129) als um den in Dtn 6,25 durch die Übersetzung von ṣdqh zum Ausdruck gebrachten Aspekt der Barmherzigkeit; siehe oben Anm. 153.

160 Der Artikel gibt m'ṭ die Bedeutung eines Superlativs.

161 Siehe dazu oben Dtn 5,10 mit Anm. 122 sowie unten Dtn 8,2. Siehe dazu im Folgenden.

162 Der Vorschlag von BHS und BHQ, aufgrund eines einzigen Kennicott-Manuskriptes der MT-Texttradition hier den Singular zu lesen und damit an Dtn 7,10b anzupassen „der ihn hasst“, ist ohne ausreichende Textbasis. Der Wechsel vom Plur. zum Sing. unterstreicht die Vergeltung für jeden Einzelnen.

163 Zu 'eqaeb „in den Fußstapfen/in der Konsequenz von“ siehe Dtn 8,20.

164 Cf. Dtn 28,4.18.21.

165 Siehe Anm. 163.

166 Ein Teil der MT- und LXX-Texttraditionen sowie Sam. überliefern übereinstimmend JHWH als Subjekt.

167 Für die ungewöhnliche Satzstruktur siehe Dtn 1,36 sowie S. R. Driver, Deuteronomy (ICC), 103, mit Hinweis auf Dtn 28,54a.56a.

168 Die LXX-Texttradition ergänzt „die du gesehen hast“ auch als supralineare Eintragung in 5QDeut. Siehe dazu N. Fernández Marcos, 5QDt y los tipos textuales bíblicos, in: G. Aranda u. a. (Hg.), Biblia, exégesis y cultura. FS J. M. Casciaro, Pamplona 1994, (119–125) 120. Der Einfluss der LXX-Texttradition in Qumran wird meist als recht gering eingeschätzt; siehe E. Tov, The Textual Base of the Corrections in the Biblical Texts Found at Qumran, in: D. Dimant/U. Rappaport (Hg.), The Dead Sea Scrolls. Forty Years of Research, Jerusalem 1992, (299–314) 307f. Diese Ergänzung in der LXX-Texttradition ist weit mehr als nur eine „Dublette“, sondern Vorausverweis auf Dtn 7,19 sowie Stärkung der Vernetzung mit dem gesamten Pentateuch, die sich als Tendenz der LXX durchgängig auch sonst beobachten lässt; siehe u. a. Dtn 1,17.30; siehe dazu Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 116 Anm. 104; 117f. Anm. 112.

169 Die LXX ergänzt „Beutestücke“ und weist damit auf Dtn 20,14 voraus. J. W. Wevers, LXX (SBL.SCSS 39), 137f., will darin eine Ermäßigung des drastischen Bildes vom Verschlingen des Feindes sehen, doch steht eher die innerdeuteronomische Vernetzung im Vordergrund.

170 Zur Kritik der Übersetzung von jrš (Hi.) mit „vernichten“ durch N. Lohfink, Die Bedeutung von hebr. jrš qal und hif., BZ N. F. 27, 1983, (14–33) 30, siehe unten Anm. 683.

171 Ein Teil der MT- und LXX-Texttraditionen sowie Sam. schließen asyndetisch an.

172 Zur elliptischen Funktion der Relativpartikel siehe Dtn 28,20.

173 Die LXX übersetzt im Sinne der Verheißung, nicht verwundet zu werden, was für die LXX mit der Präsenz Gottes als „starker Gott“, so die LXX-Übersetzung für „furchterregender Gott“, zusammenhängt.

174 Für h'l als Demonstrativpronomen cf. auch Dtn 4,42. Entsprechend lesen Sam. und 4QDeutf h'lnh.

175 Zu dieser Bedeutung von l' twkl siehe S. R. Driver, Deuteronomy (ICC), 104.

176 Die LXX fügt hinzu „(damit nicht) das Land zur Wüste wird“ und gleicht damit an Ex 23,29 an, um das Deuteronomium im Pentateuch zu vernetzen.

177 Die Lesung von LXX und 4QDeute „in deine Hände“ ist durch Dtn 7,24 beeinflusst.

178 MT vokalisiert Nif.; cf. Dtn 28,20.24.45.51.61, Sam. dagegen stets Hif.; siehe auch Dtn 7,24. Auch die LXX-Texttradition übersetzt überwiegend einen aktiv-Aorist. Zu Ni.-Hif. Schwankungen von šmd im Deuteronomium siehe auch N. Lohfink, Art. šmd, ThWAT VIII, Stuttgart 1995, (176–198) 177.188.

179 LXX- und ein Teil der MT-Texttraditionen lesen den Plural „Hände“.

180 Die LXX übersetzt „von jenem Ort“ statt „unter dem Himmel“ und meint damit das Verheißene Land; siehe oben zu Dtn 7,22 (LXX) mit Anm. 175.

181 Die LXX lässt diese Fristangabe aus; siehe aber 4QDeutc,e,f sowie Sam. Die Fristangabe bildet zusammen mit Dtn 8,4b eine Inclusio; siehe N. Lohfink, Hauptgebot (AnBib 20), 190 Anm. 10. Uneindeutig bleibt R. Gomez de Araújo, Theologie der Wüste im Deuteronomium, ÖBS 17, Frankfurt/Main 1999, 122.

182 Siehe das Qere sowie Dtn 7,9. Siehe dazu oben Anm. 160.

183 ur Form jd'wn siehe GK § 47m. Sam. liest jd'w. Die LXX lässt „das du nicht kanntest“ aufgrund eines Homoioteleuton aus.

184 Sam. und Pesch. lesen hier den Plural bei gleichzeitigem Prädikat im Sing. Zum Prädikat im Sing. siehe auch Dtn 29,4.

185 Sam., LXX und 4QDeutf ergänzen nach Ex 3,8 rḥbh „weites (Land)“. J. W. Wevers, LXX (SBL.SCSS 39), 148, erwägt, dass der Übersetzer der LXX rḥbh in rbh verlesen haben könnte.

186 In der MT-Tradition ist eine Kopula hinzugefügt. Asyndetisch lesen LXX- und Sam.-Texttraditionen.

187 Siehe oben Anm. 185 sowie 4QDeutn.

188 Siehe dazu 1Kön 18,32 sowie Num 6,4; Ri 13,14; cf. M. Weinfeld, Deuteronomy 1–11 (AB 5), 386.

189 LXX, Pesch. und 4QDeutn schließen syndetisch an.

190 Die LXX liest wjšbt bm vernetzt mit Jos 24,13. 5QDeut fügt supralinear eine an LXX angleichende Glosse ein.

191 Zur Form jrbjn siehe GK § 75u. Sam. liest jrbwn.

192 Die Sam.- und ein Teil der LXX-Texttradition schließen syndetisch an, um so das Bedenken inhaltlich zu füllen, nicht aber das Verschaffen des Reichtums zu begründen.

193 Sam., LXXL und 5QDeut fügen „Abraham, Isaak und Jakob“ ein und passen so an Dtn 9,5 an.

194 Die LXX und wohl auch 5QDeut lassen Himmel und Erde zu Zeugen anrufen und stellen so eine Verbindung mit Dtn 4,26 und Dtn 30,19 her.

195 Sam. führt JHWH selbst als Subjekt der Vernichtung ein, indem Pi. statt Hif. gelesen wird.

196 Die LXX ergänzt „und zahlreich“ und vernetzt Dtn 9,2 mit Dtn 1,28; 2,10.21; cf. Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 117 Anm. 110; 124 Anm. 149.

197 Cf. Dtn 7,22; Pred 4,12.

198 Die LXX-Tradition will den Text durch Vermeidung des Personenwechsels glätten, indem sie bis auf LXXB; 458 „vernichten“ in der 3. Pers. liest und „vertreiben“ streicht, da das Motiv der Vertreibung in Spannung zu dem der Vernichtung steht.

199 Sam. liest bhdjp der Wurzel ndp „in die Flucht schlagen“ wie in Dtn 6,19; siehe oben Anm. 150.

200 Siehe dazu die Literaturangaben oben Anm. 153 sowie J. W. Wevers, Text History (MUS 13), 136.

201 Die LXX übersetzt hier dbr „Zusage“ mit *διαϑήκη und verknüpft Dtn 9,5 mit Dtn 8,18 und darüber hinaus mit Gen 17. LXXB unterstreicht noch diesen Bezug, indem „sein Bund“ gelesen und damit betont wird, dass der Gnadenbund JHWHs Bund sei; dagegen will J. W. Wevers, Deuteronomy (MUS 13), 122, darin „a quite unnecessary clarification“ sehen; M. Weinfeld, Deuteronomy 1–11 (AB 5), 400, verweist dagegen auf die semantische Polysemie von akk. awātu(m) „Wort/Bund“, was zwar erklärt, dass die LXX nicht gegen die Semantik übersetzt hat, nicht aber, was mit der außergewöhnlichen Übersetzung zum Ausdruck gebracht werden sollte. Vielmehr geht es der Übersetzung darum, die schon in der Vorlage angelegte Intention der Verortung des Deuteronomiums im Pentateuch zu unterstreichen. Siehe dazu unten IV.2.

202 Ein Teil der MT-Tradition ergänzt „dein Gott“, was in Sam. und LXX fehlt. Sam., ein Teil der LXX-Tradition und Pesch. streichen darüber hinaus JHWH.

203 Siehe oben Anm. 199. Ein Teil der LXX-Tradition übersetzt den Plural. J. W. Wevers, Deuteronomy (MUS 13), 136, sieht darin „an exegetical nicety by which the abstract ‚righteousness‘ is changed to ‚righteous deeds‘, but it is not what either M or Deut intended“. Allerdings ist dieser von den Übersetzern der LXX hervorgehobene Aspekt in dem Begriff ṣdqh semantisch fest verankert; siehe oben Anm. 153.

204 Sam. und Pesch. schließen syndetisch an und glätten damit die hart formulierte Asyndese.

205 LXX und Sam. wechseln schon hier von der 2. Pers. sing. zu plur. und glätten damit den harten Übergang in der MT-Tradition.

206 Die LXX bringt den durch das Partizip im Hebr. intendierten Aspekt der Dauer durch die Übersetzung mit ἀπειϑοῦντες διετελεῖτε „dauernd wart ihr widerspenstig“ zum Ausdruck.

207 Ein Teil der MT-Tradition liest kkl hdbrjm „allen Worten entsprechend“. Den ursprünglichen Text bewahren LXX, Pesch., und ein Teil der MT-Tradition mit kl hdbrjm.

208 In der LXX-Tradition fehlt „am Tag der Versammlung“; siehe auch unten Anm. 233 zu Dtn 10,4. Sam. liest 'ljkm und gleicht damit an die MT-Texttradition in Dtn 10,4 an.

209 Sam. lässt „die Steintafeln“ aufgrund eines Homoioarkton aus.

210 Die LXX vernetzt diesen Vers über MT hinaus mit Ex 32,7.8a und liest „aus dem Lande Ägypten“ Ex 32,7 entsprechend; für weitere Anpassungen siehe J. W. Wevers, LXX (SBL.SCSS 39), 163f.

211 Ein Teil der MT-Tradition und Sam. fügen 'gl („Kalb“) ein und vernetzen damit Dtn 9,12 mit Ex 32,8. Siehe auch im Folgenden zu Dtn 9,16.

212 Die LXX vernetzt Dtn 9,13 durch die Einfügung „ich habe dir immer wieder gesagt“ mit der Sinaiperikope des Exodusbuches in Ex 33,3.5; (34,9) und Dtn 9,6, also den Feststellungen JHWHs, dass das Volk halsstarrig sei. J. W. Wevers, LXX (SBL.SCSS 39), 164, schlussfolgert: „This strikes me as convincing proof that the Deut translator made use of the Exod account“; cf. auch ders., The LXX Translator of Deuteronomy, in: B. A. Taylor (Hg.), Ninth Congress of the International Organization for Septuagint and Cognate Studies, Cambridge 1995, SBL.SCSS 45, Atlanta 1997, (57–89) 85. 4QDeutg folgt der MT-Tradition wie auch Sam. und Pesch.

213 Die LXX-Tradition ergänzt „und größer“; cf. Deut 9,1; 26,5.

214 Die LXX-Tradition streicht „des Bundes“ und liest stattdessen z. T. an Ex 31,18 angleichend „des Zeugnisses“ ('dwt).

215 Die LXX-Tradition liest hier nicht das Motiv des Jungstieres, das in der überwiegenden MT-Tradition in Dtn 9,12 fremd ist und erst textgeschichtlich sekundär insbesondere von Sam. eingefügt wird. Hier wie dort handelt es sich um Vernetzungen mit Ex 32; siehe oben Anm. 210. Allerdings reicht die Textbezeugung nicht aus, um auch in Dtn 9,16 das Motiv des Jungstieres textgeschichtlich zu eliminieren; siehe Dtn 9,21; anders N. Lohfink, Deuteronomium 9,1–10,11 und Exodus 32–34. Zu Endtextstruktur, Intertextualität, Schichtung und Abhängigkeiten, in: ders., Studien zum Deuteronomium und zur deuteronomistischen Literatur V, SBAB 38, Stuttgart 2005, (131–180) 169 Anm. 109. Siehe dazu auch unten IV.4.

216 Ein Teil der MT-Tradition, Sam., LXX und Pesch. lesen den Plural und interpretieren damit den Sing. in Verbindung mit kl („ganz, alle“) kollektiv. Der Sing. ist in der Verbindung von „Sünde“ mit dem Jungstier im ursprünglichen Text fest verankert.

217 Die LXX übersetzt präsentisch und bezieht auf diese Weise die Adressaten der LXX in die Moserede mit ein.

218 Die LXXB streicht JHWH m'd.

219 Sam. trägt die Fürbitte für Aaron in Ex 32,10 ein und unterstreicht damit die Vernetzung.

220 Sam. liest auch den Plural; siehe zu Dtn 9,18 oben Anm. 215.

221 Die Afformativkonjugation ist hier plusquamperfektisch zu übersetzen; siehe dazu unten IV.2

222 Die LXX verteilt ‘d 'šr dq l'pr auf die zwei Sätze „bis er pulvrig geworden war“ sowie „und zu Staub geworden war“, wobei der erste Satz hebr. dq erklärt, der zweite l'pr.

223 Die LXX-Tradition ergänzt „euren Gott“; siehe dazu J. W. Wevers, LXX (SBL.SCSS 39), 169; anders ders., Deuteronomy (MUS 13), 120.

224 Einige LXX-Handschriften lesen hier Präsens, so dass möglicherweise in der hebr. LXX-Vorlage hier anstelle von nttj ein 'nkj noten oder 'tn zu lesen war. Das aber ist kein ausreichender Grund, MT zu konjizieren mit dem Argument, MT nttj „was the result of the overwhelming majority of past tense readings in the book“; so J. W. Wevers, LXX (SBL.SCSS 39), 170; C. McCarthy, Introduction (Stuttgart 2005), 78*, und N. Lohfink, Dtn 12,1 und Gen 15,18: Das dem Samen Abrahams geschenkte Land als der Geltungsbereich der deuteronomischen Gesetze, in: ders., Studien zum Deuteronomium und zur deuteronomistischen Literatur II, SBAB 12, Stuttgart 1991, (257–286) 262 Anm. 13. Siehe dazu unten II.3.1.

225 Sam. und LXX lesen die 3. Pers. Die LXX ist die Sam.-Lesung bekannt und formuliert passivisch „er wurde dir bekannt“. Sam. und LXX haben die schwierigere Lesart als die ursprüngliche bewahrt.

226 Die LXX liest „Herr, Herr, König der Götter“, versteht unter „Göttern“ Engelwesen als Mitglieder des Hofstaates und verwendet Psalmensprache aus liturgischem Kontext; siehe u. a. Ps 10,17; 46,3; 135,2.

227 Die LXX übersetzt „Stärke“. Einige Handschriften der LXX fügen das Adjektiv „groß“ hinzu und vernetzen mit Ex 32,11b.

228 Die LXX und ein Teil der Sam.-Tradition lesen „mit deiner starken Hand“ und vernetzen so mit dem Gebet des Mose in Dtn 3,24.

229 Die LXX ergänzt „denen du bei dir selbst geschworen hast“ und vernetzt dadurch mit Ex 32,13(MT: 'šr nšbyt lhm bk).

230 Sam. ergänzt „Volk“, die LXX „Einwohner“.

231 Die LXX ergänzt „aus dem Land Ägypten“, Sam. „aus Ägypten“.

232 Die LXX übersetzt „nicht verfallendes Holz“, um so der Dauer der Lade Ausdruck zu geben.

233 Einige Handschriften der MT-Texttradition sowie Sam. lesen 'mkm und gleichen damit an Dtn 5,4 an.

234 „am Tage der Versammlung“ fehlt in der LXX-Tradition wie in Dtn 9,10. J. W. Wevers, LXX (SBL.SCSS 39), 176, sieht darin eine Glättung des Textes durch Streichung eines überflüssigen Elements.

235 Sam. erweitert und harmonisiert Dtn 10,6–7 mit Num 33,31–38. Derartige Vernetzungen des Deuteronomiumrahmens mit dem Numeribuch sind charakteristisch für Sam. auch in Dtn 1–3; siehe dazu Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 114–128. 4QDeutc folgt der MT-Tradition.

236 Ein Teil der LXX-Texttradition glättet den Text, indem sie die erneute Nennung JHWHs streicht.

237 In Teilen der LXX-Texttradition wird „wie beim ersten Mal“ gestrichen und zugunsten eines glatteren Erzählungsablaufs auf die Kennzeichnung als Wiederaufnahme des zweiten Aufenthalts des Mose in Dtn 9,18f. verzichtet, wird doch bereits dort auf einen ersten Aufenthalt verwiesen. Dagegen sieht N. Lohfink, Deuteronomium 9,1–10,11 (SBAB 38), 138f. Anm. 27, in kjmjm hr'šnjm einen textgeschichtlichen Zusatz in MT und Sam., die einen Bezug auf das doppelte kr'šnjm in Dtn 10,1.3 herstellen wollten und dabei auf den Beleg der von ihnen gebrauchten Wendung in Dtn 4,32 zurückgegriffen. Dass allerdings das Gewicht der Textbezeugung durch MT und Sam. gegen einen Teil nur der LXX-Tradition für die textgeschichtliche Ursprünglichkeit spricht, lässt an dieser Argumentation zweifeln, zumal der MT- und Sam.-Text die lectio difficilior wiedergibt. Ein Bezug zu Dtn 10,1.3 ergibt keinen erkennbaren Sinn, da es dort um den zweiten Aufstieg mit den neuen Tafeln geht, nachdem Mose Fürbitte in Dtn 9,18f. geleistet hat. Nach Dtn 9,17–19 findet diese Fürbitte, auf die sich Dtn 10,10 bezieht, vor dem zweiten Aufstieg statt. In Dtn 10,10 wird durch kr'šnjm beides zusammengezogen, was es als literarischen Zusatz erweist, was allerdings in der Literarkritik zu verhandeln ist; siehe unten IV.2. Der Hinweis auf Dtn 4,32 ist nicht nachzuvollziehen, da es sich dort um einen thematisch völlig anderen Zusammenhang handelt.

238 Zur plusquamperfektischen Vorzeitigkeit siehe oben Anm. 220.

239 Mit einem Teil der MT-Tradition, LXX und Sam. ist das Demonstrativpronomen hzh zu lesen.

240 Die LXX übersetzt hier Imperative und schließt damit syntaktisch glatter an Dtn 10,11a an.

241 Zwei MT-Handschriften, Sam. und LXX-Minuskeln, Pesch. und Vulg. glätten durch syndetischen Anschluss. Für einen asyndetischen Anschluss in MT siehe auch Dtn 8,6; 11,22; 30,16.

242 Auf mṣwt JHWH folgt sonst im MT im Deuteronomium die Apposition 'lhjk („deines Gottes“), die hier auch Sam., LXX, Pesch. sowie 8Q3 und 8Q4 lesen, was textkritisch ursprünglich ist; cf. Dtn 4,2; 6,17; 8,6; 11,27f.; 28,9.13, sowie M. Baillet/J. T. Milik/R. de Vaux, Les „petites grottes“ de Qumran, DJD III, Oxford 1962, 152.154.158.160.

243 Sam. und ein Großteil der LXX-Texttradition schließen syndetisch an, wobei in der LXX der Artikel entfallen ist, was zur Syndese geführt hat.

244 MT listet elfmal die Trias der personae miserae mit dem Fremdling in der ersten Position auf. Hier wird der Fremdling abweichend in einem eigenen Satz nachgestellt. LXX und einige Qumran-Phylakterien fügen den Fremdling wieder ein und stellen auf diese Weise die Trias wieder her; siehe Y. Yadin, Tefillin from Qumran (XQPhyl 1–4), Jerusalem 1970, 71; J. W. Wevers, LXX (SBL.SCSS 39), 184.

245 Sam. kehrt die Reihenfolge von mšptjw und mṣwtjw um und gleicht damit an Dtn 8,11; 30,16 an. Die Konjektur von mšmrtw wḥqtjw in die Constructus-Verbindung mšmrt ḥqtw ohne Suffix ist nur in den Kennicott-Handschriften belegt und als Textglättung damit ohne ausreichende Bezeugung.

246 Für eine Textergänzung „ich rede“, so T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 242 Anm. 713 mit dem Hinweis auf Raschi, gibt es keine Textzeugen. Vielmehr ist mit der LXX l' ‘t bnjkm ‘šr l' jd'w w'šr l' r'w in Dtn 11,2 bis bqrb kl jśr'l in Dtn 11,6 als eine Parenthese zu lesen.

247 Ein Teil der MT-Texttradition, LXX, Sam., Pesch. und weitere Textzeugen, darunter 4QPhylK lesen einen syndetischen Anschluss. Sam. und 4QPhylK kehren die Reihenfolge jdw hḥzqh wzr'w hnṭwjh zu w't zrw'w hnṭwjh 't jdw hḥzqh um.

248 Die LXX liest „Wunder“ und vernetzt damit mit Dtn 4,34; 6,22; 7,19; 26,8; 29,2; 34,11. m'śh … 'šr 'śh hat die Funktion einer Inclusio für Dtn 11,3–7 und ist textkritisch ursprünglich.

249 Sam. fügt hier w't kl h'dm 'šr lqrḥ „und alle Männer von Korach“ aus Num 16,32 ein.

250 Die Einfügung aus Num 16,32 wird in 4QPhylak und 8QMez im Gegensatz zu Sam. an dieser Stelle eingebracht; siehe auch 4QDeutj.

251 Die LXX, Pesch. sowie 4QDeutj/k lesen das Adjektiv gdl als Plural aufgrund der phonetischen Identität von m'śh/m'śj; siehe E. Qimron, The Hebrew of the Dead Sea Scrolls, HSS 29, Atlanta 1986, 100.

252 Die LXX ergänzt „für euch heute“, um die Geschichtserzählung der erzählten Zeit auf die Erzählzeit der Adressaten zu applizieren und eine Korrespondenz mit Dtn 11,4 „bis zum heutigen Tage“ herzustellen; siehe dazu unten V.2.

253 Zu le als Bezeichnung einer Entsprechung siehe Dtn 32,8 sowie Gesenius18, 585b.

254 tmjd „unablässig“ steht hier zum Ausdruck der Emphase Dtn 11,12b vorangestellt, so dass die masoretische Verseinteilung sachgemäß ist.

255 In der überwiegenden Zahl der Handschriften der MT-Tradition ist die erste Nennung von „Jahr“ determiniert, die zweite nicht. Sam. liest mit einigen MT-Handschriften durchgängig hšnh determiniert, 4QDeutk1 und 4QPhylk dagegen undeterminiert. Im MT sind beide Texttraditionen vermischt, was wiederum Ausgleichsversuche nach sich gezogen hat.

256 Sam., LXX sowie 8Q4 lesen die 3. Pers. Sing. Doch erweist sich MT als lectio difficilior und damit als textkritisch ursprünglicher, während durch den Wechsel des Subjekts in die 3. Pers. Sing. Dtn 11,14 an den vorangehenden Vers angeglichen wird.

257 Sam. und LXX lesen „dein Land“ und gleichen damit an den Sing. in Dtn 11,14b an.

258 Sam. und ein Teil der LXX-Tradition lesen hier wie im vorangehenden Vers in Dtn 11,14 die 3. Pers. Sing. als Subjekt. Ein Teil der LXX-Tradition liest dagegen die 2. Pers. Sing., was aus der Verheißung JHWHs eine Anweisung für die Adressaten macht. J. W. Wevers, LXX (SBL.SCSS 39), 195f. vermutet eine gewandelte Situation der Landwirtschaft, in der aufgrund der Trockenheit dem Vieh zusätzlich Futter gegeben werden soll. Doch ist hier eine tierethische Akzentuierung zu erkennen, die sich auch an derer Stelle in der LXX wie in der Tempelrolle beobachten lässt; siehe Verf., Die Rechtshermeneutik der Tempelrolle (11QTa), in: ders., Altorientalische und biblische Rechtsgeschichte. Gesammelte Studien, BZAR 8, Wiesbaden 2008, (547–563) 558 Anm. 35. Zu textgeschichtlichen Zusammenhängen zwischen Tempelrolle und der LXX-Tradition siehe L. H. Schiffman, The Septuagint and the Temple Scroll: Shared „Halakhic“ Variants, in: G. Brooke/B. Lindars (Hg.), Septuagint, Scrolls, and Cognate Writings, SBL.SCSS 33, Atlanta 1992, 277–292; cf. dazu Verf., Tempelrolle (BZAR 8), 549f. Anm. 13.

259 Sam. liest mhr und passt damit an Dtn 4,26; 7,4; (9,3); 12,16; 28,20 an.

260 Sam., Pesch. und ein Teil der LXX-Texttradition lesen den Plural und vernetzen mit der Sam.-Tradition in Dtn 6,8, die dort von einigen MT-Handschriften geteilt wird.

261 Zu ṭwṭpt siehe oben Anm. 143.

262 Sam. und LXX lesen bbjt; siehe dazu oben Anm. 144.

263 LXX und Pesch. lesen die 2. Pers. plur. Sam.- und MT-Texttradition lesen dagegen gemeinsam den Singular. Die LXX passt an ihre Lesung des Plural in Dtn 6,9 an, die auch dort nicht textkritisch ursprünglich ist.

264 Sam., LXX und Pesch. lesen den Plural und passen damit an ihre Lesung des Plurals in Dtn 6,9 an; siehe oben Anm. 144.

265 MT knüpft an Dtn 6,17 šmwr tšmrwn't an, die LXX dagegen an Dtn 11,13, um Dtn 11,22–25 mit Dtn 11,13–21 zu parallelisieren und auch die Inbesitznahme des Landes und nicht nur die Gaben seiner Fruchtbarkeit als Folge der Erfüllung der Satzungen in Dtn 11,13 zu erklären. So liest die LXX in Dtn 11,22 nicht šmr 't, sondern šm' 'l.

266 Siehe unten Anm. 683.

267 Die LXX liest hier „Antilibanon“ und parallelisiert den Libanon zusammen mit der „Wüste“ als östliche Begrenzung im Gegenüber zum „Meer im Westen“ als westliche Begrenzung.

268 Mit einem Teil der MT-Tradition sowie LXX und Sam. ist ein syndetischer Anschluss zu lesen, der hier explikative Funktion hat. Im Gegensatz zum Verständnis der LXX (siehe Anm. 266) und der Masoreten ist der Einschnitt nicht, wie der Atnach anzeigt, hinter lkm jhjh („soll euch gehören“) zu setzen, sondern hinter mn hmdbr „von der Wüste an“, so dass die zweite Hälfte des Verses von whlbnwn „und der Libanon“ bis jhjb gblkm „soll sich euer Gebiet erstrecken“ explikative Funktion hat.

269 Ein Teil der MT-Tradition und LXX lesen „großer Fluss“. Da die Grenzangaben in Dtn 11,25 aus denen in Dtn 1,7 und Jos 1,4 gebildet sind, dort aber wie in Dtn 34,2 das Adjektiv fest verankert ist, ist mit einem Ausfall aufgrund eines Homoioteleuton zu rechnen. Wie in Gen 15,18; Dtn 1,7; Jos 1,4 ist mit dem „großen Fluss“ der Euphrat bezeichnet. Siehe dazu unten V.2.

270 Sam. liest anstelle von bpnjkm im MT lpnjkm und vernetzt mit Dtn 9,2 (MT; Sam) und Dtn 7,24 (Sam.).

271 mrh bezeichnet ursprünglich das Orakel, wird dann aber als Eigenname (miss-)verstanden bis hin zur Identifikation mit Mamre; siehe unten Anm. 271. Die LXX kann weder mit mrh als Appelativum noch als Eigenname etwas verbinden und übersetzt deshalb „hoch“, liest also rmh anstelle von mrh.

272 Sam. und LXX lesen den Singular wie in Gen 12,6; siehe dazu T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 244 Anm. 715. Der Plural ist eine Anpassung an Gen 13,18 und spiegelt den Versuch wider, die Hebron-Überlieferung der Genesis mit dem Deuteronomium zu vernetzen. Die Pesch. sowie TargumPs-.J. steigern noch diese Verknüpfung, indem sie statt mrh (MT) oder mwr' (Sam.) mmr' („Mamre“) lesen.

273 Die LXX ergänzt „für immer zum Erbe“ aus Dtn 12,1 und verstärkt damit die Funktion von Dtn 11,31f. als Überleitung zum Gesetz in Dtn 12–26; siehe dazu unten V.2. Sam. setzt den Einschnitt zwischen Rahmen und Gesetz schon nach Dtn 11,30 und sieht in Dtn 11,31f. die Einleitung von Dtn 12. In diesem Falle ist kj „wenn“ temporal zu verstehen; cf. A. Rofé, The Strata of the Law about the Centralization of Worship in Deuteronomy and the History of the Deuteronomic Movement, in: ders., Deuteronomy. Issues and Interpretation, Old Testament Studies, Edinburgh 2002, (97–102) 98f., sowie T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 260f. Doch bildet 'nkj ntn lpnjkm hjwm eine Inclusio für den Abschnitt Dtn 11,26–32, so dass Dtn 11,31 nicht textkritisch abzutrennen ist.

274 Siehe Verf., Schlußstein der Tora (BZAW 365), 71–102.

275 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 211–233; K. Schmid, Der Pentateuchredaktor: Beobachtungen zum theologischen Profil des Toraschlusses in Dtn 34, in: T. Römer/K. Schmid (Hg.), Les dernières rédactions du Pentateuque, de l'Hexateuque et de l'Ennéateuque, BEThL 203, Leuven 2007, 183–197.

276 Für die Begründung im Detail siehe Verf. in R. Achenbach/M. Arneth/E. Otto, Einleitung (Tübingen 2010), im Druck.

277 Siehe dazu Verf., Ein „Deuteronomistisches Geschichtswerk“ im Enneateuch?, in: ders., Die Tora. Studien zum Pentateuch. Gesammelte Schriften, BZAR 9, Wiesbaden 2009, 601–619; ferner R. Achenbach, Enneateuch (ZAR 11), 122–154; ders., Der Pentateuch, seine theokratischen Bearbeitungen und Josua — 2 Könige, in: Th. Römer/K. Schmid (Hg.), Les dernières rédactions du Pentateuque, de l'Hexateuque et de l'Ennéateuque, BEThL 203, Leuven 2007, 225–253.

278 Zum Folgenden siehe Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 86–236.

279 Siehe J.-L. Ska, Le début et la fin du Deutéronome (Dtn 1:5 et 31:1), in: A. Rofé (Hg.), Text-Criticism and Beyond in Memoriam of Isaac Leo Seeligmann, Textus 23, Jerusalem 2007, 81–96; Verf., Mose, der erste Schriftgelehrte. Deuteronomium 1,5 im Narrativ des Pentateuch, in: ders., Die Tora. Studien zum Pentateuch. Gesammelte Aufsätze, BZAR 9, Wiesbaden 2009, 480–489.

280 Siehe dazu ausführlicher Verf., Anti-Achaemenid Propaganda in Deuteronomy, in: G. Galil/M. Geller/A. Millard (Hg.), Homeland and Exile. Biblical and Ancient Near Eastern Studies in Honour of Bustenay Oded, VT.S 130, Leiden/Boston 2009, 547–558.

281 Zu Dtn 1,8 als literarischer Rückverweis auf Gen 24,7; 26,3 siehe auch D. E. Skweres, Die Rückverweise im Buch Deuteronomium, AnBib 79, Rom 1979, 88–92. Das Motiv des Landschwurs bindet Gen 24,7; 26,3 in den Horizont der Kette derartiger Landschwursätze in Gen 50,24; Ex 33,1; Dtn 34,4 ein, die ihren Zielpunkt in Jos 24,32 (postdtr) haben; siehe dazu Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 218f.

282 Zur Analyse von Num 13–14 und Dtn 1,19–46 siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 12–109.

283 Zu dieser Höhenlinie siehe auch M. Vervenne, Het zeeverhaal (Ex 13,17–14,31). Een literaire studie, Diss. Leuven 1986, 517f.

284 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 68–73. Dtn 1,39aα ist direkter Rückverweis auf Num 14,3; siehe auch D. E. Skweres, Rückverweise (AnBib 79), 195–197. Zur nachpriesterschriftlichen „Glaubensmotivik“ in Dtn 1,32 siehe Ex 4,1–9.31; 14,31, die in einem Zusammenhang mit den Erzvätererzählungen in Gen 15,6 einerseits, der Sinaiperikope in Ex 19,6 und der Wüstenwanderungserzählung in Num 14,11; 20,12 andererseits steht. Eine Zuweisung von Dtn 1,32 zu DtrH, so T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 31–33, ist wenig plausibel und wird von H. C. Schmitt, Erzvätergeschichte und Exodusgeschichte als konkurrierende Ursprungslegenden Israels – ein Irrweg der Pentateuchforschung, in: A. C. Hagedorn/H. Pfeiffer (Hg.), Die Erzväter in der biblischen Tradition. FS M. Köckert, BZAW 400, Berlin/New York 2009, (241–266) 247 Anm. 36, zurückgewiesen.

285 Siehe Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 160f.

286 Siehe Verf., a. a. O., 132f. 137; R. Achenbach, Vollendung der Tora (BZAR 3), 335–344; cf. ferner W. Oswald, Die Revision des Edombildes in Num XX 14–21, VT 50, 2000, 218–232.

287 Siehe Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 162–169.

288 Siehe dazu Verf., Völkerrecht und Völkerordnung in der Tora der Hebräischen Bibel in achämenidischer Zeit, in: J. Hengstl/U. Sick (Hg.), Recht gestern und heute. FS R. Haase, Philippika 13, Wiesbaden 2006, 89–96.

289 Siehe Gen 33,16. Die postdtr Autoren argumentieren hier auch gegen den Anspruch der achämenidischen Reichsideologie, den Völkern weise der persische Reichsgott ihr Territorium zu; siehe Verf., Die Rechtshermeneutik des Pentateuch und die achämenidische Rechtsideologie in ihren altorientalischen Kontexten, in: M. Witte/M. Th. Fögen (Hg.), Kodifizierung und Legitimierung des Rechts in der Antike und im Alten Orient, BZAR 5, Wiesbaden 2005, (71–116) 91–106. Zur Verknüpfung mit der Genesis siehe auch Dtn 2,12.

290 Zur hermeneutischen Funktion der postdtr „antiquarischen Notizen“ in Dtn 2,10–12.20–23; 3,9.11 siehe Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 175–181.194–196; ders., Antiachämenidische Propaganda (VT.S 130), 547–558.

291 P. Weimar, Studien zur Priesterschrift, FAT 56, Tübingen 2008, 64, hält Ex 7,3 für priesterschriftlich, L. Schmidt, Studien zur Priesterschrift, BZAW 214, Berlin/New York 1993, 4 Anm. 14; 12 Anm. 43, dagegen für einen Zusatz zu P und J. C. Gertz, Tradition und Redaktion in der Exoduserzählung. Untersuchungen zu Endredaktion des Pentateuch, FRLANT 186, Göttingen 2000, 333, für „endredaktionell“. In jedem Falle setzt Dtn 2,30 die Priesterschrift voraus.

292 Zur nachexilischen Interpretation des Plagenzyklus siehe Verf., Die Tora des Mose. Die Geschichte der literarischen Vermittlung von Recht, Religion und Politik durch die Mosegestalt, Berichte aus den Sitzungen der Joachim-Jungius-Gesellschaft der Wissenschaften Hamburg 19/2, Göttingen 2001, 53ff.

293 Siehe u. a. die Susa-Inschrift DSe. Siehe dazu Verf., Tora des Mose (Göttingen 2001), 54.

294 Siehe L. Perlitt, Deuteronomium (BK V/1–4), 202.230.

295 Siehe R. Achenbach, Vollendung der Tora (BZAR 3), 366f.

296 Siehe Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 191–196.

297 Siehe oben Anm. 289.

298 Dass sich hinter Gen 35,9f.13b-15 eine Konkurrenz zwischen Sichem und Bethel in nachexilischer Zeit verberge, so M. Becker, Jakob in Bet-El und Sichem, in: A. Hagedorn/W. Pfeiffer (Hg.), Die Erzväter in der biblischen Tradition. FS M. Köckert, BZAW 400, Berlin/New York 2009, 159–185, ist angesichts des archäologischen Befundes nur Spekulation ohne historische Basis; siehe I. Finkelstein/L. Singer-Avitz, Reevaluating Bethel, ZDPV 125, 2009, 33–48. Zu Sichem siehe Verf., Art. Sichem, RGG4 VII, Tübingen 2004, 1295f.

299 Siehe dazu R. Achenbach, Vollendung der Tora (BZAR 3), 371–374.

300 Zur literarischen Analyse der postdtr Fortschreibungen in Dtn 31–34 siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 175–233.

301 Siehe dazu K. Schmid, Erzväter und Exodus. Untersuchungen zur doppelten Begründung der Ursprünge Israels innerhalb der Geschichtsbücher des Alten Testaments, WMANT 81, Neukirchen-Vluyn 1999, 56ff.; A. de Pury, Abraham: The Priestly Writer's „Ecumenical“ Ancestor, in: S. L. McKenzie/Th. Römer (Hg.), Rethinking the Foundations. Historiography in the Ancient World and in the Bible. FS J. Van Seters, BZAW 294, Berlin/New York 2000, 163–182.

302 Siehe Verf., Das Gesetz des Mose (Darmstadt 2007), 182ff.

303 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 121f.128.150.

304 Siehe dazu im Folgenden.

305 Siehe dazu Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 138–144.

306 Siehe dazu im Folgenden.

307 Siehe Verf., Die Ursprünge der Bundestheologie im Alten Testament und im Alten Orient, ZAR 4, 1998, (1–85) 51–67.

308 Siehe dazu Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 128–130.

309 Siehe dazu oben III.

310 Siehe dazu Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 206–212.

311 Siehe Verf., a. a. O., 206–212.

312 Siehe dazu Verf., a. a. O., 203–205.

313 Siehe dazu Verf., Rechtshermeneutik im Pentateuch, in: ders., Die Tora. Studien zum Pentateuch. Gesammelte Aufsätze, BZAR 9, Wiesbaden 2009, 490–514.

314 Zum asyndetischen Anschluss siehe Handschriften der MT-Texttradition sowie LXX, Pesch. und Vulg.

315 Siehe oben III. Sonst steht twrh nur noch alleine in Dtn 4,8 ebenfalls postdtr.

316 Siehe dazu Verf., Deuteronomium 4 (SESJ 62), 196–222; ders., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 157–175.

317 Siehe Verf., Schriftgelehrsamkeit (BZAR 8), 594–596.

318 Die 'dwt sind literarischer Zusatz zur Vernetzung mit Dtn 6,17.20, während in der Horebredaktion die ḥqjm wmšptjm, wie Dtn 5,1.31; 6,1; 12,1 zeigt, fest verankert sind; siehe dazu sowie zu 'dwt im Folgenden.

319 Siehe Dtn 4,47.

320 Siehe Dtn 4,48. hr sj'n ist eine postredaktionelle Glosse.

321 Siehe Dtn 4,48.

322 Das u. a. spricht dagegen, Dtn 4,46aβ-49 von Dtn 4,46aα zu trennen und den Beginn von Dtn 4,46 mit der in Dtn 4,45 voranstehenden Einleitung zu verbinden, wie es D. Knapp, Deuteronomium 4 (GTA 35), 122–126, vorgeschlagen hat.

323 Siehe N. Lohfink, Hauptgebot (AnBib 20), 143–152, mit Hinweisen zur älteren Literatur.

324 Siehe C. Brekelmans, Deuteronomy 5. Its Place and Function, in: N. Lohfink (Hg.), Das Deuteronomium. Entstehung, Gestalt und Botschaft, BEThL 88, Leuven 1985, 164–173.

325 Siehe R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 31–36.46–51. Der Versuch von J. Hempel, Die Schichten des Deuteronomiums (Leipzig 1914), 103–111, in Dtn 5 zwei parallele „Reihen“ zu rekonstruieren, ist von der zeitgenössischen Urkundenhypothese der Quellenscheidung im Tetrateuch inspiriert und führt zu keinem stimmigen Erzählungszusammenhang auch nur für eine der „Reihen“; siehe auch unten Anm. 357.

326 Siehe L. Perlitt, Bundestheologie im Alten Testament, WMANT 36, Neukirchen-Vluyn 1969, 81, mit der Feststellung, Dtn 5,3 sei unentbehrlich, „weil 5,2–32 kein historisches Referat, sondern kerygmatischer Natur ist … Das nachdrückliche 'tnw 'nḥnw (v. 3b) hebt jeden Zweifel an der Gleich-Zeitigkeit auf“. N. Lohfink, Die Väter Israels im Deuteronomium. Mit einer Stellungnahme von Thomas Römer, OBO 111, Fribourg/Göttingen 1991, 20, spricht in diesem Zusammenhang von einer „rhetorischen Generationsverschmelzung“. In der narrativen Situation der erzählten Zeit sind mit den „Vätern“ die der Horebgeneration vorausgehenden Generationen gemeint. Doch ist die Konzeption in Dtn 5,3 polysem und für die Erzählzeit transparent, so dass in der Erzählzeit alle Vorfahren der Adressaten des Deuteronomiums gemeint sind; siehe dazu Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 115f., sowie U. Rüterswörden, Das Buch Deuteronomium, NSK.AT 4, Stuttgart 2006, 46f. Dagegen haben erneut F. Nielsen, Deuteronomium, HAT I/6, Tübingen 1995, 69, der sich auf S. Mittmann, Deuteronomium 1,1–6,3 (BZAW 139), 132, beruft, sowie vor allem T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 141f., Dtn 5,3 als „sekundäre Zusatzbemerkung“ (DtrB) ausgeschieden, da nach der dtr Grundschicht in Dtn 2,14.16 (DtrH) die Horebgeneration, die mit dem „wir“ in Dtn 5,3, so T. Veijola, gemeint sei, gestorben sein soll. Diese Beobachtung, die schon S. R. Driver, Deuteronomy (ICC), 83, zu der Bemerkung veranlasste, „(t)he fact that the greater part of those who stood at Horeb, 40 years before, had passed away, is disregarded“, ist zutreffend, nicht aber die Schlussfolgerung, insofern die dtr Grundschicht der Moabredaktion gerade nicht identisch ist mit der Horebredaktion in Dtn 5. Zu der These, dass aus Dtn 4 auf den Bund mit den Erzvätern geschlossen werden könne, sei angemerkt, dass erst P einen Väterbund kennt. Vielmehr hat Dtn 5,3 Schlüsselfunktion für die Hermeneutik der Horebredaktion, sind doch die Adressaten des exilischen Deuteronomiums in dem „wir“ eingeschlossen, so dass JHWH nicht nur mit den Vätern, sondern auch mit den Adressaten des Deuteronomiums den Bund geschlossen habe: Der Bund ist kein nur fernes, sondern aktuelles Geschehen, so dass die Adressaten des Deuteronomiums in der Erzählzeit wieder am Horeb stehen und eine Begrenzung des Bundesschlusses auf jede Vätergeneration abgewiesen wird. Für dieses Verständnis von Dtn 5,3 bedarf es nicht der Einfügung von lbdm („allein“) hinter 'btjnw („unsere Väter“), wie es A. Klostermann, Der Pentateuch. Beiträge zu seinem Verständnis und seiner Entstehungsgeschichte, Leipzig 21907, 200, vorgeschlagen hat.

327 Siehe L. Perlitt, Bundestheologie (WMANT 36), 81 Anm. 1; cf. auch G. Seitz, Deuteronomium (BWANT 93), 46. Auch die adverbiale Bestimmung „zu jener Zeit“ (b't hhw') zeigt an, dass der Vers aus dem Duktus der Erzählung herausfällt, was Hinweis auf einen literarischen Zusatz ist, wie die isolierte Stellung von l'mr zeigt. Bereits A. Dillmann, Die Bücher Numeri, Deuteronomium und Josua, KHAT 13, Leipzig 21886, 265, hat die richtige Schlussfolgerung gezogen: „V. 5 (außer l'mr) ist ein eingeschobener Zustandssatz“.

328 S. R. Driver, Deuteronomy (ICC), 83f., will die Spannung zwischen Dtn 5,4.22*.24f. durch die Annahme ausgleichen, „that according to the conception of D, the people heard the ‚voice‘ of God, but not distinct words“. Diese Interpretation hat an der dtr Grundschicht von Dtn 5 keinen Anhalt, wohl aber an der postdtr Konzeption der Sinaiperikope in Ex 20,18–21. Hier wird vorausgesetzt, dass das Volk nur die Theophanieerscheinungen wahrgenommen hat, nicht aber die Worte des Dekalogs verstehen konnte; siehe C. Dohmen, Exodus 19–40, HThK.AT, Freiburg/Breisgau 2004, 128f; cf. ferner ders., „Es gilt das gesprochene Wort“. Zur normativen Logik der Verschriftung des Dekalogs, in: Chr. Frevel u. a. (Hg.), Die Zehn Worte. Der Dekalog als Testfall der Pentateuchkritik, QD 212, Freiburg/Breisgau 2005, 43–56. Siehe dazu auch im Folgenden.

329 Zu dieser Bezeichnung siehe T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 147.

330 Zu kl bśr siehe Gen 7,15; Num 16,22; 27,16 und zu dessen Gegensatz „des lebendigen Gottes“ siehe Dtn 4,33. Wenn T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 147, „priesterlich-weisheitliche Kreise des nachexilischen Zeitalters“ hier als Autoren ausmacht, so lässt sich das genauer eingrenzen.

331 Siehe S. R. Driver, Deuteronomy (ICC), 84. Siehe auch bereits A. Dillmann, Deuteronomium (KHAT 13), 266, der meint, dem Ergänzer habe die jahwistische Quelle in Ex 19 vorgelegen, so dass „Rd oder ein späterer auf Grund des jetzigen Textes von Ex. 19 sich jene Vorstellung gebildet, u. diesen V. in harmonistischem Interesse eingesetzt habe“. C. Steuernagel, Deuteronomium (HK I.3.1), 72, dagegen sieht hier eine Anlehnung an den Elohisten.

332 Siehe Verf., Buch Exodus (BEThL 126), 76–79.82–83. Wenn E. Nielsen, Deuteronomium (HAT I/6), 81, feststellt, „(a)ngesichts des immer noch ungeklärten Verhältnisses zwischen Ex 20,18–21 und der dtr Literatur kann ein vor-dtr Ursprung des Gedankens von Mose als Gesetzesvermittler nicht nachgewiesen werden“, so ist dem zuzustimmen, was die älteren Thesen einer Abhängigkeit von Ex 20,18–21 betrifft, doch hat sich inzwischen die Einsicht durchgesetzt, dass Ex 20,18–21 nicht vor-, sondern postpriesterschriftlich ist und das Deuteronomium voraussetzt. R. Achenbach, Grundlinien redaktioneller Arbeit in der Sinaiperikope, in: E. Otto/R. Achenbach (Hg.), Das Deuteronomium zwischen Pentateuch und Deuteronomistischem Geschichtswerk, FRLANT 206, Göttingen 2004, (56–80) 62, will wie bereits in ders., Israel (EHS XXIII/422), 48–50, in Ex 20,18–20* die Quelle für Dtn 5,23–30 sehen. Während Ex 20,18a die Wahrnehmung der Theophanie hervorhebe (r'h), sei in Dtn 5,23 Ex 20,18* fortschreibend auf das Hören der göttlichen Stimme abgehoben (šm'). In Dtn 5,24 seien beide Vorstellungen von Vision und Audition ausgeglichen worden. Doch ist der Wechsel vom Hören des Volkes in Dtn 5,23 zum Sehen in Ex 20,18 in der Rechtshermeneutik des postdtr Pentateuch als lectio difficilior fest verortet. Das Volk habe am Gottesberg Sinai den Dekalog nicht verstehen können und erst in der ausgelegten Version des Deuteronomiums in der Erzählung des Mose in Dtn 5 zur Kenntnis genommen. Es besteht keine Veranlassung, Dtn 5,24 als sekundäre Harmonisierung zweier unterschiedlicher Vorstellungen der Einsetzung Moses zum Mittler zu verstehen und gar literarkritisch auszuscheiden und der postdtr Redaktion zuzuschreiben.

333 Siehe Verf., a. a. O., 76.82f.90.106.110. Zum literarischen Verhältnis zwischen Dtn 5,23–30* und Ex 20,18–21 siehe auch im Folgenden.

334 In Dtn 4,9–14 ist ebenfalls das Bemühen um einen derartigen Ausgleich erkennbar, doch ist die Thematik dort auf den Gegensatz von Hören der Stimme Gottes und Sehen seiner Gestalt verschoben. So lässt Dtn 4,12f. es offen, wie weit das Volk den qwl dbrjm verstanden hat. Vielmehr hebt Dtn 4 ganz auf den Auftrag an Mose ab, ḥqjm wmšptjm zu lehren, was im Land Moab geschehen wird. Dtn 4 geht es darum, ganz im Sinne der Rechtshermeneutik der postdtr Fortschreibung das Deuteronomium als „Lehre“ im Land Moab in Anknüpfung an Ex 24,12 zu qualifizieren. Mit dbr JHWH wird der mosaischen Gesetzespromulgation ein prophetischer Anstrich gegeben und Mose als Erzprophet im Sinne von Dtn 34,10 qualifiziert. Zu den damit verbundenen nachexilischen Diskursen siehe Verf., Jeremia und die Tora. Ein nachexilischer Diskurs, in: ders., Die Tora. Studien zum Pentateuch. Gesammelte Aufsätze, BZAR 9, Wiesbaden 2009, 515–560.

335 Zur Ausgrenzung von Dtn 5,1aγb siehe auch T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 131f.140; U. Rüterswörden, Deuteronomium (NSK.AT 4), 46. Dass mit der Rahmung durch Dtn 5,1aγb sich die Bedeutung von šm' vom Hören zum Gehorchen verschiebt, ist oft beobachtet worden; siehe P. K. D. Neumann, Höret das Wort Jahwäs. Ein Beitrag zur Komposition alttestamentlicher Schriften, Schriften der Stiftung Europa-Kolleg 30, Hamburg 1975, 67ff. Die postdtr Fortschreibung hat in Dtn 31,12f. an Dtn 5,1 angeknüpft und postdtr einen Rahmen um das Deuteronomium unter Einschluss von Dtn 31 gelegt.

336 Siehe Chr. Dohmen, Das Bilderverbot. Seine Entstehung und seine Entwicklung im Alten Testament, BBB 62, Königsstein 1985, 225–228.

337 Siehe D. Knapp, Deuteronomium 4 (GTA 35), 37.88ff.; cf. dazu Chr. Dohmen, Bilderverbot (BBB 62), 203.

338 Siehe Verf., Deuteronomium 4 (SESJ 62), 218–220. Dem steht auch in keiner Weise entgegen, dass Dtn 4,19a auch an Dtn 17,3 anklingt, wie J. C. Gertz, Antibabylonische Polemik im priesterlichen Schöpfungsbericht?, ZThK 106, 2009, (137–155) 145 Anm. 25, meint. Wie J. C. Gertz einräumt, ergibt sich der Zusammenhang von Dtn 4,19a und Dtn 4,16b-18 aus der inhaltlichen Verbindung und dem argumentativem Gefälle in Dtn 4. Daran sollte man festhalten, ehe man Dtn 4,16b-18 ausgrenzt. Dtn 4,19a weist gerade auf die konstitutive Verankerung von Dtn 4,16b-18 in Dtn 4 hin.

339 Siehe F.-L. Hoßfeld, Dekalog (OBO 45), 261 Anm. 174.

340 Siehe M. Fishbane, Varia Deuteronomica, ZAW 84, 1972, (349–352) 349; ders., Biblical Interpretation in Ancient Israel, Oxford 1985, 321f.

341 Siehe F.-L. Hoßfeld, Rezension von D. Knapp, Deuteronomium 4 (1987), ThLZ 113, 1988, (884–885) 885; Verf., Deuteronomium 4 (SESJ 62), 218–220.

342 Dass das Bilderverbot des Dekalogs von Dtn 4 abhängig sein soll, so M. Köckert, Die Zehn Gebote, bsr 2430, München 2007, 55ff., hat wenig für sich; siehe dagegen F. Hartenstein, Die unvergleichliche „Gestalt“ JHWHs. Israels Geschichte mit den Bildern im Licht von Deuteronomium 4,1–40, in: B. Janowski/N. Zschomilidse (Hg.), Die Sichtbarkeit des Unsichtbaren. Zur Korrelation von Text und Bild im Wirkungskreis der Bibel, Arbeiten zur Geschichte und Wirkung der Bibel 3, Münster 2003, 49–77, sowie die Studie von K. Holter, Deuteronomy 4 (Studies in Biblical Literature 60), 47–83.

343 Dagegen hat G. Braulik, Der unterbrochene Dekalog. Zu Deuteronomium 5,12 und 16 und ihrer Bedeutung für den deuteronomischen Gesetzeskodex, ZAW 120, 2008, 169–183, die Rückverweise in Dtn 5,12b.16aβ auf eine „zweite Stimme“ zurückgeführt, die auf Äußerungen zur Sabbat- und Elternthematik im Deuteronomium voraus-, nicht aber auf den Dekalog in Ex 20 zurückverweisen will. Doch die Einführung einer „zweiten Stimme“, deren Textunterbrechung nur einem „Zweitleser“ einsichtig sein kann, ist ein recht forciertes Argument. Derartige exegetische Argumente erledigen sich, wenn man sieht, dass der Syntax entsprechend zurück- und nicht vorausverwiesen wird. Auch in Dtn 4,23 liegt ein Rückverweis vor, was also auch für Dtn 5,12b.16aβ gelten sollte; siehe Verf., Dekalog (BZAR 9), 280 Anm. 41; siehe ferner auch D. Markl, Der Dekalog als Verfassung des Gottesvolkes. Die Brennpunkte einer Rechtshermeneutik des Pentateuch in Ex 19–24 und Dtn 5, HBS 49, Freiburg/Breisgau 2007, 183f., der zu Recht darauf hinweist, dass schon A. Dillmann, Die Bücher Exodus und Leviticus, KHAT 12, Leipzig 31897, 219, in diesem Zusammenhang von „Rückweisungen“ gesprochen hat.

344 Siehe C. Steuernagel, Deuteronomium (HK I.3.1), 73f.; F.-L. Hoßfeld, Dekalog (OBO 45), 229; H. D. Preuss, Deuteronomium (EdF 164), 48; C. H. W. Brekelmans, Deuteronomy 5 (BEThL 68), 168; A. F. Campbell/M. A. O'Brien, Unfolding the Deuteronomistic History. Origins, Upgrades, Present Text, Minneapolis 2000, 56; T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 136. Dagegen hält N. Lohfink, Hauptgebot (AnBib 20), 144, an der literarischen Ursprünglichkeit des Motivs der Führer als unentbehrlich fest, „damit das Volk nicht als unfaßbare Masse, sondern als Rechtsperson auftritt; nur wer hier eine Erzählung vermutet, sähe lieber wogende als rechtmäßig vertretene Menschenmengen“. Tatsächlich aber handelt es sich um eine Erzählung, die allerdings deutliche Hinweise auf ihre literarische Schichtung gibt, so dass N. Lohfinks Argument als ein literarkritisches, als das es gemeint ist, unverständlich bleibt.

345 Zu Dtn 29,9; Jos 23,2 als Teil der dtr Moabredaktion siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 143f. Der These, dass in Dtn 29,1–8 der Pentateuchredaktor den Griffel geführt habe, wie es R. Gomes de Araújo, Theologie der Wüste (ÖBS 17), 291.329, aufgrund der lexematischen Beziehungen zwischen Dtn 29,1b und Dtn 34,11 meint, widerspricht der gravierende Unterschied zwischen Dtn 29,1b, wo es um Gottes Taten geht, und Dtn 34,11, wo diese auf Mose übertragen werden. Mit Jos 24,1 wird postdtr im Rahmen der der Pentateuchredaktion vorausgehenden Hexateuchredaktion an die dtr Moabredaktion in Jos 23,2 angeknüpft; siehe Verf., a. a. O., 143 Anm. 136; 219–221.230f.244–247.

346 Nach dem Verständnis der „Fabel“ durch die Moabredaktion geht es in Dtn 1,15 um die Beauftragung für die Führer mit richterlichen Funktionen während der Wanderung in der Wüste. Zur Rezeption von Dtn 16,18f. in Dtn 1,15f.* siehe Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 133ff.

347 Wenn T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 136, meint, die Einfügung der Führer der Stämme und Ältesten in Dtn 5,23bβ verdanke sich „dem Einfluss von Dtn 29,9 und wird ihre Herkunft in demselben spät-dtr Milieu haben wie die sekundären Erwähnungen“ in Jos 23,2 und Jos 24,1, so ist die Richtung stimmig, doch literaturhistorisch zu undifferenziert angegeben.

348 A. Rofé, Deuteronomy 5.28–6.1 (Edinburgh 2002), 25–36, sieht in Dtn 5,32–33 einen literarischen Zusatz zu Dtn 5,30–31. Allerdings ist Dtn 5,32f. literarisch so eng mit Dtn 6,1–3 verzahnt, dass man Dtn 6,1 schwerlich heraustrennen und mit Dtn 5,31 als Übergangsformular verbinden kann.

349 Siehe dazu unten V.1.1.

350 Siehe oben Anm. 325.

351 Siehe dazu unten V und VI. Zur narrativen und hermeneutischen Relationierung von Erzählzeit und erzählter Zeit siehe ebendort.

352 Der Dekalog wird in Dtn 5,22 schon als Einheit vorausgesetzt, was ebenso wie die Tatsache, dass es in Dtn 5 nicht um die Verbindung des Dekalogs, sondern des deuteronomischen Gesetzes in Dtn 12–26 mit dem Horeb geht, dagegen spricht, dass der Dekalog erst im Zuge von dtr Fortschreibungen in Dtn 5 entstanden sei, wie F.-L. Hoßfeld, Dekalog (OBO 45), 217ff., gefolgt von U. Rüterswörden, Deuteronomium (NSK.AT 4), 48–50; cf. ders., Die Dekalogstruktur des Deuteronomiums – Fragen an eine alte Annahme, in: Chr. Frevel/M. Konkel/J. Schnocks (Hg.), Die Zehn Worte. Der Dekalog als Testfall der Pentateuchkritik, QD 212, Freiburg/Breisgau 2005, 109–121, meint; siehe dazu Verf., Theologische Ethik (ThW 3/2), 210f. So ist es dann konsequent, wenn auch nicht stimmig, wenn F.-L. Hoßfeld, a. a. O., 226–228, Dtn 5,22 insgesamt literarkritisch ausgrenzt. Der Vers Dtn 5,22* hat in seinem Grundbestand eine wichtige Funktion für die Interpretation der „Fabel“ der Erzählung der Horebredaktion. Die Prolepse steht im Dienste der Aussage, dass die Gabe der Tafeln nicht erst eine Folge der Bitte des Volkes um Offenbarungsmittlerschaft ist, sondern diese vorausliegend schon bei Gott intendiert war. Umgekehrt haben Thesen, der Dekalog sei aufgrund seiner singularischen Form, die ihn von seinem Kontext der pluralischen Anrede abhebe, in seinem jetzigen Kontext literarisch sekundär eingefügt worden, so dass auf den Tafeln ursprünglich das deuteronomische Gesetz gestanden habe, so u. a. C. Steuernagel, Deuteronomium (HK I.3.1), 22.71f.84, wenig für sich und übersehen den Zitatcharakter des Dekalogs in Dtn 5; siehe dazu unten Anm. 357. Ein direkter Anschluss von Dtn 5,23 an Dtn 5,4, wie er von K. Marti, Das fünfte Buch Mose oder Deuteronomium, HSAT I, Tübingen 41922, (258–328) 270, vorgeschlagen wurde, ergibt keinen erzählerisch überzeugenden Zusammenhang.

353 Siehe A. F. Puukko, Das Deuteronomium (BWA[N]T 5), 158f. Anm.2; 160–162; cf. auch G. Seitz, Studien zum Deuteronomium (BWANT 93), 51.54f.; J. Vermeylen, Les sections narratives de Deut 5–11 et leur relation à Ex 19–34, in: N. Lohfink (Hg.), Das Deuteronomium. Entstehung, Gestalt und Botschaft, BEThL 68, Leuven 1985, (174–207) 186–203. Dtn 5; 9–10 ist zunächst unabhängig von der Frage, wie weit die Sinaiperikope in Ex 19–34 Quelle für die dtr Grunderzählung in Dtn 5; 9–10* war, literarkritisch zu analysieren, da in die Frage nach der Sinaiperikope als mögliche vordtr Quelle für Dtn 5; 9–10 schon Hypothesen der Literaturgeschichte des Pentateuch in Gestalt der Urkundenhypothese und einer dtr Redaktion der Sinaiperikope einfließen, die auf der Basis dieser Kapitel nur vorauszusetzen, nicht aber zu erweisen sind. Siehe dazu unten IV.4.

354 Siehe J. Hempel, Schichten des Deuteronomiums (Leipzig 1914), 112, sowie G. Seitz, Studien zum Deuteronomium (BWANT 93), 51–57, der wie J. Hempel zwei Parallelberichte in Dtn 9,1–10,13 erkennen will.

355 Siehe oben IV.1.

356 Siehe oben I.1.

357 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 86–93.111–129; ders., The History of the Legal-Religious Hermeneutics of the Book of Deuteronomy from the Assyrian to the Hellenistic Period, in: A. Hagedorn/R. G. Kratz (Hg.), Religion and Law in the Eastern Mediterranean World, Oxford 2009 (im Druck). Zur älteren Forschungsgeschichte von Dtn 9–10 siehe F. García-López, En los umbrales de la tierra prometida. Análisis de Dt. 9,1–7; 10,12–11,17, Separata de Salamanticensis 28/1–2, 1981, (37–64) 37f.; E. Aurelius, Der Fürbitter Israels. Eine Studie zum Mosebild im Alten Testament, CB.OT 27, Stockholm 1988, 8ff.; J. Hahn, Das „Goldene Kalb“. Die Jahwe-Verehrung bei Stierbildern in der Geschichte Israels, EHS XXIII/154, Frankfurt/Main 1981, 27ff.; S. Boorer, The Promise of the Land as Oath. A Key to the Formation of the Pentateuch, BZAW 205, Berlin/New York 1992, 272ff.

358 Dtn 5,22 wl' jsp in Verbindung mit der Verschriftungsnotiz lässt angesichts des Rückbezugs von Dtn 9,9f. auf Dtn 5,22* keinen Zweifel daran aufkommen, dass der Dekalog in Dtn 5,6–21* auf den Tafeln gestanden haben soll, nicht aber das Gesetz des Deuteronomiums in Dtn 12–26, wie C. Steuernagel, Deuteronomium (HK I.3.1), 22.71f.84 meint. Schon A. F. Puukko, Das Deuteronomium (BWA[N]T 5), 163, hat dazu richtig bemerkt, Dtn 9,9 könne sich nur auf den Dekalog beziehen, nicht aber auf die in Dtn 5,31 erwähnten ḥqjm und mšptjm, „denn diese waren dem Volk gar nicht mitgeteilt worden“. J. Hempel, Die Schichten des Deuteronomiums (Leipzig 1914), 113f., suchte die Positionen von C. Steuernagel und A. F. Puukko so miteinander zu verbinden, dass er die unterschiedlichen Positionen mit seiner These der zwei parallelen „Reihen“ von Erzählungen verband; siehe dazu oben Anm. 324.

359 Nur in Dtn 9,9*.11*.13f.20.22–29; 10,1–5* ist die Erzählung literarisch erweitert worden; siehe dazu im Folgenden.

360 JHWHs Feststellung des Versagens des Volkes in Dtn 9,12b srw mhr mn hdrk 'šr ṣwjtm / 'św lhm mskh wird in Dtn 9,16 in umgekehrter Reihenfolge, „Seidels Gesetz“ folgend, aufgenommen 'śjtm lkm 'gl mskh / srtm mhr mn hdrk’ šr ṣwh JHWH 'tkm.

361 Zum Abschluss der Erzählung in Dtn 10,1–5* siehe im Folgenden.

362 Siehe dazu Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 12–109.

363 Siehe Verf., a. a. O., 19f.

364 Zur postpriesterschriftlichen Provenienz von Ex 17,7*; Num 11,3.34 als Teil der Hexateuchredaktion siehe R. Achenbach, Vollendung der Tora (BZAR 3), 203.266.306f., mit weiterer Literatur.

365 Siehe dazu die voranstehende Anm.

366 Siehe dazu Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 40–50. Dem hat sich R. Achenbach, Landnahme von Kadesch Barnea (ZAR 9), 113–118, angeschlossen.

367 Siehe auch S. Boorer, Promise of the Land (BZAW 205), 294f.

368 J. Taschner, Die Mosereden im Deuteronomium. Eine kanonische Untersuchung, FAT 59, Tübingen 2008, 291f., will aufgrund des Hinweises auf die Kundschaftererzählung in Dtn 9,23 darauf schließen, dass zwischen Horeb- und Moabbund eine Analogie hergestellt werde, da die Kundschaftererzählung mit der Erzählung vom gegossenen Kalb parallelisiert werde. Doch wird das Deuteronomium synchron in kanonischer Perspektive interpretiert, wie es das Programm von J. Taschner ist, kann es sich nur um eine Parallelisierung von Sinai- und Moabbund handeln, da Sinai und Horeb auf dieser Textebene längst identisch sind. Doch auch nicht um eine Analogiebildung zwischen den Bundesschlüssen geht es, wie J. Taschner meint, in Moses Rückblick in Dtn 9–10 auf Ex 32–34. Die Erzählung in Dtn 9–10 wird in eine Reihe von Erzählungen der mosaischen Fürbitte zwischen Sinai und Moab eingestellt, in denen JHWH jeweils seinen Zorn zugunsten seines Heilswillens überwindet, bis, so die kanonische Perpektive des Moseliedes in seinen Rahmenversen in Dtn 31–32, der Kanon die Fürbittenfunktion des Mose überflüssig macht und den endgültigen Heilswillen Gottes zum Ausdruck bringt. Siehe auch Verf., Ist das Deuteronomium „nicht mehr und nicht weniger als eine ‚Lehrstunde der Geschichtsdidaktik‘“? Zu einem Buch von Johannes Taschner, ZAR 14, 2008, 463–474. Zur Funktion des Moseliedes für die Kanonsbildung der Hebräischen Bibel siehe Verf., Moses Abschiedslied in Deuteronomium 32. Ein Zeugnis der Kanonsbildung in der Hebräischen Bibel, in: ders., Die Tora. Studien zum Pentateuch. Gesammelte Aufsätze, BZAR 9, Wiesbaden 2009, 641–678.

369 Siehe Verf., Pentateuchredaktion im Buch Exodus (BEThL 126), 101–103. Zu dem Ergebnis kommt auch J. C. Gertz, Exoduserzählung (FRLANT 186), 305ff., der Ex 4,1–17 einer postpriesterschriftlichen „Endredaktion“ zuweist; siehe dazu Verf., Forschungen zum nachpriesterschriftlichen Pentateuch, ThR 67, 2002, (125–155) 139–141.

370 Siehe Verf., Pentateuchredaktion im Buch Exodus (BEThL 126), 102.

371 Der Mangel an redaktionsgeschichtlicher Differenzierung der These einer nachpriesterschriftlichen „Endredaktion“ in Exodus, deren Profil zwischen hexateuchischem und pentateuchischem Horizont schwankt, ist unübersehbar, wenn J. C. Gertz, Exoduserzählung (FRLANT 186) 222ff. 312, Ex 4,31 und Ex 14,31 der „Endredaktion“ zuweist, Ex 19,9 aber als postendredaktionellen Zusatz davon lösen muss, da er bereits Ex 19,3–8 der „Endredaktion“ zugesprochen hat; siehe dazu Verf., Forschungen zum nachpriesterschriftlichen Pentateuch (ThR 67), 139ff.

372 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 40–43.

373 Siehe dazu Verf., a. a. O., 228ff.; ders., Das postdeuteronomische Deuteronomium als integrierender Schlußstein der Tora (BZAR 9), 422ff.

374 Siehe dazu Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 158f.

375 Siehe Verf., a. a. O., 90.162f.229.

376 (kl) h'twt in Dtn 34,11 knüpft auch an Num 14,11 an. Eine Charakterisierung von Dtn 34,10–12 als „spätdtr“, so Ph. Stoellger, Deuteronomium 34 ohne Priesterschrift, ZAW 105, 1993, (26–51) 48, greift zu kurz; siehe dazu Verf., a. a. O., 210.215.

377 Siehe dazu Verf., Moses Abschiedslied (BZAR 9), 641–678.

378 Siehe Verf., a. a. O., 650–657.

379 Siehe N. Lohfink, Hauptgebot (AnBib 20), 210; E. Nielsen, Deuteronomium (HAT I/6), 114f.

380 Siehe F.-L. Hoßfeld, Dekalog (OBO 45), 152.

381 Die Rahmenfunktion des Verses Dtn 9,7 widerspricht seiner literarkritischen Aufspaltung aufgrund des Numeruswechsels, wie sie u. a. R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 351, vorgeschlagen hat. Jüngst hat E. Nielsen, Deuteronomium (HAT I/6), 115, das dazu Notwendige gesagt: „Das Singular-Plural-Kriterium kann uns hier ebenso wenig helfen wie in Kap. 4–5“; siehe auch N. Lohfink, Hauptgebot (AnBib 20), 208f. Anm. 9. Es greift zu kurz, wenn man Dtn 9,22–24 nur als „Randglosse“, so J. Hempel, Schichten des Deuteronomiums (Leipzig 1914), 113, oder als „Exkurs“, so R. Achenbach, a. a. O., 364, „ohne erzählerische Verbindung zum Horebgeschehen in 9,21“, so F.-L. Hoßfeld, Dekalog (OBO 45), 149, literarkritisch aussondert und beiseite legt.

382 qṣp (Hi.) ist im Alten Testament abgesehen von Sach 8,14 und Ps 106,32 nur in Dtn 9,7f.22 belegt.

383 Dtn 4,31 (postdtr; siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch [FAT 30],161–163) definiert den theologischen Horizont für Dtn 9,1–6. Die Anknüpfungen von Dtn 9,1f. an Dtn 1,21.28.34 verdeutlichen den literaturhistorischen Horizont von Dtn 9,1–6 in der Kundschaftererzählung in Dtn 1,19–46 unter Einschluss ihrer postdtr Fortschreibungen. Zum literarischen Zusammenhang zwischen Dtn 9,1–6 und Dtn 9,7–8.22–24 siehe auch N. Lohfink, Kerygmata des deuteronomistischen Geschichtswerks (SBAB 12), 141f., der diese Verse zwar als dtr interpretiert, aber eine Nähe zu PG konstatiert, was eher Hinweis auf die postdtr Provenienz dieser Verse ist.

384 Zur postdtr Abfassung von Jos 24 im Rahmen einer Redaktion des Hexateuch siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 102–104.220f.230f.244–247. Dem hat sich u. a. R. Achenbach, Vollendung der Tora (BZAR 3), 32.178, angeschlossen.

385 So G. Braulik, Die Entstehung der Rechtfertigungslehre in den Bearbeitungsschichten des Buches Deuteronomium. Ein Beitrag zur Klärung der Voraussetzungen paulinischer Theologie, in: ders., Studien zum Buch Deuteronomium, SBAB 24, Stuttgart 1997, 11–27; Vgl. ferner L. Perlitt, Deuteronomium 6,20–25: eine Ermutigung zu Bekenntnis und Lehre, in: ders, Deuteronomium-Studien, FAT 8, Tübingen 1994, (144–156) 153f.; ders., „Evangelium“ und Gesetz im Deuteronomium, in: ders., Deuteronomium-Studien, FAT 8, Tübingen 1994, (172–183) 182.

386 Die Nähe der postpriesterschriftlichen Fortschreibung zur Diasporatheologie in Ez 20 ist unübersehbar; siehe K.-F. Pohlmann, Ezechielstudien. Zur Redaktionsgeschichte des Buches und zur Frage nach den ältesten Texten, BZAW 202, Berlin/New York 1992, 54ff. Zur nachexilischen Situierung von Ez 20 siehe auch T. Krüger, Geschichtskonzepte im Ezechielbuch, BZAW 180, Berlin/New York 1989, 199ff.

387 Die postdtr Redaktion weist damit eine Nähe auch zur nachexilischen Tradentenprophetie in Jer 11,1–17; 31,31–34 auf, die von einem Bundesbruch des Volkes seit dem Exodus weiß, daraus aber die abweichende Schlussfolgerung in Jer 31,31–34 (LXX) zieht, dass es eines neuen Bundes in der Zukunft bedarf. Auch wird die prophetische Fürbittenfunktion abgewiesen. Gegen diese Theologie der nachexilischen Tradentenprophetie argumentiert die postdtr Fortschreibung in Dtn 9 und vice versa. Siehe dazu Verf., Jeremia und die Tora (BZAR 9), 539–557; ders., Welcher Bund ist ewig? Die Bundestheologie priesterlicher Schriftgelehrter im Pentateuch und in der Tradentenprophetie im Jeremiabuch, in: Chr. Dohmen/Chr. Frevel (Hg.), Für immer verbündet. Studien zur Bundestheologie der Bibel. FS F.-L. Hoßfeld, SBS 211, Stuttgart 2007, 161–170; cf. auch A. Schenker, Das Neue am neuen Bund und das Alte am alten. Jer 31 in der hebräischen und griechischen Bibel, FRLANT 212, Göttingen 2006, 17ff.

388 So T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 234.

389 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 234–266, zusammenfassend zur Anknüpfung der postdtr Pentateuchredaktion an die dtr Horebredaktion im Deuteronomium und der postdtr Hexateuchredaktion an die Konzeption der dtr Moabredaktion in nachexilischer Zeit.

390 Zur postdtr Literaturgeschichte von Dtn 34, die allenfalls in Dtn 34,5f. einen dtr Kern bewahrt hat, siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 211–233.

391 Mit der Einfügung des Moseliedes in Dtn 32 wird ein neuer Akzent eingefügt. Der gesamte Kanon der Hebräischen Bibel tritt an die Stelle der Fürbitte des Mose und nach der Unheilsankündigung in Dtn 31,16–18 begründet das Moselied den Heilswillen JHWHs durch die Anspielungen auf den gesamten Kanon; siehe Verf., Moses Abschiedslied (BZAR 9), 641–678.

392 Zu Dtn 9,25–29 siehe im Folgenden.

393 Siehe F.-L. Hoßfeld, Dekalog (OBO 45), 152.

394 Zur literarischen Relation zwischen Dtn 9–10* und Ex 32 siehe unten IV.4.

395 Siehe dazu oben in diesem Kapitel.

396 Siehe u. a. M. Konkel, Sünde und Vergebung. Eine Rekonstruktion der Redaktionsgeschichte der hinteren Sinaiperikope (Exodus 32–34) vor dem Hintergrund aktueller Pentateuchmodelle, FAT 58, Tübingen 2008, 108–110.144–168, der erneut den Nachweis führt, dass Ex 32,7–15a die Priesterschrift voraussetzt.

397 Siehe dazu Verf., Pentateuchredaktion im Buch Exodus (BEThL 126), 96; M. Konkel, Sünde (FAT 58), 237–240.305; W. Oswald, Israel am Gottesberg. Eine Untersuchung zur Literaturgeschichte der vorderen Sinaiperikope Ex 19–24 und deren historischem Hintergrund, OBO 159, Fribourg/Göttingen 1998, 209f.215. R. Achenbach, Sinai-Perikope (FRLANT 2069), 63–69, will dagegen im Anschluss an S. R. Driver, Deuteronomy (ICC), 112f., aus Ex 24,12a.13* eine vordtr Quelle, die in Dtn 9,9–11 rezipiert worden sei, rekonstruieren. Doch tun sich im Detail dann doch Probleme auf. Ex 24,12 ist ein kunstvoller u. a. als Hyperbaton gestalteter Vers literarisch einheitlich, der eine Schlüsselfunktion für die postpriesterschriftliche und postdtr Sinaiperikope und ihre literarische Verortung in der Rechtshermeneutik des Pentateuch hat und literarisch mit den ebenfalls postpriesterschriftlichen und postdtr Versen Ex 24,18; 31,18 zusammengehört. Zu Ex 24,12 siehe Verf., Mose, der erste Schriftgelehrte (BZAR 9), 486–489; G. Braulik, „Die Weisung und das Gebot“ im Enneateuch, in: F.-L. Hoßfeld/L. Schwienhorst-Schönberger (Hg.), „Das Manna fällt auch heute noch“. Beiträge zur Geschichte und Theologie des Alten/Ersten Testaments. FS E. Zenger, HBS 44, Freiburg/Breisgau 2004, (114–140) 119f. Dtn 31,18 setzt mit kkltw 'tw bhr sjnj sowie den lḥt h'dt neben den lḥt 'bn die Priesterschrift (PS) ebenso voraus wie Dtn 9,9–10 einschließlich der postdtr Fortschreibung; siehe dazu unten IV.4.

398 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 44–47, sowie oben Anm. 395 zur jeweils postpriesterschriftlichen Abfassung.

399 Cf. S. Boorer, Promise of the Land (BZAW 205), 310ff.314ff.; M. A. Zipor, The Deuteronomic Account of the Golden Calf and its Reverberation in Other Parts of the Book of Deuteronomy, ZAW 108, 1996, (20–33) 26. M. A. Zipor hebt insbesondere auf Parallelen von Dtn 9* mit den Kapiteln Dtn 4 (postdtr) und Dtn 31 (postdtr) ab, die hier nicht wiederholt werden sollen.

400 Zu Dtn 31 als Teil der postdtr Fortschreibung des Deuteronomiums siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 175–211, mit weiterer Lit.

401 Siehe T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 229. Zu Recht weist T. Veijola, a. a. O., 229 Anm. 633, Spekulationen zurück, die Lade habe in einer vordtr Erzählung in Ex 34 gestanden und sei von dort in Dtn 10,1–5 rezipiert, in Ex 34 aber bei der Verbindung mit P gestrichen worden; so R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 271, und M. Weinfeld, Deuteronomy (AB 5), 417. Umgekehrt wird man auch nicht Dtn 10,1–5 pauschal mit R. Achenbach, Vollendung der Tora (BZAR 3), 189–192, einer postdtr Hexateuchredaktion zuweisen können. Für T. Veijola, a. a. O., 227 Anm. 617, wäre es „einem dtr Verfasser unzumutbar, ihn die Zerstörung der Bundestafeln (9,17) ohne Anfertigung der neuen (10,1–5) erzählen zu lassen“; anders F.-L. Hoßfeld, Dekalog (OBO 45), 150.154.159.

402 Siehe u. a. N. Lohfink, Zur Dekalogfassung in Dt 5, in: ders., Studien zum Deuteronomium und zur deuteronomistischen Literatur I, SBAB 8, Stuttgart 1990, 193–209.

403 Siehe F.-L. Hoßfeld, Dekalog (OBO 45), 21–162.

404 R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 369f. sieht in wjktb 'l hlḥt kmktb hr'šwn 'šr dbr den ursprünglichen Text, der durch ‘t 'śrt hdbrjm erweitert worden sei. Doch erweist sich durch den Rückbezug von Dtn 10,4 auf Dtn 5,22 't hdbrjm als Bezugsnomen für den folgenden Relativsatz als ursprünglich.

405 Siehe E. Blum, Studien zur Komposition des Pentateuch, BZAW 189, Berlin/New York 1990, 184 Anm. 373. Unverständlich muss es allerdings bleiben, dass E. Blum, a. a. O., 188, Dtn 9,7–10,11 (!) innerhalb der „D-Komposition als eine Überlieferungsstufe, hinter die nur ausnahmsweise zurückgefragt werden kann“, betrachtet. Hier ist um der zu unkomplexen These einer KD-Schicht in der Sinaiperikope willen nicht nur die literarische Differenzierung in Dtn 9,1–10,9* übersehen, sondern auch der nicht unerhebliche postdtr Anteil an Dtn 5; 9–10* und in der Sinaiperikope; zur Kritik an E. Blums These einer D-Komposition im Pentateuch unter Absehung von der literarischen Vor- und vor allem Nachgeschichte, einer Fragestellung, die zu erheblichen Revisionen der These Anlass gibt, siehe Verf., Kritik der Pentateuchkomposition. Eine Diskussion neuerer Entwürfe, in: ders., Die Tora. Studien zum Pentateuch. Gesammelte Aufsätze, BZAR 9, Wiesbaden 2009, (143–167) 144–158.

406 Dass hier also ein „Bucherzähler“ sprechen soll, nicht aber Mose, wie U. Dahmen, Leviten und Priester im Deuteronomium, Literarkritische und redaktionsgeschichtliche Studien, BBB 110, Bodenheim 1996, 24, gefolgt von T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 239, meinen, ist eine keineswegs notwendige Annahme. Für einen derartigen Sprecherwechsel gibt der Text keine ausreichenden Hinweise. Wenn Dtn 10,8f. „eine eminent wichtige Funktion im Kontext des Dtn“ zukommen soll, wie T. Veijola, a. a. O., zu Recht meint, ist es nicht verständlich, dass die Autoren auf die Autorität der Mosaizität verzichtet haben sollten.

407 Siehe U. Dahmen, Leviten (BBB 110), 67–72. U. Dahmen führt Dtn 10,8f. auf einen späten Redaktor zurück, der die Priesterschrift wie RP voraussetze, an Ex 32,26–29aα (RP) anknüpfe und gegen aaronidisch-priesterliches Interesse (Num 18,20) polemisieren, um die Leviten vollgültig in priesterliche Funktionen einzuweisen. Davor sei mit Dtn 10,6f. noch eine proaaronidische Notiz gestellt worden, die die Leviten wieder vom Gottesberg abrücke. Auf einer Ebene mit Dtn 10,8f. liege die pro-levitische Ergänzung der auf RP zurückzuführende Fluchreihe in Dtn 27,16–25 in Dtn 27,14.(15.26), die als Fortschreibung der frühdtr Grundschicht in Dtn 27,9*, die RP vorgegeben sei, an der Jerusalemer Priesterschaft interessiert sei. Insgesamt wird aus U. Dahmens Analyse der erhebliche postdtr Anteil am Rahmen des Deuteronomiums ersichtlich. Die redaktionsgeschichtlichen Analysen in U. Dahmens Studie haben aber ihre Grenze darin, dass die Auskunft, RP sei ein „priesterlicher Redaktor“, nicht weiterhilft, da diese Redaktion in Umfang und theologischem Profil undeutlich bleibt. Einer solchen Redaktionshypothese fehlt die Einbindung in den gesamten Pentateuch, was auch verständlich wird, wenn man sieht, dass U. Dahmen weiterhin das Deuteronomium im Horizont eines Deuteronomistischen Geschichtswerks interpretiert. So zeigt sich, dass im Deuteronomiumsrahmen postdtr hexateuchische und pentateuchische Perspektiven sich überlagern und ergänzen. Will man tatsächlich eine Polemik in Dtn 10,6–9 zwischen aaronidischen und levitischen Positionen rekonstruieren, so wäre zu klären, welche als hermeneutischer Schlüssel für die jeweils andere gelten sollten und wie die kontroversen Positionen, da sie nun nebeneinander zu stehen kommen, vermittelt worden sind – eine Beschränkung nur auf die literarkritische Sonderung greift zu kurz; siehe dazu Verf., Die postdeuteronomistische Levitisierung des Deuteronomiums. Zu einem Buch von Ulrich Dahmen, ZAR 5, 1999, 277–284.

408 R. Achenbach, Levitische Priester und Leviten im Deuteronomium. Überlegungen zur sog. „Levitisierung des Priestertums“, ZAR 5, 1999, 285–309, will in Num 18,20.21ff. eine Einschränkung von JHWH hw' nḥltw in Dtn 10,9 sehen, Num 18* also Dtn 10,8f. nachordnen, so dass sich auch Dtn 10,9b k'šr dbr JHWH 'lhjk lw auch nicht, wie U. Dahmen, Leviten (BBB 110), 58–64, meint, auf Num 18,20 bezieht. An anderer Stelle hat R. Achenbach, Vollendung der Tora (BZAR 3), 167f., Dtn 10,9b auf Num 18,20 bezogen und Dtn 10,9b einer postpentateuchredaktionellen „theokratischen Bearbeitung“ zugesprochen. Diese spekulative Annahme ist nicht notwendig.

409 Siehe Num 25,10; Ex 6,25.

410 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 221f.

411 Siehe auch Chr. Frevel, Mit Blick auf das Land die Schöpfung erinnern. Zum Ende der Priestergrundschrift, HBS 23, Freiburg/Breisgau 1999, 248.

412 Zu Dtn 9,25–29 als Teil der postdtr Fortschreibung in Dtn 9–10 siehe oben in diesem Kapitel.

413 Siehe dazu Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 228–230; ders., Scribal Scholarship in the Formation of Torah and Prohets. A Postexilic Scribal Debate between Priestly Scholarship and Literary Prophecy – The Example of the Book of Jeremiah and Its Relation to the Pentateuch, in: G. N. Knoppers/B. M. Levinson (Hg.), The Pentateuch as Torah. New Models for Understanding Its Promulgation and Acceptance, Winona Lake 2007, 179–182. Siehe dazu auch D. Rom-Shiloni, Actualizing of Pentateuchal Legal Traditions in Jeremiah: More on the Riddle of Authorship (in diesem Jahrgang der ZAR).

414 Zum postdtr Kontext siehe Verf., Deuteronomium 4 (SESJ 62), 208–237; ders., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 164–175.

415 Zum dtr Ursprung der Zeichnung Moses als Prophet siehe Verf., Prophetie im deuteronomistischen Deuteronomium (BZAR 9), 257–271.

416 Siehe dazu auch im Folgenden.

417 Siehe oben.

418 Siehe dort den Begriff ms' in Num 10,2.6.

419 Siehe dort den Begriff ms' in Ex 40,36.38.

420 Ex 40,36–38 ist auf Num 9,15–34 hin angelegt. Ob allerdings Num 9,15–34 so spät anzusetzen ist als postpentateuchredaktionelle „theokratische Bearbeitung“, wie von R. Achenbach, Vollendung der Tora (BZAR 3), 550–553, vorgeschlagen wird, bedarf der Nachfrage. Eher handelt es sich in Ex 40,36–38 um einen Einschub der Pentateuchredaktion als ein postpentateuchredaktionelles Fragment, von dem Num 9,15–34 abhängig ist.

421 Siehe dazu Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 129f.

422 Dass in Dtn 10,11 der älteste Aufbruchsbefehl vorliegen soll, so R. Achenbach, Vollendung der Tora (BZAR 3), 174–183, der als Quelle für Dtn 1,6–8 dienen soll, ist weniger wahrscheinlich. Siehe auch oben III.

423 E. Aurelius, Der Fürbitter Israels (CB.OT 27), 8–40, rekonstruiert gerade aus den postdtr Fortschreibungen eine „Grundschicht“ in Dtn 9–10, die die Verse Dtn 9,1–7a (!).13f.26a*.27(f.); 10,11 umfassen, das Motiv des gegossenen Kalbs ursprünglich nicht gekannt haben und mit einem Israel demütigenden „Evangelium“ von seiner Halsstarrigkeit, Moses Fürbitte und JHWHs Treue geschlossen haben soll. „Die Landverheißung an die Erzväter (9:5), die Mose Jahwe vorhält (9:27), wird von Jahwe bestätigt (10:11), aber der Grund dafür ist nicht, ‚deine Gerechtigkeit‘, sondern ausschließlich die Fürbitte des Mose“; siehe E. Aurelius, a. a. O., 205. Schon diese „Grundschicht“, die ohne Verbindung mit dem Horeb von Mose als Fürbitter erzählt haben soll, ist wenig stimmig. So soll Dtn 9,13f. auf Dtn 9,1–7a folgen. Abgesehen davon, dass nach Dtn 9,1–7(a) Israel nicht aufgrund der Fürbitte des Mose, sondern der Sünde der Landesbewohner und der Verheißung an die Väter ins Land kommen soll, bleibt in der von E. Aurelius rekonstruierten Grundschicht Dtn 9,7a ein funktionsloses Motiv. Die Aufforderung, sich des göttlichen Zorns in der Wüste zu erinnern, wird in Dtn 9,22–24, nicht aber in der von E. Aurelius gebotenen „Grundschicht“ weitergeführt. Auch ist ein Anschluss von Dtn 9,13f. an Dtn 9,7a in der von E. Aurelius gebotenen Form syntaktisch ausgeschlossen. Schließlich soll nach Dtn 9,3–5 JHWH in das Verheißene Land führen, davon aber ist in Dtn 10,11 nichts gesagt. Wenn dann schließlich Dtn 9,1–7a einmal mit Dtn 7,17ff. und Dtn 8,7ff. einen literarischen Zusammenhang direkten Anschlusses gebildet haben soll, so ist mit E. Nielsen, Deuteronomium (HAT I/6), 111, einzuwenden, „daß bereits in 7,17–24 von derselben Situation die Rede war, die hier für eine Paränese ganz anderer Art als dort benützt wird“. Dass ein literarischer Zusammenhang zwischen Dtn 9,1–7.13f.26a*.27f.; 10,11 besteht, hat sich bestätigt, doch handelt es sich nicht um den Zusammenhang einer „Grundschicht“, die die übrige Erzählung vom gegossenen Kalb und die Lokalisierung am Gottesberg noch nicht kannte, sondern um eine postdtr Fortschreibung, die die dtr Erzählung der Horebredaktion voraussetzt und erst durch sie ihren Zusammenhang gewinnt. Umgekehrt hat H. C. Schmitt, Die Erzählung vom Goldenen Kalb Ex. 32* und das deuteronomistische Geschichtswerk, in: ders., Theologie in Prophetie und Pentateuch. Gesammelte Schriften, BZAW 310, Berlin/New York 2001, 311–325, Dtn 9,7–10,11* insgesamt einem postpriesterschriftlichen Autor zugeschrieben, so dass für eine dtr Grundschicht kein Raum bleibt. H. C. Schmitt will auf diese Weise die literarische Priorität einer Grundschicht in Ex 32 vor Dtn 9–10* begründen. Doch ist die Alternative einer Abhängigkeit der Erzählung in Ex 32 von Dtn 9–10* oder umgekehrt kurzschlüssig, da die postdtr Redaktoren in Ex 32 und Dtn9–10* die ihnen vorgegebenen Überlieferungen der Erzählung vom gegossenen Kalb verwendet und wechselseitig rezipiert haben; siehe dazu unten IV.4.

424 Viele Vertreter der älteren Forschung sahen in Dtn 6,4–9,6 einen alten Kern der Rahmung des Deuteronomiums (s. o. I. 1), so noch wieder R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 377f.: „(A)uf eine dtn. programmatische Rahmung durch 6,4–7,6.12b-16aα* und eine Reihe von vertiefenden paränetischen Weisungen in 7,17–24, 8,2–18 erfolgt die Verankerung des dtn. DT. am Horeb durch die Vorschaltung von Dtn. 5 und zugleich die Einbindung der Darstellung in das dtr. G (4,45ff.; 31,9ff.*)“.

425 Die mehrfach in der Forschung vertretene These, eine Grundschicht in Dtn 9–10* handle ursprünglich von einem „Aufruhr in der Wüste“, nicht aber vom Horeb, erweist sich als nicht stichhaltig. Auch die These, Dtn 9–10* setze zwar Dtn 5* voraus und stehe in enger literarischer Beziehung dazu, könne aber nicht deren ursprüngliche erzählerische Fortsetzung sein, „denn die Geschichte vom Bundesschluss am Horeb zielt in keiner Hinsicht auf den Bundesbruch, sondern will eine Erklärung für das Verhältnis der dtn Gesetzgebung zum Dekalog geben (5,22–31)“, so T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 225, woraus folge, „dass es sich in Dtn 9,7ff um eine jüngere Geschichte handelt“, so dass Dtn 5 und Dtn 9–10 auf zwei verschiedene dtr Schichten verteilt werden, verbunden mit einer Fülle von dtr Zusätzen, ist nicht schlüssig. Keineswegs geht es auch in Dtn 9–10* in der Perspektive der Horebredaktion darum, auf den Bundesbruch zu zielen, wird doch der Bund erst nach dem Gebotsbruch des Volkes in Dtn 9–10* geschlossen, so dass Dtn 5* und Dtn 9–10* gemeinsam auf den Bundesschluss in Dtn 26,16–17 zielen; siehe unten IV.3. Schon in Dtn 5* aber wird mit der Weigerung des Volkes in Dtn 5,23*.24f., weiterhin sich der Offenbarung Gottes unmittelbar auszusetzen, und also um die mosaische Mittlerschaft zu bitten, auf das kommende Geschehen in Dtn 9–10* angespielt. Zwar wird der Wunsch des Volkes von JHWH akzeptiert (Dtn 5,28), doch wird damit eine eindringliche Gebotsparänese in Dtn 5,29 verbunden, der es um etwas anderes als nur die Klärung des Verhältnisses zwischen Dekalog und dtr Gesetz in Dtn 12–26* geht. Dass T. Veijola dennoch diesen Aspekt zum einzigen und zentralen in Dtn 5* erklärt, verwundert, da er gleichzeitig einen strukturierenden Bezug der dtr Redaktion in Dtn 5 auf die Gesetzesanordnung in Dtn 12–26 ablehnt. Schließlich räumt auch T. Veijola, a. a. O., 226, ein, dass Dtn 9,9ff., obwohl als Zitat von DtrB eingeführt, also älter als DtrB, aber jünger als DtrP in Dtn 5 sei, also wohl auf DtrN zurückgehe, dennoch aber „einmal die unmittelbare Fortsetzung zu Dtn 5 bildete“.

426 Zu Dtn 28,69 als Überleitung von der Horeb- zur Moabredaktion siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 139ff.

427 Siehe oben I. 2.

428 Siehe Verf., Das Deuteronomium (BZAW 284), 321ff.

429 Siehe Verf., a. a. O., 64ff.

430 Die „Bundesformel“ in Dtn 26,17, die einen vertragsrechtlichen Hintergrund hat, zu dem die Auffüllung der Flüche in Dtn 28 durch eine Segenssequenz nach westlichem Vertragsschema durch die dtr Horebredaktion passt, bringt JHWH als den anordnenden, Israel als den seiner Weisung folgenden Partner zum Ausdruck. Dtn 26,17 ist der Ausgangspunkt der Literaturgeschichte dieser Formel und nicht ihr Endpunkt der Verbindung zweier ursprünglich unabhängiger Formeln, wie R. Rendtorff, Die „Bundesformel“. Eine exegetisch-theologische Untersuchung, SBS 160, Stuttgart 1995, meint. Erst die postdtr Redaktion hat die eingliedrige zu einer zweigliedrigen Formel ausgeweitet; siehe im Folgenden.

431 Zur postdtr und postpriesterschriftlichen Provenienz von Ex 19,3(b)-8.(9) siehe u. a. J. C. Gertz, Exoduserzählung (FRLANT 186), 226–228, sowie unten Anm. 432. Zur These von W. Oswald, Staatstheorien im Alten Israel. Der politische Diskurs im Pentateuch und in den Geschichtsbüchern im Alten Testament, Stuttgart 2009, 126, Ex 19,3b-8 sei Eintrag der Redaktion eines nachexilischen Deuteronomistischen Geschichtswerks von Gen 1–2Kön 25, siehe Verf., Staatsprogrammatik im antiken Israel. Zu einem Buch von Wolfgang Oswald (in diesem Jahrgang der ZAR).

432 Siehe auch D. E. Skweres, Rückverweise (AnBib 79), 175–178, der in Ex 19,5f. noch der Urkundenhypothese verpflichtet die Quelle für Dtn 26,18f. sehen will. Der Wechsel von 'm qdwš zu gwj qdwš ist durch das in Ex 19,6 parallele mmlkh begründet; siehe A. Cody, When is the Chosen People Called a gôy?, VT 14, 1964, 1–6.

433 Zu Lev 19,2 als Teil des paränetischen Fachwerks der postpriesterschriftlichen Redaktion des Heiligkeitsgesetzes siehe Verf., Innerbiblische Exegese im Heiligkeitsgesetz Levitikus 17–26, in: ders., Die Tora. Studien zum Pentateuch. Gesammelte Aufsätze, BZAR 9, Wiesbaden 2009, (46–106) 86ff. Zu Lev 17–26 als Teil der Redaktion des Pentateuch siehe Verf., Das Buch Levitikus zwischen Priesterschrift und Pentateuch, a. a. O., 107–142; ders., The Holiness Code in Diachrony and Synchrony in the Legal Hermeneutics of the Pentateuch, in: S. Shectman/J. S. Baden (Hg.), The Strata of the Priestly Writings. Contemporary Debate and Future Directions, AThANT 95, Zürich 2009, 135–156. Zur engen Verbindung zwischen Ex 19,3b-6 und dem Heiligkeitsgesetz in Lev 17–26 siehe J.-L. Ska, Exode 19,3b-6 et l'identité de l'Israël postexilique, in: M. Vervenne (Hg.), Studies in the Book of Exodus. Redaction-Reception-Interpretation, BEThL 126, Leuven 1996, 289–317. Zur Relation zwischen Dtn 26,19 und Lev 19,2 siehe auch K. Grünwaldt, Das Heiligkeitsgesetz Leviticus 17–26. Ursprüngliche Gestalt, Funktion und Theologie, BZAW 271, Berlin/New York 1999, 252 (siehe dazu R. Achenbach, Rezension von K. Grünwaldt, Das Heiligkeitsgesetz Leviticus 17–26 [1999], ZAR 6, 2000, [341–350] 350); Chr. Nihan, From Priestly Torah to Pentateuch. A Study in the Composition of the Book of Leviticus, FAT II/25, Tübingen 2007, 556 (siehe dazu Verf., Das Buch Levitikus im Pentateuch, ThR 74, 2009, im Druck).

434 Siehe dazu oben Anm. 429.

435 Zur Interpretation von Dtn 5,3 im Rahmen der Fabel des dtr Deuteronomiums der Horebredaktion siehe oben IV.1.

436 Der Horebredaktion in Dtn 4,45–28,68 ist der Bundesschluss im Land Moab noch unbekannt und wird erst in Dtn 29–30* von der Moabredaktion eingeführt; siehe oben I.2. Auch die postdtr Fortschreibung bezieht Dtn 5; 9–10 auf den Sinai, wie die Bezüge auf die Sinaiperikope zeigen.

437 Für die postdtr Fortschreibung geht es nicht um die Inkraftsetzung des am Sinai offenbarten Gesetzes, sondern die Auslegung dieses Gesetzes (Dtn 1,1–5). Es ist also zwischen der auf das Deuteronomium beschränkten Perspektive der dtr Horebredaktion und der die Sinaiperikope einschließenden Sicht der postdtr Bearbeitung des Deuteronomiums zu unterscheiden.

438 R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 56, sieht durch das „heute“ in Dtn 26,16f. „ein eigenes (fiktives) heilsgeschichtliches Datum (geschaffen), welches mit jeder neuen Verlesung des Gesetzes wiederum aktuell werden kann“. Dieses heilsgeschichtliche Datum wird noch konkreter, wenn der Rückbezug von Dtn 26,16f. auf Dtn 5 als Datum nicht nur der Gesetzespromulgation, sondern der Erinnerung an den Bundesschluss am Horeb erkannt wird. Zur Verbindung mit Erzählung und Paränese in Dtn 5–6 siehe auch unten V.1. Dtn 26,16f. ist mit Dtn 5,1–3 verzahnt, auf das Dtn 5,31 in rahmender Funktion bezogen ist, so dass in Dtn 26,16f. die Promulgation von Dekalog und Gesetzen in den Horizont des Bundesschlusses gerückt wird.

439 Zu Dtn 12–26 als Verfassungsentwurf des neuen Israel nach dem Exil siehe unten Anm. 448.

440 Zur Differenzierung von Erzählzeit und erzählter Zeit siehe Verf., Wie „synchron“ wurde in der Antike der Pentateuch gelesen?, in: F.-L. Hoßfeld/L. Schwienhorst-Schönberger (Hg.), „Das Manna fällt auch heute noch“. Beiträge zur Geschichte und Theologie des Alten/Ersten Testaments. FS E. Zenger, HBS 44, Freiburg/Breisgau 2004, 470–485; ders., Das Gesetz des Mose, Darmstadt 2007, 98ff.

441 Siehe oben IV.1.

442 Siehe dazu unten V.1.1.

443 Siehe dazu Th. Römer, Israels Väter. Untersuchungen zur Väterthematik im Deuteronomium und in der deuteronomistischen Tradition, OBO 99, Fribourg/Göttingen 1990, 18ff. 520ff.

444 Siehe dazu W. Schniedewind, How the Bible Became a Book. The Textualization of Ancient Israel, Cambridge 2004, 120f.

445 Wie die Rahmung des dtr Deuteronomiums der Horebredaktion durch Dtn 4,45; 28,69 zeigt, war aber die Exodusüberlieferung in Gestalt der Mose-Exodus-Erzählung (siehe dazu Verf., Das Deuteronomium [BZAW 284], 75ff.) den dtr Autoren bekannt und sollte durch die Horebredaktion keineswegs abgewertet werden. Darauf weist auch, dass die prominente Stellung des Exodusthemas im Dekalog, in der Passa-Mazzotfestgesetzgebung und in der „heilsgeschichtlichen“ Begründung der Sozialgebote sowie im „Kleinen Credo“ im dtn Deuteronomium nicht gestrichen wurde; siehe die Zusammenstellung der einschlägigen Texte in S. Kreuzer, Die Exodustradition im Deuteronomium, in: T. Veijola (Hg.), Das Deuteronomium und seine Querbeziehungen, SESJ 62, Göttingen/Helsinki 1996, 81–106.

446 Siehe dazu T. Pola, Die ursprüngliche Priesterschrift. Beobachtungen zur Literarkritik und Traditionsgeschichte von PG, WMANT 70, Neukirchen-Vluyn 1995; Chr. Nihan, Priestly Torah (FAT II/25), 59–68. Zur Differenzierung von PG und PS in der priesterschriftlichen Sinaiperikope siehe Verf., Das Buch Levitikus (BZAR 9), 107–142. Zur Forschung zur Priesterschrift siehe auch Verf., Forschungen zur Priesterschrift, ThR 62, 1997, 1–50.

447 Siehe dazu unten V.1.1.

448 Das Thema der „zweiten Generation“ (Dtn 1,19–46) führt erst die Moabredaktion verbunden mit der Lokalisierung des Bundesschlusses im Land Moab (Dtn 3,29; 29,1–14*) in das Deuteronomium ein; siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 130–155.

449 Siehe dazu Verf., Von der Programmschrift einer Rechtsreform zum Verfassungsentwurf des Neuen Israel. Die Stellung des Deuteronomiums in der Rechtsgeschichte Israels, in: G. Braulik (Hg.), Bundesdokument und Gesetz. Studien zum Deuteronomium, HBS 4, Freiburg/Breisgau 1995, 93–104.

450 Siehe oben Anm. 429.

451 Siehe oben I.2.

452 Siehe oben IV.1.

453 Damit wird auch der Rechtsfunktion der Ältesten im Familienrecht des Gesetzes des Deuteronomiums Genüge getan; siehe dazu Verf., Das Deuteronomium (BZAW 284), 268–273; cf. auch T. W. Willis, The Elders of the City. A Study of the Elders-Laws in Deuteronomy, SBL.MS 55, Atlanta 2001, 163ff.

454 Siehe oben IV.1.

455 Siehe dazu Verf., Rechtshermeneutik (BZAR 9), 498.520ff.

456 Siehe E. Talstra, Deuteronomy 9 and 10: Synchronic and Diachronic Observations, in: J. C. de Moor (Hg.), Synchronic or Diachronic? A Debate on Method in Old Testament Exegesis, OTS 34, Leiden/New York 1995, (187–210) 196–200.

457 Zur Literaturgeschichte von Num 13–14 siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 12–109.

458 Siehe oben IV.1.

459 In Dtn 26,18f. knüpft die Erweiterung postdtr erneut an Ex 19,3–9 an; siehe oben IV.2.

460 Wie in IV.2 aufgezeigt, setzt Dtn 9,1–8.22–24 auch die postdtr Fortschreibungen der Kundschaftererzählung in Dtn 1,19–46 voraus.

461 Siehe unten IV.4.

462 Siehe oben IV.2. Siehe auch B. Peckham, The Composition of Deuteronomy 5–11, in: C. L. Meyers/M. O'Connor (Hg.), The Word of the Lord Shall Go Forth. FS D. N. Freedman, ASOR 1, Winona Lake 1983, (217–240) 233.

463 Siehe auch Ex 32,21–26 sowie unten IV.4.

464 Zu Dtn 18,1–6 siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 186f.

465 Die Pentateuchredaktion dagegen erwähnt im Heiligkeitsgesetz die Leviten nicht.

466 Auch N. Lohfink, Deuteronomium 9,1–10,11 und Exodus 32–34. Zur Endstruktur, Intertextualität, Schichtung und Abhängigkeit, in: ders., Studien zum Deuteronomium und zur deuteronomistischen Literatur V, SBAB 38, Stuttgart 2005, (131–180) 162–168, rechnet mit einer literarischen Schichtung in Dtn 9–10, die er nur innerdeuteronomisch verortet. Eine ältere Erzählung in Dtn 9,9–21.25–10,5.10f. sei durch eine jüngere dtr Schicht paränetisch in Dtn 9,1–8.22–24 ergänzt worden. Diese Ergänzung sei einer Schicht Dtrü zuzuschreiben, die sich mit DtrN auseinandersetze. Eine innerdeuteronomische Verortung nimmt nicht ausreichend den literarischen Horizont des Pentateuch in den Blick. So muss N. Lohfink, a. a. O., 167, einräumen, dass er für die ältere Erzählung keinen Anschluss nach vorne angeben kann und „mit der Hilfshypothese arbeiten (muss), daß durch die Überarbeitung eine alte Hinleitung zur Erzählung beseitigt wurde, oder zumindest so verändert, daß sie von uns nicht mehr rekonstruiert werden kann“. N. Lohfink räumt weiter ein, dass unter dem Axiom, das heute weithin, wenn auch kaum ausgesprochen, die Redaktionskritik beherrsche, dass in der Hebräischen Bibel stets „fortgeschrieben“, niemals aber etwas am Text einfach geändert wurde, diese „Feststellung ein Todesurteil für die Hypothese“ sei. Er beruft sich aber darauf, dass sich auch für die Moserede in Dtn 1,6–4,40 keine Redeeinleitung aufzeigen lasse. Das allerdings ist keineswegs der Fall, da die Einleitung des Deuteronomiums der dtr Moabredaktion sehr wohl noch erhalten ist; siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 130f.; ders., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 206–212. Auch das Deuteronomium der dtr Horebredaktion hat mit Dtn 4,45 eine Redeeinleitung, ebenso wie das postdtr Deuteronomium mit Dtn 1,1–5* als Fortschreibung der dtr Einleitung der Moabredaktion in Dtn 1,1a*.4* „dies sind die Worte, die Mose zu ganz Israel sprach, nachdem er Sihon, König der Amoriter, der in Hesbon residierte, und Og, König des Basan, der in Aschtarot residierte, geschlagen hatte“. Es ist prinzipiell möglich, dass durch Fortschreibungen Texte auch verkürzt wurden, doch bleibt eine Hypothese, die auf ein derartiges argumentum e silentio bauen will, mehr als unsicher. Im Falle von Dtn 9–10 ist ein derartiges Argument nicht nötig, da Dtn 9,9ff. an Dtn 5,31 anschließt. Anstatt mit zwei rechnet E. Talstra, Deuteronomy 9 and 10 (OTS 34), 201–207, mit drei literarischen Schichten in Dtn 9–10. Eine erste dtn Schicht habe ohne Dtn 9,7f.18–20.22–24; 10,6–10, sich auf das Horebgeschehen konzentriert und die Adressaten im Singular angeredet. Eine zweite, im Plural verfasste Schicht – darin folgt E. Talstra der These von C. Minette de Tillesse, Sections „tu“ et sections „vous“ dans le Deutéronome, VT 12, 1962, 29–87 – habe das Deuteronomium in den Kontext eines Deuteronomistischen Geschichtswerks eingestellt und u. a. Dtn 9,18f. eingefügt. Eine dritte Schicht habe Dtn 9–10 die vorliegende Struktur verliehen und u. a. Dtn 9,7f.22–24; 10,6–10 eingefügt. Wenn E. Talstra für die zweite Schicht literarische Beziehungen zu 1Kön 8,44–51 in Anspruch nimmt, um zu begründen, dass mit dieser Schicht ein Deuteronomistisches Geschichtswerk eingeleitet werde, so übersieht er, dass u. a. in 1Kön 8,1*.4–5*.7–8.10–11.41–45.56–61 das Tempelweihgebet Salomos postdtr ergänzt wurde. J. Vermeylen, Deut 5–11 (BEThL 68), 197ff., rechnet mit drei dtr Schichten in Dtn 5; 9–10. Zustimmen wird man ihm darin, dass das dtn-vorexilische Deuteronomium keinen Rahmen aufwies, sondern erst frühexilisch mit Dtn 5; 9–10* ein erster Rahmen dem dtn Gesetz als Einleitung beigefügt wurde. Dieser Erzählung rechnet er Dtn 4,44; 5,1aα.4.5bβ (l'mr).6–12a.13–14a.15b.16*.17–24.25b-27; 9,9a.10.12–14a.15–17.21.26.28–29; 10,1–5.11 zu. Darüber seien zwei weitere dtr Redaktionen gelegt, die ihre Begründung durch die These einer intensiven dtr Redaktion in Ex 19–34 erhalten. Doch erweisen sich die von J. Vermeylen dafür in Anspruch genommenen Texte in der Sinaiperikope weitgehend als postdtr; siehe unten IV.4 sowie Verf., Kritik der Pentateuchkomposition (BZAR 9), 143–158.

467 Der postpentateuchredaktionelle Rahmen des Moseliedes in Dtn 32 knüpft in Dtn 31,24–26 an die postdtr Fortschreibung in Dtn 10,1–5 an mit der Differenzierung zwischen den Tafeln in der Lade und dem Gesetz unter Einschluss des Liedes neben der Lade; siehe Verf., Moses Abschiedslied (BZAR 9), 650–657, zum literarischen Rahmen des Moseliedes im postdtr Kontext von Dtn 31.

468 In Dtn 9–10 geht es um mehr als um „Irritationen“ in der „Endphase“ einer Vertragsschließung bei der Formalität der „Dokumentation“, so N. Lohfink, Deuteronomium 9–10 (SBAB 38), 141f., und mit dem Gebotsungehorsam des Volkes in Dtn 9 nicht nur um „eine kritische Verzögerung, die aber durch Mose gemeistert wurde“, so N. Lohfink, Der Neue Bund im Buch Deuteronomium?, in: ders., Studien zum Deuteronomium und zur deuteronomistischen Literatur V, SBAB 38, (9–36) 16f. Schließlich wird nicht, wie N. Lohfink meint, mit der Deponierung der erneuerten Tafeln in der Lade in Dtn 10,1–5 ein Bund rechtswirksam. Der Bund wird erst nach der Promulgation des Gesetzes in Dtn 12,1–26,15 in Dtn 26,16f. geschlossen.

469 Siehe Verf., Pentateuchredaktion im Buch Exodus (BEThL 126), 61–111; R. Achenbach, Sinaiperikope (FRLANT 206), 56–80.

470 Siehe dazu E. Zenger, Wie und wozu die Tora zum Sinai kam. Literarische und theologische Beobachtungen zu Exodus 19–34, in: M. Vervenne (Hg.), Studies in the Book of Exodus. Redaction-Reception-Interpretation, BEThL 126, Leuven 1996, 265–288. Dass „die Herstellung des falschen Kalbes in Ex 32 von vornherein (Kursive E. O.) als Kontrast zum Bau der Stiftshütte konzipiert worden sei“, so die Formulierung einer These, die J. C. Gertz, Beobachtungen zu Komposition und Redaktion in Exodus 32–34, in: M. Köckert/E. Blum (Hg.), Gottes Volk am Sinai. Untersuchungen zu Ex 32–34 und Dtn 9–10, VWGTh 18, Gütersloh 2001, (88–106) 95, referiert, gibt nicht die Meinung des Verf. wieder; siehe Verf., Pentateuchredaktion im Buch Exodus (BEThL 126), 83f. Anm. 101. Die folgenden Darlegungen dürften diese Missverständnis, siehe auch M. Konkel, Sünde und Vergebung (FAT 58), 143f., als ein solches aufklären, zumal auch J. C. Gertz mit der Studie des Verf., a. a. O., 83–91, einräumt, dass eine Reihe kompositorischer Bezüge der Erzählung in Ex 32, die sich auf die Herstellung des Goldenen Kalbes als Mitte der Erzählung beziehen, im jetzigen Textgefüge auf die Priesterschrift zu beziehen sind. Dass die Ausgrenzungen der ursprünglichen und auch Dtn 9–10* vorausliegenden Erzählung im Detail differieren – siehe dazu im Folgenden –, liegt in der Natur der Sache derartiger diachroner Hypothesenbildungen.

471 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 12–109.

472 Zu älteren Erklärungsversuchen auf der Basis der Urkundenhypothese oder der Annahme der Interdependenz verschiedener dtr Schichten in der Sinaiperikope und im Deuteronomiumrahmen, wie von J. Vermeylen, Sections narratives de Deut 5–11 (BEThL 68), 174–207, und E. Aurelius, Fürbitter (CB.OTS 27), 8–126, vorgeschlagen wurde, siehe den Forschungsüberblick von K. Schmid, Israel am Sinai. Etappen der Forschungsgeschichte zu Ex 32–34 in seinen Kontexten, in: M. Köckert/E. Blum (Hg.), Gottes Volk am Sinai. Untersuchungen zu Ex 32–34 und Dtn 9–10, VWGTh 18, Gütersloh 2001, 9–40.

473 Siehe zuletzt Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 40.43, sowie J. C. Gertz, Exodus 32–34 (VWGTh 18), 96; M. Konkel, Sünde und Vergebung (FAT 58), 108–110, mit einer Fülle weiterer Zeugen. Zum Rückverweis auf den Völkerschwur in Ex 32,13 als postpriesterschriftlich siehe Th. Römer, Israels Väter (OBO 99), 258–265.563–565; K. Schmid, Erzväter und Exodus. Untersuchungen zur doppelten Begründung der Ursprünge Israels innerhalb der Geschichtsbücher des Alten Testaments, WMANT 81, Neukirchen-Vluyn 1999, 296–299. Das Motiv der Reue JHWHs in Ex 32,14 ist im Deuteronomium wie postdtr im Moselied in Dtn 32,36 belegt; siehe dazu Verf., Moses Abschiedslied (BZAR 9), 657ff.

474 Siehe R. Achenbach, Sinai-Perikope (FRLANT 206), 76–78.

475 J. C. Gertz, Exodus 32–34 (VWGTh 18), 94, will die Doppelung dadurch beseitigen, dass er Ex 32,35bα als „Interpolation zum Besten Aarons“ ausgrenzt. Er übersieht aber, dass Ex 32,35bα mit dem Volk als Subjekt nicht von dem Vers Ex 32,4* wjśhw 'gl mskh, der auf 1Kön 12,28 zurückgehender Schlüsselvers der Grunderzählung ist, zu trennen ist.

476 Siehe R. Achenbach, Sinai-Perikope (FRLANT 206), 70 Anm. 37, der zu Recht gegen J. C. Gertz, a. a. O., 94, einwendet, er spiele durch die Annahme sekundärer Abfassung des gesamten Verses Ex 32,35 das Problem der Dublette in diesem Vers herunter, um auf diese Weise Aaron als ursprünglich in der Grunderzählung zu bewahren.

477 Siehe Verf., Das Buch Levitikus (BZAR 9), 107–142. Zu der Studie von Chr. Nihan, Priestly Torah (FAT II/25), 269ff., der P(G) in Lev 16 enden sieht, siehe Verf., Das Buch Levitikus im Pentateuch, ThR 74, 2009 (im Druck).

478 Siehe Verf in R. Achenbach/M. Arneth/E. Otto, Einleitung (Tübingen 2010), (im Druck); cf. auch Verf., Das Gesetz des Mose (Darmstadt 2007), 179–182.

479 Siehe auch Ex 34,7 (postdtr); 2Kön 17,21; siehe dazu im Folgenden.

480 Siehe R. Achenbach, Sinai-Perikope (FRLANT 206), 76.

481 Siehe dazu oben IV.3. Mit der Einführung Aarons in die postpriesterschriftliche Gestalt der Erzählung in Ex 32 ist die der Leviten in Ex 32,26–29 und Dtn 10,8f. verbunden.

482 1Sam 12,6.8 ist Teil der postdtr Ergänzung der Vorderen Propheten in 1Sam 7,3f.; 8,6–20; 10,18f.; 12,1–15; dazu sowie zu den weiteren Eintragungen, die die Vorderen Propheten im Zuge einer protokanonischen Konstellation eines Ennateuch an die Tora binden, siehe Verf. in R. Achenbach/M. Arneth/E. Otto, Einleitung (Tübingen 2010), (im Druck). Dass Jos 24,5 postdtr ist, bedarf keiner erneuten Begründung.

483 So J. C. Gertz, Exodus 32–34 (VWGTh 18), 94.

484 Siehe oben in diesem Kapitel.

485 Siehe dazu im Folgenden.

486 Der Sprachgebrauch ist wiederum postpriesterschriftlich, wie die Verbindung des Lexems qhl in Verbindung mit der Präposition 'l zeigt, was nur postpriesterschriftlich in Num 16,3.19; 17,7; 20,2 belegt ist.

487 Siehe Verf., Theologische Ethik (ThW 3/2), 230–233; cf. auch ders., Wandel der Rechtsbegründungen in der Gesellschaftsgeschichte des antiken Israel. Eine Rechtsgeschichte des Bundesbuches Ex XX 22 – XXIII 13, StB 13, Leiden/New York 1988, 4–9.

488 J. C. Gertz, Exodus 32–34 (VWGTh 18), 90, räumt diesen Bezug ein, haben doch die schmerzhaft-hektischen Aktionen des Abreißens der goldenen Ohrringe ihr friedvoll-geordnetes Gegenüber darin, dass nach Ex 35,22 für die Ausstattung der Stiftshütte freiwillige Gaben, darunter goldene Ohrringe, gebracht werden. Gleichzeitig aber will J. C. Gertz, a. a. O., 93, auch einen „Einfluss von Ri 8,24–27“ sehen, der „in vielen Zügen parallelen Schilderung der Herstellung eines Efods aus gespendetem Beutegut“. Ri 8,24–27 ist allerdings, so hat es erneut W. Groß, Richter, HThK.AT, Freiburg/Breisgau 2009, 387f., aufgewiesen, spät. W. Groß, a. a. O., 457f., rechnet gegen J. C. Gertz umgekehrt mit einem Einfluss der Erzählung in Ex 32 auf Ri 8,24–26. Dem ist zuzustimmen. Erst auf diesem Hintergrund gewinnt Ri 8,24–26 das theologische Profil. Auch R. Achenbach, Pentateuch, Hexateuch und Enneateuch (ZAR 11), 150 Anm. 134, konstatiert im Anschluss an R. Müller, Königtum und Gottesherrschaft. Untersuchungen zur alttestamentlichen Monarchiekritik FAT II/3, Tübingen 2004, 93–118, Ri 8,22–23 weise sprachliche und gedankliche Verbindungen zu spätesten Schichten des Pentateuch auf, u. a. Gen 15,18 und Ex 19,3b.4ff., also zur postpriesterschriftlichen Redaktion von Hexateuch und Pentateuch. Ri 8,24–26 gehört zu den Fortschreibungen in den Vorderen Propheten, die postpentateuchredaktionell die Vorderen Propheten im Zuge des Prozesses der Kanonsbildung in Gestalt eines Enneateuch mit dem Pentateuch verbinden; siehe oben Anm. 482. Das Motiv der Schmucksammlung ist mit Gen 35,4 (postpriesterschriftlich) verbunden.

489 Ex 32,15aα* wjpn verklammert das zur postpriesterschriftlichen Bearbeitung gehörende Gespräch zwischen JHWH und Mose auf dem Gottesberg mit der Grunderzählung in Ex 32,15aα*βb, die erst Mose als Subjekt nennt; siehe M. Konkel, Sünde und Vergebung (FAT 58), 110.

490 Siehe R. Achenbach, Sinai-Perikope (FRLANT 206), 71.

491 Zu Ex 24,3–8 siehe Verf., Pentateuchredaktion im Buch Exodus (BEThL 126), 78–80. Zu den Bezügen zwischen Ex 19,5f.* und Ex 32 siehe auch W. Oswald, Israel am Gottesberg. Eine Untersuchung zur Literargeschichte der vorderen Sinaiperikope Ex 19–24 und deren historischem Hintergrund, OBO 159, Fribourg/Göttingen 1998, 155f., der Ex 19,3–8*; 24,4–8 einem gegen die Priesterschrift argumentierenden „Laienflügel der Gola“, der frühnachexilisch mit der Einführung des Bundesgedankens für ein „Priestertum aller Israeliten“ streiten wollte, zuschreibt, während die hintere Sinaiperikope in Ex 31,18–34,35* pauschal einer „ersten Pentateuchredaktion“ zugeschrieben wird; siehe dazu Verf., Forschungen zum nachpriesterschriftlichen Pentateuch (ThR 67), 141–143. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass in Ex 24,(3).4–8 auch nach Meinung von W. Oswald die Priesterschrift vorausgesetzt und alle dtr Einordnung abgewiesen wird.

492 Zur postpriesterschriftlichen Provenienz von Ex 24,9–11 siehe Verf., Pentateuchredaktion im Buch Exodus (BEThL 126), 79–81; J.-L. Ska, Vision and Meal in Exodus 24:11, in: ders., The Exegesis of the Pentateuch. Exegetical Studies and Basic Questions, FAT 66, Tübingen 2009, 165–195; ferner W. Oswald, Gottesberg (OBO 159), 190–195 (“nach-dtr Einfügung”).

493 Siehe Verf., Levitikus (BZAR 9), 107–142, mit weiterer Literatur.

494 Zu Ex 32,6 siehe oben mit Anm. 489.

495 Siehe R. Achenbach, Sinai-Perikope (FRLANT 206), 71.

496 Siehe Ex 12,14 (PG); 13,6 (postpriesterschriftlich); Lev 23,41 (postpriesterschriftlich); Num 29,12 (postpriesterschriftlich); siehe auch Chr. Dohmen, Das Bilderverbot. Seine Entstehung und seine Entwicklung im Alten Testament, BBB 62, Königstein 1985, 105f., der hier die Pentateuchredaktion am Werk sieht.

497 Chr. Dohmen, a. a. O., 105f., scheidet Ex 32,5b aufgrund der späten Terminologie als pentateuchredaktionellen Zusatz aus. Die erneute Nennung Aarons in Ex 32,5b ist aber kein ausreichendes literarkritisches Argument, wenn in Rechnung gestellt wird, dass die Autoren der postpriesterschriftlichen Fortschreibungen bemüht sind, zwischen den Aktionen Aarons und denen des Volkes, die sie weitgehend aus der Vorlage übernommen haben, zu unterscheiden.

498 Für den Nachweis siehe Verf., Pentateuchredaktion im Buch Exodus (BEThL 126), 70–75.

499 Siehe dazu oben Anm. 472.

500 Siehe oben Anm. 488.

501 Siehe Verf., Pentateuchredaktion im Buch Exodus (BEThL 126), 96.

502 Siehe Verf., a. a. O., 81.88.

503 R. Achenbach, Sinai-Perikope (FRLANT 206), 74, rechnet mit einem Josua-Fragment in Ex 24,13a; 32,17f., das die Hexateuch-Redaktion integriert habe. M. Konkel, Sünde und Vergebung (FAT 58), 162f., sieht Ex 32,17f. auf einer Stufe mit dem Einschub in Ex 32,7–14 oder gar jünger, d. h. in jedem Falle ist Ex 32,17f. postpriesterschriftlich.

504 Siehe C. T. Begg, The Destruction of the Calf (BEThL 68), 229; ders., The Destruction of the Calf Revisited (Exod 32,20/Deut 9,21), in: M. Vervenne (Hg.), Deuteronomy and Deuteronomic Literature, FS C. H. W. Brekelmans, BEThL 133, Leuven 1997, (469–479) 470f.

505 Siehe P. Weimar, Das Goldene Kalb. Redaktionsgeschichtliche Erwägungen zu Ex. 32, BN 38/39, 1987, (117–160) 144, sowie M. Konkel, Sünde und Vergebung (FAT 58), 113.

506 Siehe auch Ex 34,7.

507 Siehe oben in diesem Kapitel.

508 Es geht also in keiner Weise darum, dass Aaron nach der Meinung der Autoren sich aus der Verantwortung stehlen wollte, ohne zu überzeugen, wie M. Konkel, Sünde und Vergebung (FAT 30), 113, meint. M. Konkel beruft sich für diese Interpretation auf die Feststellung von E. Aurelius, Fürbitter (CB.OT 27), 65, „(w)enn das eine Entlastung sein soll, dann muß man den Erzähler für ebenso einfältig wie Aaron halten“. Die Erzähler wollen aber keineswegs Aaron als einfältig vorführen, sondern argumentieren mit der Schuld reduzierenden Rechtsfigur des konkurrierenden Verschuldens, das insofern von Mose anerkannt wird, dass er die „Verwilderung“ des Volkes in Rechnung stellt, Aaron dafür aber die Verantwortung anlastet.

509 Siehe dazu im Folgenden.

510 Siehe oben IV.3.

511 Zu Ex 32,6 siehe oben in diesem Kapitel.

512 Zu Ex 32,7–14 siehe oben in diesem Kapitel.

513 Zum Streichen aus dem Buch Gottes mḥh mspr siehe Ps 69,29 jmḥw mspr hjjm; siehe dazu G. Fischer/D. Markl, Das Buch Exodus, NSK.AT 2, Stuttgart 2009, 340. Siehe aber auch Jes 4,3; Ez 13,9; Ps 87,6; siehe dazu E. Zenger, Ps 87,6 und die Tafeln vom Sinai, in: J. Schreiner (Hg.), Wort, Lied und Gottesspruch. FS J. Ziegler, fzb 2, Würzburg 1972, 97–103.

514 Siehe dazu unten V.1.2.

515 Siehe Verf., Pentateuchredaktion im Buch Exodus (BEThL 126), 89.

516 Die vermeintlichen Kohärenzstörungen, die M. Konkel, Sünde und Vergebung (FAT 58), 106f., veranlassen, die Akklamationsformel in Ex 32,4b literarkritisch auszusondern, sind durch die Tatsache bedingt, dass es sich um ein Zitat handelt, das durch die Inkohärenz als Zitat gekennzeichnet werden soll. Wenn M. Konkel die Einfügung von 1Kön 12,4b einer postpriesterschriftlichen Enneateuchredaktion zuschreibt, so ist diese Zuweisung vorschnell angesichts der Tatsache, dass eine enneateuchische Perspektive der Verbindung von Tora und Vorderen Propheten erst postpentateuchredaktionell im Zuge der Kanonsbildung durch punktuelle Eintragungen in die Vorderen Propheten ein Fundament hat; siehe Verf., Moses Abschiedslied (BZAR 9), 641–678; ders., Hermeneutics of the Book of Deuteronomy (Oxford 2009), (im Druck); ders. in: R. Achenbach/M. Arneth/E. Otto, Einleitung (Tübingen 2010), (im Druck). Dass die Erzählung vom Stierbild in Ex 32* nichts mit der entsprechenden Kultgründung in Bethel in 1Kön 12,26–30 zu tun haben sollte, ist recht wenig plausibel.

517 Die ḥṭ'h gdwlh ist abgesehen von Gen 20,9 nur in Ex 32,21.30.31 und in 2Kön 17,21 belegt. Zum kulturhistorischen Kontext siehe auch Y. Avishur/M. Heltzer, The „great sin“ and its punishment. Remarks on the letter of the King of Sidon to the King of Ugarit, from the recent publication, in the light of the Bible (OT), the Mishna, and the II Targum of the Book of Esther, ZAR 10, 2004, 207–212.

518 Da sich die Erzählung auf 1Kön 11,1–10.30f. bezieht, ist JHWH, nicht aber Israel das implizite Subjekt; siehe auch LXXLuc., Targ. und Vulg.

519 Siehe u. a. bereits I. Benzinger, Die Bücher der Könige, KHC 7, Freiburg/Breisgau 1899, 174; S. L. McKenzie, The Trouble with Kings. The Composition of the Book of Kings in the Deuteronomistic History, VT.S 42, Leiden/New York 1991, 140–142, sowie zuletzt B. Becking, From David to Gedaliah. The Book of Kings as Story and History, OBO 228, Fribourg/ Göttingen 2007, 110f. Nur 2Kön 17,23aβ k'šr dbr bjd kl 'bdjw hnbj'jm ist später Eintrag, der die Propheten als Prediger der Tora versteht, die Israel in ihrer Gesamtheit aufgrund des Bruches der Tora den Untergang angesagt haben sollen; cf. 2Kön 17,34–41 (postdtr); cf. dazu F. Blanco-Wißmann, Er tat das Rechte (AthANT 93), 153f. Siehe auch im Folgenden.

520 Siehe M. Noth, Überlieferungsgeschichtliche Studien (Tübingen 21957), 85, der 2Kön 17,21–23 für einen postdtr Zusatz zu dem exilisch-dtr Text 2Kön 17,7–20 hält, und B. Becking, From David to Gedaliah (OBO 228), 89, der in 2Kön 17,21–23 den vorexilisch-josianischen Kern von 2Kön 17 sieht; so auch u. a. M. Cogan/H. Tachmor, II Kings. A New Translation with Introduction and Commentary, AB 11, Garden City/NY 1988, 206f. E. Aurelius, Zukunft jenseits des Gerichts (BZAW 319), 73, räumt ein, dass 2Kön 17,21–23 mit den Königsbeurteilungen als dem ältesten dtr Erzählungsgerüst der Königsbücher zusammengehört und Kernbestand in 2Kön 17,7–23 ist, zu dem 2Kön 17,7–20 ein „Vorspann“ sei. F. Blanco-Wißmann, Er tat das Rechte (AThANT 93), 156–160, sieht, dass 2Kön 17,21–23 „in seinen Formulierungen noch teilweise den Königsbeurteilungen und damit der Erstausgabe der Königebücher nahesteht“. Doch lässt sich das Problem, dass es in 2Kön 25 keinen 2Kön17 entsprechenden Epilog für Juda gibt, nicht dadurch lösen, dass schon der literarische Kern in 2Kön 17 als den ursprünglichen Königsbüchern gegenüber literarisch sekundär, wenn auch im Kernbestand nahestehend, erklärt wird. Siehe auch die Rezension dieser Monographie in diesem Jahrgang der ZAR.

521 Siehe u. a. H. Tadmor/M. Cogan, 'Ahaz and Tiglath-Pileser in the Book of Kings: Historiographic Considerations, Bib 60, 1979, (491–508) 497f. Zur Formel „bis zum heutigen Tag“ in den Königsbüchern und ihrem spätvorexilischen Kontext in 2Kön 8,22; 14,7; 16,6 siehe M. Cogan/H. Tadmor, II Kings. A New Translation with Introduction and Commentary, AB 11, Garden City/NY 1988, 96.214; J. C. Geoghegan, “Until this Day” and the Preexilic Redaction of the Deuteronomistic History, JBL 122, 2003, 201–227; ders., The Time, Place, and Purpose of the Deuteronomistic History. The Evidence of “Until this Day”, Brown Judaic Studies 347, Providence 2006.

522 Siehe B. Becking, From David to Gedaliah (OBO 228), 119f.

523 Siehe 2Kön 17,19f.; cf. 2Kön 21,10–15; 23,26f.

524 Siehe J. Wellhausen, Composition des Hexateuchs (Berlin 41963), 297f. Cf. dazu K. Schmid, Hatte Wellhausen Recht? (BZAW 365), 27; R. Achenbach/M. Arneth/E. Otto, Einleitung (Tübingen 2010), (im Druck).

525 Aus der Fülle der Autoren, die für 2Kön 17,21–23 eine spätvorexilische Datierung vertreten, seien J. Wellhausen, a.a.O., 297f., sowie jüngst B. Becking, From David to Gedaliah (OBO 228), 117–120; Th. Römer, Deuteronomistic History (London/New York 2005), 103f., und M. Sweeney, I & II Kings. A Commentary, Louisville 2007, 391f.394, genannt. Für einen Forschungsüberblick siehe M. A. O'Brien, The Deuteronomistic History Hypothesis: A Reassessment, OBO 92, Fribourg/Göttingen 1989, 208–212; E. Eynikel, The Reform of King Josiah and the Composition of the Deuteronomistic History, OTS 33, Leiden/New York 1996, 88–94, der mit einem vorjosianisch-hiskianischen Ursprung von 2Kön 17,21–23 rechnet.

526 Siehe zuletzt Th. Römer, Deuteronomistic History (London/New York 2005), 102–104.

527 Siehe R. Achenbach/M. Arneth/E. Otto, Einleitung (Tübingen 2010), (im Druck); Verf., Hermeneutics of the Book of Deuteronomy (Oxford 2009), (im Druck).

528 Siehe u. a. J. Blenkinsopp, Deuteronomic Contribution to the Narrative in Genesis-Numbers: A Text Case, in: L. S. Schearing/S. L. McKenzie (Hg.), Those Elusive Deuteronomists. The Phenomenon of Pan-Deuteronomism, JSOT.S 268, Sheffield 1999, (84–115) 104; A. Berlejung, Die Theologie der Bilder. Herstellung und Einweihung von Kultbildern in Mesopotamien und die alttestamentliche Bilderpolemik, OBO 162, Fribourg/Göttingen 1998, 352. Siehe dazu unten Anm. 530.

529 Siehe dazu Verf., Josia/Josiareform, RGG4 IV; Tübingen 2001, 587–589, ders., Hermeneutics of the Book of Deuteronomy (Oxford 2009), (im Druck); cf. auch M. Arneth, Die antiassyrische Reform Josias von Juda. Überlegungen zur Komposition und Intention von 2Reg 23,4–15, in: R. Achenbach/M. Arneth/E. Otto, Tora in der Hebräischen Bibel. Studien zur Redaktionsgeschichte und synchronen Logik diachroner Transformationen, BZAR 7, Wiesbaden 2007, 246–274, sowie unten Anm. 533.

530 Siehe dazu F. Blanco-Wißmann, Er tat das Rechte (AThANT 93), 116–135.

531 Die These, in der Grunderzählung von Ex 32 sei Aaron eine Verkörperung des Königs Jerobeam in den Erzählungen der Königsbücher, so u. a. J. C. Gertz, Exodus 32–34 (VWGTh 18), 94, im Anschluss an J. Van Seters, The Life of Moses. The Yahwist as Historian in Exodus-Numbers, BET 10, Louisville/KY 1994, 311, ist wenig stichhaltig, wenn man sieht, dass Aaron, dessen Karriere im Pentateuch mit der aaronidischen Priesterschrift begann, erst postpriesterschriftlich in die Erzählung in Ex 32 eingefügt wurde. Auch A. Berlejung, Theologie der Bilder (OBO 162), 353, sieht in einer Grunderzählung, die von 1Kön 12 abhängig sei, Aaron als Subjekt der Herstellung des apostatischen Kalbes, während erst durch eine dtr Überarbeitung diese Rolle auf das Volk übergegangen sei. Die Funktion, die in Assyrien und in den Königsbüchern dem König zukomme, sei auf die Priester übergegangen, so dass in der Grunderzählung von Ex 32 ein komplementärer Entwurf zu den Erzählungen der Königsbücher vorliege. Die priesterliche Funktion in Ex 32 ist aber eher das Ergebnis der Einarbeitung der Priesterschrift in den Pentateuch und setzt Ex 29,42–46 (PG) und Lev 9 (PS) voraus.

532 Siehe dazu oben Anm. 523.

533 M. Konkel, Sünde und Vergebung (FAT 58), 579–582, will dagegen ausgehend von der These, dass in der vordtr Grunderzählung in Ex 32*; 33,7, die einen Grundbestand einer vordtr Sinaiperikope in Ex 19–20*; 24,4–5* voraussetze, Katastrophenerfahrungen nicht nur des Nordreiches, sondern auch Judas reflektiert werden, die Erfahrung des Sanherib-Feldzugs im ausgehenden 8. Jh. als verarbeitet ansehen. Wie aber die Rettung Jerusalems 701 v. Chr. in der Hebräischen Bibel zeitnah interpretiert wurde, ist gleichermaßen an den Königsbüchern, den Psalmen und dem Jesajabuch abzulesen. Eine Ex 32 verwandte Interpretation ist in der Hebräischen Bibel nicht zu entdecken und wird auch von M. Konkel nicht beigebracht. Er variiert hier vielmehr eine These von J. C. Gertz, Exodus 32–34 (VWGTh 18), 97f., der meint, dass die Katastrophe der Zerstörung Jerusalems durch die Babylonier 587/86 v. Chr. in Ex 32 vorauszusetzen sei. Doch weder sind pauschal die dtr Erzählungen der Königsbücher exilisch oder nachexilisch, noch ergibt sich aus der Verlegung der Tat Jerobeams in die Mosezeit bedingt, dass es um die gemeinsame Vorgeschichte beider Staaten gehe. Es geht der Erzählung vielmehr gerade um eine Differenzierung in Bezug auf Schuld und Verantwortung für Israel als Ergebnis der Fürbitte des Mose. Eine Egalisierung von Nord- und Südreich, die im Dienste der exilischen Datierung der Grunderzählung steht, geht am Skopus der Erzählung vorbei. Dass die Fürbitte des Mose schließlich nur einen Strafaufschub bewirkt hat, wie M. Konkel, a.a.O., 248, meint, wird durch Ex 32,35* ausgeschlossen. So kann M. Konkel diese Deutung auch nur um den Preis vertreten, dass er den Vers Ex 32,35, der als „Herausgebernotiz“ außerhalb der Erzählung gestanden habe, isoliert und Ex 32,34b zur Grunderzählung rechnet. M. Konkel ist von der Interpretation von Ex 32,30–34aαβb durch B. Janowski, Sühne als Heilsgeschehen. Studien zur Sühnetheologie der Priesterschrift und zur Wurzel KPR im alten Orient und im Alten Testament, WMANT 55, Neukirchen-Vluyn 1982, 142–145, abhängig, der die Reaktion JHWHs in Ex 32,33 auf eine „nur hinauszögernde Reaktion Gottes“ auf Moses „Vergebungsbitte“ deutet. Die Reaktion Gottes „gab dem nach dem Untergang des Nordreiches 722 v. Chr. weiterexistierenden Israel-Juda theologisch erheblich zu denken“, siehe a. a. O., 144. Dass hier eine implizite Unheilsankündigung ausgesprochen, Moses Bitten also vergeblich gewesen sein soll, widerspricht dem Text diametral und hätte nach dieser Logik Moses Vernichtung entsprechend der nur herausgezögerten des Volkes nach sich ziehen müssen. Sowie man erkennt, dass in der Grunderzählung in Ex 32* die auf das Nordreich bezogenen Erzählungen in 1Kön 12* und 2Kön 17* rezipiert sind, erübrigt sich die Annahme einer impliziten Unheilsankündigung gegen Juda, die nur hinausgezögert sei, was Ex 32,25* widerspricht. B. Janowski, a. a. O., 144 Anm. 200, beruft sich für diese Interpretation auf die Deutung von Ex 32,34b durch R. Knierim, Die Hauptbegriffe für Sünde im Alten Testament, Gütersloh 21967, 53, doch ist der Vers Ex 32,34 nicht Teil der Grunderzählung in Ex 32*, sondern der postpriesterschriftlichen Fortschreibung, und R. Knierims Interpretation, dem es nur um eine semantische Klärung der Begriffe pqd, nś' in Verbindung mit ḥṭṭ't geht, sagt mit keiner Silbe etwas von einer „Verzögerung“ der Heimsuchung durch JHWH. Die Bedeutung von kpr in Ex 32,30 ist hier Ex 21,30 entsprechend mit „Ersatzleistung bewirken“ wiederzugeben; siehe dazu Verf., Körperverletzungen in den Keilschriftrechten und im Alten Testament, AOAT 226, Kevelaer/Neukirchen-Vluyn 1991, 156f. Da ein „konkurrierendes Verschulden“ wie in Ex 21,30 nicht vorliegt, geht JHWH auf diese Bitte des Mose nicht ein, sondern setzt die Bestrafung des Vergehens nach Ex 22,19a durch, verzichtet aber auf eine Kollektivbestrafung auch der Nichtschuldigen, d. h. der Judäer. Zu Ex 22,19a als Teil des vordeuteronomischen Bundesbuches siehe Verf., Wandel der Rechtsbegründungen (StB 3), 31f. Von einem „konkurrierenden Verschulden“ wäre auszugehen, wenn Aaron bereits Teil der vorpriesterschriftlichen Grunderzählung gewesen wäre, so dass in diesem Falle die Antwort JHWHs unverständlich wäre. Doch ist Aaron als Teil der Grunderzählung schon dadurch ausgeschlossen, dass die Erzählung der dtr Horebredaktion in Dtn 9–10* ihn nicht kennt und nicht erkennbar ist, warum er hätte in Dtn 9–10* gestrichen werden sollen, wenn er bereits Funktion in der Grunderzählung in Ex 32* hatte. Schließlich ist Ex 32,34 mit der Anknüpfung an Ex 23,20–33 sowie an den Dekalog in Ex 20,5 nicht Teil der Grunderzählung. So stellt M. Konkel, a. a. O., 72, den Bezug von Ex 32,34b auf Ex 20,5 fest, gleichzeitig ist s. E. der Dekalog erst postpriesterschriftlich in die Sinaiperikope eingefügt werden; siehe M. Konkel, a. a. O., 267. Damit erweist sich die These, Mose habe auch für Juda nur einen Aufschub erreichen können, als unhaltbar; siehe dazu Verf., Die Erzählung vom Goldenen Kalb (in diesem Jahrgang der ZAR).

534 Der literarisch ursprünglich vom spätvorexilisch-dtr Kontext unabhängige Reformbericht in 2Kön 23,4–14* hat Parallelen in Kultreformberichten altorientalischer Könige, insbesondere dem Bericht zur Kultreform des assyrischen Königs Asarhaddon in Babylon nach 679 v. Chr.; siehe N. Na'aman, The King Leading Cult Reforms in the Kingdom, ZAR 12, 2006, 131–186. Der der dtr Redaktion zugrundeliegende programmatische Reformbericht in 2Kön 23,4–14* (ohne V. 5aβγ.8a.9) berichtet vom Entfernen und Verbrennen von Kultgegenständen für die Götter Baal und Aschera sowie des „Heeres des Himmels“ am Tempel von Jerusalem, von der Absetzung der komaer-Priester, der Abschaffung des Aschera-Kultes und seiner tofaet, der Vernichtung von Sonnenrossen und -wagen sowie der Dachaltäre am Tempel und von Kultgegenständen auf dem Jerusalemer Ölberg. Der Bericht erzählt zunächst also nur von einer auf Jerusalem und sein unmittelbares Umfeld beschränkten Kultreinigung und - zentralisierung. Die Kultreinigung bezieht sich auch auf den aramäischen Kulteinfluss am Jerusalemer Tempel. 2Kön 16,10–18 zeigt, dass angesichts der konsequenten Aramaisierung des Neuassyrischen Reiches im 8./7. Jh. v. Chr. kaum noch zwischen aramäischen und assyrischen Motiven in Syrien-Palästina zu scheiden ist, so dass die Kultreinigung durchaus ihre Spitze in der Befreiung von assyrischem Einfluss in Jerusalem in josianischer Zeit hatte. Wie in assyrischen Vorbildern des Reformberichts, an denen 2Kön 23* orientiert ist, bedurften die Reformmaßnahmen der Legitimation, der die Erzählung vom Buchfund in 2Kön 22* dient, die im Kernbestand in den aus josianischer Zeit stammenden erzählerischen Ausbau des ursprünglichen Maßnahmenkatalogs zu einem dtr Reformbericht gehört; siehe N. Lohfink, Die Kultreform Joschijas von Juda. 2Kön 22–23 als religionsgeschichtliche Quelle, in: ders., Studien zum Deuteronomium und zur deuteronomistischen Literatur II, SBAB 12, Stuttgart 1991, 209–227. Für das Alter der dtr-spätvorexilischen Grundschicht in 2Kön 23,3 als Teil des Fundberichts ist signifikant, dass der Bund „vor JHWH“ geschlossen wird, nicht aber „mit JHWH“, die Bundesterminologie also noch die zeitgenössische Vertragsterminologie des 8./7. Jh. v. Chr. u. a. der Assyrer ist (siehe Rassam-Zylinder Prisma A I 21; F I 16), für die Götter nicht Vertragspartner, sondern -zeugen sind, nutzt. Der älteste Reformbericht in 2Kön 23,1–14* war möglicherweise bereits Teil der Annalen der Könige von Juda aus josianischer Zeit. Dtn 12,13–17* als zum Kernbestand des spätvorexilischen Deuteronomium gehörig weitet die Opferzentralisation programmatisch auf das ganze Land aus. Diese Perspektive wird bei der Einbindung des Reformberichts in 2Kön 23,4–14* in dtr Kontext durch 2Kön 23,5a*.8a.9.15.24 durch die dtr Redaktion erzählerisch eingeholt. Auch wird das ehemalige Nordreich Israel mit dem Reichsheiligtum Bethel, das als apostatisch aufgrund des Kalbes zerstört werden soll, in 2Kön 23,15 einbezogen und eine Erzählung von einer Passafeier in 2Kön 23,21–23*, die sich an der Passaordnung des spätvorexilisch-dtr Deuteronomiums in Dtn 16,1–8 orientiert. Exilisch werden Fund- und Reformbericht in 2Kön 22–23 noch überarbeitet, so vor allem durch 2Kön 23,16–20 als Rückbezug zu der Prophetenerzählung in 1Kön 13. Nachexilische Erweiterungen werden schließlich vor allem in 2Kön 22 eingebracht, so durch das Hulda-Orakel in 2Kön 22,15–20 in vorliegender Fassung, das wie Jer 26 den Wahrsagungsbeweis als Kriterium wahrer Prophetie (Dtn 18,21) aus den Angeln hebt, ist doch Josia nicht friedlich gestorben, sondern von den Ägyptern getötet worden (2Kön 23,28–30). Hier wird nachexilisch ein Verständnis von Prophetie eingebracht, das die Tora zum Kriterium des Wahrheitsgehaltes der Prophetie macht und sich damit von der exilisch-dtr Bearbeitung von 2Kön 22–23 durch den Rückbezug auf 1Kön 13 in 2Kön 23,16–20 als Erfüllung dessen, was der Prophet in 1Kön 13 geweissagt hat, abhebt. Schließlich wird noch das „Bundesbuch“, das nach 2Kön 22 im Jerusalemer Tempel gefunden sein sollte, durch eine Ergänzung in 2Kön 23,25* zu einer Tora des Mose. Zur literarischen Analyse von 2Kön 22–23 siehe Verf., Hermeneutics of the Book of Deuteronomy (Oxford 2009), (im Druck). Zum religionshistorischen Kontext siehe Chr. Uehlinger, Gab es eine joschijanische Kultreform? Plädoyer für ein begründetes Minimum, in: W. Groß (Hg.), Jeremia und die „deuteronomistische Bewegung“, BBB 98, Weinheim 1995, 57–89.

535 Siehe dazu K. Schmid, Hatte Wellhausen Recht? (BZAW 365), 37–43; Verf., Hermeneutics of the Book of Deuteronomy (Oxford 2009), (im Druck).

536 Auftakt dieser Mose-Exodus-Erzählung war Moses Geburtserzählung in Ex 2,1–10 (ohne Ex 2,2b-3*.5aβ.6); siehe dazu Verf., Die Geburt des Mose. Die Mose-Figur als Gegenentwurf zur neuassyrischen Königsideologie im 7. Jh. v. Chr., in: ders., Die Tora. Studien zum Pentateuch. Gesammelte Schriften, BZAR 9, Wiesbaden 2009, 9–45. Die Mose-Exodus-Erzählung wird fortgesetzt durch eine Bedrückungserzählung in Ex 5* und anschließende Auszugserzählung in Ex 14,5a.6.9aα.19a.20*.21aβ.25a.27aβ.30, an die sich die Gottesbergerzählung in Ex 19,2b.3a.18; 34,1aα.19–23.25–27 anschließt; siehe Verf., Bundestheologie (ZAR 4), 51–63; ders., Das Deuteronomium (BZAW 284), 75–88. Diese Gestalt der Sinaiperikope ist erheblich schmaler, als M. Konkel, Sünde und Vergebung (FAT 58), 249 u. ö., unter der Voraussetzung eines vordtr-hexateuchischen „Jerusalemer Geschichtswerks“ des „Münsteraner Modells“, das auch seine Überlegungen zum Enneateuch lenkt, meint; siehe dazu E. Zenger, Einleitung (Stuttgart 72008), 100–106; cf. Verf., Die Erzählung vom Goldenen Kalb (in diesem Jahrgang der ZAR). Zum rechtshistorisch hohen Alter des sog. „Privilegrechts“, besser einer Kultordnung in Ex 34,18–27* siehe Verf., šaeba'. šābÛ'ôt, ThWAT VII, Stuttgart 1993, (999–1027) 1021–1024; cf. auch F.-L. Hoßfeld, Das Privilegrecht Ex 34,11–26 in der Diskussion, in: S. Beyerle/G. Mayer/H. Strauss (Hg.), Recht und Ethos im Alten Testament. Gestalt und Wirkung. FS H. Seebass, Neukirchen-Vluyn 1999, 39–59, sowie M. Konkel, Sünde und Vergebung (FAT 58), 177–232, mit weiterer Lit. Zum literarischen Verhältnis von Ex 34,18–26* zu Ex 23,14–19 in der Rezeption durch das Deuteronomiums siehe Verf., Das Deuteronomium (BZAW 284), 324–340.

537 Siehe C. T. Begg, The Destruction of the Calf (BEThL 68), 208–251.

538 Siehe J. Van Seters, The Life of Moses. The Yahwist as Historian in Exodus-Numbers, CBET 10, Kampen 1994, 306f.

539 Siehe C. T. Begg, Golden Calf Revisited (BEThL 133), 474–479. Die Aufstellung in Verf., Pentateuchredaktion im Buch Exodus (BEThL 126), 89 Anm. 116, ist für die postpriesterschriftliche Bearbeitung der Grunderzählung in Ex 32 gültig; siehe dazu im Folgenden.

540 Siehe dazu M. Arneth, Hiskia und Josia, in: R. Achenbach/M. Arneth/E. Otto, Tora in der Hebräischen Bibel. Studien zur Redaktionsgeschichte und synchronen Logik diachroner Transformationen, BZAR 7, Wiesbaden 2007, (275–293) 278–292.

541 Siehe dazu oben Anm. 533.

542 Siehe C. T. Begg, The Destruction of the Calf (BEThL 68), 240.

543 Der Begriff zrh für das Ausstreuen des zu Staub zerstoßenen Kultbildes in Ex 32,20 hat kein Pendant in den dtr Schilderungen von kultischen Reformmaßnahmen der Königsbücher und also auch nicht in der vordtr Auflistung der Reformmaßnahmen Josias in 2Kön 23,4–14*.

544 Zu den archäologischen Kontexten siehe D. A. Waburton, The Importance of the Archaeology of the Seventh Century, in: L. L. Grabbe (Hg.), Good Kings and Bad Kings, LHB/OTS 393, London/New York 2005, 317–335. Zu Jerusalem siehe auch Verf., Das antike Jerusalem. Archäologie und Geschichte, bsr 2418, München 2008, 55ff. Angesichts der archäologischen Zeugnisse ist es wenig schlüssig, wenn jüngst eine tief greifende Zerstörung Jerusalems in Frage gestellt werden sollte.

545 Erst die postpriesterschriftliche Grunderzählung in Ex 32,7–14 nimmt das Motiv mit der Wurzel nḥm in Ex 32,12.14 auf. Sie rezipiert damit die dtr Erzählung in Dtn 9–10* und kondensiert ihr Gefälle terminologisch. Zur Wurzel nḥm siehe Verf., Hermeneutics of Biblical Theology. History of Religion and the Theological Substance of Two Testaments. The Reception of Psalms in Hebrews, in: D. Human (Hg.), Hebrews and Psalms, LHB/OTS, London/New York 2009, (im Druck).

546 Siehe Verf., Der Dekalog in den deuteronomistischen Redaktionen (BZAR 9), 272–283. Das Motiv der vierzig Tage und vierzig Nächte, die Mose bei JHWH weilt, ist aus rechtshermeneutischen Gründen von der dtr Horebredaktion eingeführt worden, wird doch nach Dtn 5,23–31* Mose in der von Gott gewährten Funktion als Offenbarungsmittler das Gesetz in Dtn 12–26 mitgeteilt, das nach der Episode vom gegossenen Kalb und der Restitution der Tafeln Mose dem Volk kundtut; siehe dazu auch im Folgenden.

547 Wenn die postpriesterschriftliche Fortschreibung der Sinaiperikope in Ex 32,5 betont, dass das apostatische Kultbild nicht einer fremden Gottheit, sondern JHWH gegolten haben soll, so hat sie zutreffend zum Ausdruck gebracht, dass es um Kultpraktiken im Rahmen eines (vorexilischen) JHWH-Kultes ging, die aus nachexilischer Perspektive unbeschadet der Ehrenrettung für Aaron abgelehnt werden sollten. Die Frage, ob damit auf ein Gottesbild im vorexilischen Tempel angespielt wird, was eine Reihe von Exegeten vermutet, kann hier auf sich beruhen und bedarf nicht der Entscheidung an dieser Stelle; siehe dazu F. Hartenstein, Das Angesicht JHWHs. Studien zu seinem höfischen und kultischen Bedeutungshintergrund in den Psalmen und in Ex 32–34, FAT 55, Tübingen 2008, 26ff.120–126.

548 Der Segensabschnitt in Dtn 28,1–15 ist von der dtr Horebredaktion mit dem Fluchabschnitt des spätvorexilischen Deuteronomiums verbunden worden.

549 Darin schlägt sich das Wissen der dtr Autoren nieder, dass aus ihrer Perspektive der Exilszeit das Deuteronomium in seiner dtr Gestalt ein Spätling der judäischen Literaturgeschichte war.

550 Dass sich eine Generation später diese theologische Situation schon wieder ganz anders darstellt, zeigt die Moabredaktion in Dtn 1–3*; 29–30* in aller Deutlichkeit; siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 129–155; ders., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 105–113.

551 Hinter der Aaron-Kritik in der postpriesterschriftlichen Erzählung in Ex 32 stehen zadokidische Interessen der postpriesterschriftlichen Redaktionen, die sich mit Eleasar und Pinchas verbinden; siehe Num 20,25f.; Dtn 10,6; Jos 24,33; cf. dazu Verf., Gab es „historische“ und „fiktive“ Aaroniden im Alten Testament?, ZAR 7, 2001, 403–414; ders., Das Gesetz des Mose (Darmstadt 2007), 180–182.

552 Siehe oben IV.2.

553 Zur semantischen Konnotation von nḥm im Sinne des „Mitleidens“ siehe oben Anm. 544.

554 Der hoseanische Einfluss ist unverkennbar; siehe Hos 11,1–9 und dazu Verf., Theologische Ethik (ThW 3/2), 109–111. Zum hoseanischen Einfluss auf Ex 32 cf. auch F. Hartenstein, Das Angesicht JHWHs (FAT 55), 270–272.

555 Siehe auch Ex 34,6f.9; Num 14,19f. als zu den postpriesterschriftlichen Fortschreibungen im Pentateuch gehörend.

556 Siehe oben IV.2.

557 Zum postpriesterschriftlichen Horizont siehe Verf., Pentateuchredaktion im Buch Exodus (BEThL 126), 92–97.

558 Die postpentateuchredaktionellen Fortschreibungen in Ex 33 können hier unberücksichtigt bleiben; siehe dazu Verf., Pentateuch im Deuteronomium (FAT 30), 188f.; R. Achenbach, Vollendung der Tora (BZAR 3), 178–180; Vgl. ferner F. Hartenstein, Das Angesicht JHWHs (FAT 55), 273–283.

559 Dass aufgrund dieser terminologischen Anklänge nicht auf ein das Deuteronomium einschließendes Deuteronomistisches Geschichtswerk geschlossen werden kann, zeigt nicht nur die Rahmung des Deuteronomiums in Dtn 1–3 – siehe dazu Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 86–236 –, sondern schon Ex 32. Aus der Tatsache, dass spätvorexilisch-dtr Erzählungen in 1Kön 12 und 2Kön 17 in der Grundschicht von Ex 32 rezipiert worden sind, ist nicht auf einen literarischen Zusammenhang in einem gemeinsamen Werk zu schließen. Vielmehr ist mit Th. Römer, Deuteronomistic History (London/New York 2005), 104ff., mit der Kenntnis unterschiedlicher „Rollen“, die in einer Bibliothek beheimatet sein können, zu rechnen.

560 Das spricht gegen Enneateuchhypothesen, die mit einem vorpentateuchredaktionellen Enneateuch rechnen.

561 Siehe oben Anm. 535.

562 Siehe dazu unten V.1.1.

563 Zur postpriesterschriftlichen Provenienz der Fortschreibungen der Grunderzählung in Ex 32 siehe auch Verf., Pentateuchredaktion im Buch Exodus (BEThL 126), 83–91.

564 Siehe dazu Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 12–109; ders., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 137–158.

565 Die Voraussetzung, um das nur auf den ersten Blick komplexe Verhältnis zwischen Deuteronomium und Tetrateuch angemessen einschätzen zu können, ist die Einsicht in die tief greifende postdtr Bearbeitung des Deuteronomiums, insbesondere seines Rahmens in Dtn 1–3; 4; 5–11; 31–34. Die Integration des dtr Deuteronomiums in den Kontext des postpriesterschriftlichen Pentateuchs hat im Deuteronomium selbst tiefe Spuren hinterlassen. Dass sich in Ex 32 keine dtr Redaktion nachweisen lässt, zeigt sich also erneut (siehe dazu auch Verf., Kritik der Pentateuchkomposition [BZAR 9], 144–158) und ist von M. Konkel, Sünde und Vergebung (FAT 58), 135ff.245ff., bestätigt worden. Daran ändert auch die polemische Replik von W. Oswald, Rezension von M. Konkel, Sünde und Vergebung (2008), ThLZ 134, 2009, 794f., wenig, da sie keinerlei weiterführende Argumente vorbringt, stattdessen aber eine „kleinteilige Literarkritik“ und „eine kleinste terminologische Differenzen ausweitende Traditionskritik“ zum Anlass nimmt, das von M. Konkel erzielte Ergebnis insgesamt in Abrede zu stellen und den Dissens der Pentateuchkritik, „die von einem Konsens weiter entfernt denn je“ sei, zu beschwören. Stattdessen ist zu erkennen, in welch hohem Maße sich die unterschiedlichen Modelle zur Literaturgeschichte der Sinaiperikope unter Einschluss der Urkundenhypothese in Aspekten ergänzen und jeweilige „weiße Flecke“ wechselseitig ausfüllen.

566 Siehe oben IV.1.

567 Siehe F.-L. Hoßfeld, Dekalog (OBO 45), 21–162; ders., Zum synoptischen Vergleich der Dekalogfassungen. Eine Fortführung des begonnenen Gesprächs, in: ders. (Hg.), Vom Sinai zum Horeb. Stationen alttestamentlicher Glaubensgeschichte. FS E. Zenger, Würzburg 1989, 73–117. Siehe dazu Verf., Alte und neue Perspektiven in der Dekalogforschung, in: ders., Kontinuum und Proprium. Studien zur Sozial- und Rechtsgeschichte des Alten Orients und des Alten Testaments, OBC 8, Wiesbaden 1996, 285–293.

568 Siehe dazu A. Graupner, Zum Verhältnis der beiden Dekalogfassungen Ex 20 und Dtn 5, ZAW 99, 1987, 308–329; Verf., Theologische Ethik (ThW 3/2), 208–219.

569 Zur Forschungsdiskussion siehe Verf., Pentateuch (RGG4 VI), 1089–1102; R. Achenbach/M. Arneth/E. Otto, Einleitung (Tübingen 2010), (im Druck); J. C. Gertz u. a., Grundinformation Altes Testament, UTB 2745, Göttingen 2006, 195ff.; E. Zenger, Einleitung (Stuttgart 72008), 86–123.

570 So zuletzt J. S. Baden, J, E, and the Redaction of the Pentateuch, FAT 68, Tübingen 2009, 99–195 (siehe dazu die Rezension in diesem Jahrgang der ZAR), der sich gegen J. Wellhausen und die ihm nachfolgenden Exegeten, die eine literarische Abhängigkeit des Deuteronomiums (D) von einer jehowistischen Quelle JE annahmen, wendet mit dem Versuch, einer direkte Abhängigkeit von D in Dtn 1–11 sowie Dtn 23,11–16; 25,16–19 und Dtn 31,1–8 von den unverbundenen Pentateuchquellen eines Jahwisten und vor allem eines Elohisten nachzuweisen. Die Existenz dieser Quellen wird nur vorausgesetzt, wobei die Quelle E durchgängig genutzt und nur durch J ergänzt worden sei, so dass der Autor D beide unabhängigen Quellen zur Verfügung gehabt haben soll, wobei der Tatsache, dass E im Gegensatz zu J die Gesetzgebung von Dekalog und Bundesbuch enthalten habe, die Entscheidung von D, E den Vorrang vor J zu geben, erklären soll. Indem J. S. Baden sich gegen die Jehowisten-Hypothese wendet und diese meint falsifizieren zu können u. a. durch den Nachweis, dass D E eine Priorität gegenüber J gegeben habe, ist in keiner Weise die Existenz der Quellen J und E erwiesen – im Gegenteil wird ihre Redaktion und damit die Literaturgeschichte des Pentateuch auf dem Weg zu seiner Endgestalt noch unerklärbarer, wenn man die redaktionskritischen Aspekte nun gänzlich aus der Urkundenhypothese verbannt: „There seems to be no literary evidence that any of the sources existed in combination with any other before the creation of the canonical form of the Pentateuch“, so J. S. Baden, a.a.O., 308. Die „persische Reichsautorisation“ soll der Hintergrund dafür sein, dass ein Autor die Quellen J, E, D, P zum Pentateuch als autoritativer Tora geformt habe, als die sie kanonisiert worden sei. Dieses Modell wird nicht der komplexen Literaturgeschichte des Pentateuch gerecht, vor allem aber auch nicht der synchronen, wenn erkannt wird, dass der Wechsel der Gottesnamen in der Genesis gerade kein Kriterium für die Scheidung von Quellen abgibt, im Gegenteil dadurch die narrative Logik der Differenzierung von Erzählzeit und erzählter Zeit zerstört wird; siehe Verf., Abraham zwischen JHWH und Elohim. Zur narrativen Logik des Wechsels der Gottesbezeichnungen in den Abrahamerzählungen, in: A. Hagedorn/H. Pfeiffer (Hg.), Die Erzväter in der biblischen Tradition. FS M. Köckert, BZAW 400, Berlin/New York 2009, 49–66.

571 So noch wieder T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 31–33 zu Dtn 1,19–46 mit Hinweis auf L. Schmidt, Die Kundschaftererzählung in Num 13–14 und Dtn 1,19–46. Eine Kritik neuerer Pentateuchkritik, ZAW 114, 2002, 40–58; siehe dazu die Zurückweisung des Versuchs durch R. Achenbach, Die Erzählung von der gescheiterten Landnahme (ZAR 9), 61, erneut Num 13f. als redaktionelle Verbindung der Quellen J und P zu erklären. R. Achenbach (a. a. O.) wendet zu Recht dagegen ein: „Die entscheidende Problemstellung übergeht er (sc. L. Schmidt) dabei: wie die Doppelüberlieferung im Rahmen der Redaktionsgeschichte des Pentateuchs zu verstehen ist. Da das Numeribuch offensichtlich auf die dtr Landnahmeerzählung ausgerichtet ist, drängt sich die Frage auf, aus welchen Gründen die vor-dtr Überlieferung nachträglich mit der dtr zusammengestellt wurde und wie sich die Passagen der sog. ‚priesterlichen Schichten‘ hierzu verhalten.“ Diese oder ähnliche Fragen stellen auch der Kommentar von T. Veijola nicht. So bleibt ungeklärt, wie Autoren eines Deuteronomistischen Geschichtswerks die vermeintlich priesterschriftlichen, tatsächlich aber sogar postpriesterschriftlichen Abschnitte des Numeribuches – bekanntlich endet P mit der Sinaiperikope – überblicken konnten. Erst wenn erkannt wird, dass Num 13–14 postpriesterschriftlich unter Verwendung der Quellen von Dtn 1,19–46 abgefasst und Dtn 1,19–46 seinerseits postpriesterschriftlich überarbeitet wurde, wird der komplexe literarische Befund durchschaubar.

572 Siehe Verf., Theologische Ethik (ThW 3/2), 230–233; ders., Pentateuchredaktion im Buch Exodus (BEThL 126), 70–77.

573 Siehe Verf., Das Deuteronomium (BZAW 284), 217–364.

574 Siehe Verf., Ersetzen und Ergänzen von Gesetzen in der Rechtshermeneutik des Pentateuch, in: ders., Die Tora. Studien zum Pentateuch. Gesammelte Aufsätze, BZAR 9, Wiesbaden 2009, 248–256.

575 Siehe Verf., Rechtshermeneutik im Pentateuch (BZAR 9), 490–514. Zur Zusammenfassung der Rechtshermeneutik des postpriesterschriftlichen Pentateuch siehe auch Verf., Rechtsliteratur I. Alttestamentliche, in: O. Wischmeyer (Hg.), Lexikon der Bibelhermeneutik, Berlin/New York 2009, 482.

576 Siehe Verf., Gesetz des Mose (Darmstadt 2007), 182–194.

577 Siehe oben IV.3 und 4.

578 Siehe die Hinweise auf die göttliche Gebotsoffenbarung bezogen auf Dtn 12–26 in der Vergangenheit schon in Dtn 5,32, fortgesetzt in Dtn 5,33. Hier wird auf eine Gebotsoffenbarung in Moses Rückblick vom Standpunkt des Bundesschlusses (Dtn 26,16f.) Bezug genommen, die nach der Fabel des dtr Deuteronomiums noch gar nicht geschehen ist.

579 Ehe man deshalb mit einem „zweiten Leser“ rechnet, dem das Deuteronomium erst verständlich werden könne, sollte man sich die in den dtr Redaktionen und ihren postdtr Fortschreibungen eingebundenen rechtshermeneutischen Konzeptionen vor Augen führen, in denen die Fabellogik eine nur dienende Funktion hat; siehe dazu im Folgenden.

580 Siehe oben I.2.

581 Siehe oben I.2.

582 Siehe Verf., Deuteronomium 4 (SESJ 62), 208–257.

583 Siehe oben IV.3.

584 Siehe oben IV.4.

585 Siehe oben IV.4.

586 Siehe oben IV.3 und 4.

587 Siehe N. Lohfink, Hauptgebot (AnBib 20), 149–151.

588 Siehe N. Lohfink, a. a. O., 67.

589 Siehe D. Markl, Dekalog als Verfassung (HBS 49), 180 Anm. 47. Wenn A. Rofé, Deuteronomy 5.28–6.1 (Edinburgh 2002), 25–36, Dtn 5,29f. mit dem Hinweis, dass auf einigen Tefillin in Qumran diese Verse fehlen, aussondern will, so übersieht er, dass dort auch sonst Textkürzungen vorkommen und den in Frage stehenden Tefillin ein Alter höher als das der LXX zugesprochen werden müsste, cf. oben Anm. 111.131.

590 Das syntaktisch nicht eingepasste 'rṣ zbt ḥlb wdbš ist im Tetrateuch nur postpriesterschriftlich in Ex 3,8.17; 13,5; 33,3; Lev 20,24; Num 13,27; 14,8; 16,13.14 belegt und ist auch hier im Zuge postdtr Bearbeitung zur Verknüpfung von Dtn 6,3* mit diesen Belegen im Tetrateuch eingefügt worden.

591 Nur dort, wo man im Numeruswechsel ausreichenden Grund für literarische Schichtendifferenzierung sieht, neigt man zur literarkritischen Trennung.

592 Siehe G. Braulik, Das Testament des Mose. Das Buch Deuteronomium, SKK.AT 4, Stuttgart 1976, 34.

593 Siehe N. Lohfink, Hauptgebot (AnBib 20), 140. Ähnlich auch R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 60–64, der in Dtn 4,45*.(46–49); 5,1–6,3 eine in der dtr Rahmung des Deuteronomiums sekundäre Fortschreibung sieht, die ihrerseits, so u. a. durch Dtn 6,2f. als Fortschreibung geschichtet sei, so dass das Gesetz erst dort zum Thema geworden sei, „wo der Umstand seiner Promulgation durch Mose als Rahmenkonzeption expliziert ist“. Das allerdings ist nicht Fortschreibung, sondern Kern der dtr Rahmung des Deuteronomiums.

594 Eine literarkritische Trennung innerhalb von Dtn 5,1–6,5 wird insbesondere dann angenommen, wenn man aufgrund des Numeruswechsels zwischen Dtn 5,1–31 und Dtn 6,4 mit unterschiedlichen Quellen rechnet, für die mit Dtn 5,32–6,3 ein verbindender Übergang geschaffen worden sei; siehe C. Steuernagel, Deuteronomium (HK I.3.1), 71f.

595 Siehe dazu K. Finsterbusch, Weisung für Israel (FAT 44), 169ff.

596 Zur Interpretation des Schema Israel siehe T. Veijola, Das 5. Buch Mose (ATD 8/1), 82f.; ders., Höre Israel! Der Sinn und Hintergrund von Deuteronomium VI 4–9, VT 42, 1992, 528–541; V. Orel, The Words on the Doorpost, ZAW 109, 1997, 614–617; F. Sedlmeier, „Höre, Israel! JHWH: Unser Gott (ist er) …“ (Dtn 6,4f.). Überlegungen zu einem zentralen biblischen Text, TThZ 108, 1999, 21–39; O. Loretz, Die Einzigkeit Jahves (Dtn 6,4) im Licht des ugaritischen Baal-Mythos. Das Argumentationsmodell des altsyrisch-kanaanäischen und biblischen „Monotheismus“, in: M. Dietrich/O. Loretz (Hg.), Vom alten Orient zum Alten Testament. FS W. von Soden, AOAT 240, Neukirchen-Vluyn 1995, 215–304; Verf., Deuteronomium (BZAW 284), 360–364. Zur literarischen Zusammengehörigkeit von Dtn 6,5 mit Dtn 6,4 siehe Verf., a. a. O., 361f. Anders T. Veijola, Das Bekenntnis Israels. Beobachtungen zur Geschichte und Theologie von Dtn 6,4–9, ThZ 48, 1992, 369–381, der Dtn 6,5 als literarischen Zusatz literarkritisch aussondert, trotz einer, wie er einräumt, „unbestreitbaren Verbindung, die auf der gedanklichen Ebene besteht“. Die Abfolge Nominalsatz -w-ak-Verb drücke sonst einen futurischen Zusammenhang aus, während Dtn 6,5 an den Imperativ in Dtn 6,4a anknüpfe. Die daraus resultierende Konsequenz, Dtn 6,4b als Zusatz auszuscheiden, weist T. Veijola mit Recht zurück. Die von T. Veijola beobachtete Besonderheit in der Anknüpfung von Dtn 6,5 erklärt sich ausreichend damit, dass Dtn 6,4b eine vorgeformte Bekenntnisformel ist, grammatisch sich Dtn 6,5 also auf Dtn 6,4a bezieht und ein Sollen ausdrückt, inhaltlich aber Dtn 6,5 direkt an Dtn 6,4b anknüpft.

597 Siehe oben IV.3. Es gibt gute Gründe für die Annahme, dass Dtn 6,4f. ursprünglich Auftakt des spätvorexilischen Deuteronomiums in Dtn 12–26*; 28* war. So ist das Schema Israel eng mit dem Hauptgesetz des dtn Deuteronomiums, dem Gesetz der Kultzentralisation in Dtn 12,13–27* und der Loyalitätsforderung in Dtn 13,2–12* verzahnt. Die Einzigkeit JHWHs, dem die ungeteilte Loyalität gilt und von dem alles kommt, was von einem Gott zu erwarten ist, ist das gemeinsame Thema des Schema Israel in Dtn 6,4f. und der dtn Loyalitätsforderung in Dtn 13,2–13*, die das Hauptgebot der Kultzentralisation in Dtn 12,13–27* umklammern. Zwischen Dtn 6,4f. und Dtn 13,2–12* gibt es ein klares Argumentationsgefälle. Dtn 6,4 fordert das Bekenntnis, dass JHWH der einzige Gott ist, von dem alles komme, was von einem Gott zu erwarten sei. Auf diesen Aspekt hat O. Loretz, Des Gottes Einzigkeit. Ein altorientalisches Argumentationsmodell zum „Schma Jisrael“, Darmstadt 1997, 57f., unter Bezugnahme auf KTU 1.4 VII 49–52a hingewiesen. Dabei kommt dem Gott JHWH, wie in Dtn 6,5 entwickelt, absolute Loyalität zu. Mit Dtn 6,5 wird, wie u.a. VTE §§ 18:207; 24:266–268* zeigt, ein zentrales Motiv der neuassyrischen Königsideologie aufgenommen und auf JHWH übertragen; siehe Verf., Deuteronomium (BZAW 284), 362f. Dies wird in der Loyalitätsforderung in Dtn 13,2–12* breit entfaltet; siehe dazu W. Morrow, A Paradox of Deuteronomy 13: A Post-Colonial Reading, in: R. Achenbach/M. Arneth (Hg.), „Gerechtigkeit und Recht zu üben“ (Gen 18,19). Studien zur altorientalischen und biblischen Rechtsgeschichte, zur Religionsgeschichte Israels und zur Religionssoziologie. FS E. Otto, BZAR 13, Wiesbaden 2009, 227–239. Die Nennung von „Israel“ in Dtn 6,4 ist kein ausreichendes Argument für eine exilische oder nachexilische Datierung einer „ältesten Ausgabe des Deuteronomiums“, so J. Pakkala, The Date of the Oldest Edition of Deuteronomy, ZAW 121, 2009, (388–401) 394. Dagegen hat F. Blanco-Wißmann, Er tat das Rechte (AThANT 93), 28f.33, zu Recht darauf hingewiesen, dass bereits im spätvorexilischen „Urdeuteronomium“ Israel „nicht Staat, sondern die Gemeinschaft der durch das Gesetz Angeredeten, die Kultgemeinde, das Gottesvolk“ ist. Die Bezeichnung „Israel“ für eine Juda und das ehemalige Nordreich umgreifende Gemeinschaft war Josias Programm; siehe dazu Verf., Hermeneutics of the Book of Deuteronomy (Oxford 2009), (im Druck); ders., The Study of Law and Ethics in the Hebrew Bible/Old Testament, in: M. Saebø (Hg.), Hebrew Bible/Old Testament. The History of Its Interpretation III/2: The Twentieth Century, Göttingen 2010, (im Druck). Die Autoren der dtr Horebredaktion haben Dtn 6,4f. aufgenommen und von der Position als Auftakt des dtn Deuteronomiums in die paränetische Applikation der Erzählung von der Offenbarung des Dekalogs versetzt und in den Auftakt nun des dtr gerahmten Deuteronomiums der Exilszeit integriert.

598 Zum ursprünglichen Kontext dieses Motivs in der neuassyrischen Königsideologie siehe W. L. Moran, The Ancient Near Eastern Background of the Love of God in Deuteronomy, CBQ 25, 1963, 77–87; M. Weinfeld, The Common Heritage of Covenantal Tradition in the Ancient World, in: L. Canfora/M. Liverani/C. Zaccagnini (Hg.), I trattati nel mondo antico. Formaideologia-funzione, Saggi di Storia Antica 2, Rom 1990, (175–191) 181f.

599 Noch die dtr Horebredaktion hält in der dtr Fortschreibung der dtn Loyalitätsforderung in Dtn 13,4b.5 den ursprünglichen Zusammenhang zwischen dem Schema Israel in Dtn 6,4–5 und der Loyalitätsforderung in Dtn 13,2–12* fest. Zur dtr Fortschreibung in Dtn 13,2–19 siehe Verf., Deuteronomium (BZAW 284), 34–57. T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 871), 182, hält das Schema Israel und das Erste Gebot für „die deutlichsten und nachhaltigsten Manifestationen“ eines Reformprogramms, das „der Anfang der dtn/dtr Bewegung im 7. Jh.“ und „von revolutionierender Wirkung auf die Religions- und Literaturgeschichte wie auch auf die Theologie Israels“ gewesen sei.

600 Siehe oben Anm. 596.

601 Siehe Dtn 17,20; 26,13. In Dtn 6,25 (siehe dazu im Folgenden) wird entsprechend ein kl vor hmṣwh gesetzt; cf. G. Braulik, „Die Weisung und das Gebot“ im Enneateuch, in: ders., Studien zu den Methoden der Deuteronomiumsexegese, SBAB 42, Stuttgart 2006, (111–135) 116.

602 Siehe dazu G. Braulik, „Die Worte“ (haddebārîm) in Deuteronomium 1–11, in: R. Achenbach/M. Arneth (Hg.), „Gerechtigkeit und Recht zu üben“ (Gen 18,19). Studien zur altorientalischen und biblischen Rechtsgeschichte, zur Religionsgeschichte Israels und zur Religionssoziologie. FS E. Otto, BZAR 13, Wiesbaden 2009, (200–216) 211.

603 Es ist also kein Gegensatz, wenn G. Braulik, Weisung und Gebot (SBAB 42), 116, mṣwh auf die Gesamtheit des Gotteswillens bezieht, J.-P. Sonnet, The Book within the Book. Writing in Deuteronomy, BIS 14, Leiden/New York 1997, 54 Anm. 36, aber auf „a comprehensive way the nature of Moses' teaching in Moab at God's instigation“. Bereits A. Dillmann, Die Bücher Numeri, Deuteronomium und Josua, KHAT 13, Leipzig 21886, 270, hat den hier im Text des Deuteronomiums gemeinten Zusammenhang vorbildlich beschrieben: Die Gottesliebe „treibt den, der davon erfüllt ist, zur gewissenhaften Beobachtung aller seiner Gebote (11,1.22.19,9.30,16); sie erweist sich eben damit als die innerlichste umfassendste aller religiösen Pflichten, als das vornehmste Gebot“.

604 So bereits A. Dillmann, Die Bücher Numeri, Deuteronomium und Josua (KHAT 13), 270; S. R. Driver, Deuteronomy (ICC), 92; A. Bertholet, Deuteronomium, KHC 5, Tübingen 1899, 24; A. F. Puukko, Deuteronomium (BWA[N]T 5), 150; F. García-López, Deutéronome V-XI (RB 85), 164f.; ders., Deut. VI et la tradition-rédaction du Deutéronome, RB 85, 1978, (161–200) 166f.; N. MacDonald, Deuteronomy and the Meaning of “Monotheism”, FAT II/1, Tübingen 2003, 127; J. S. DeRouchie, Covenant Love (Gorgias Diss. 30), 240; B. Ego, „In der Schriftrolle ist für mich geschrieben“ (Ps 40,8). „Mündlichkeit“ und „Schriftlichkeit“ im Kontext religiösen Lernens in der alttestamentlichen Überlieferung, in: J. Schaper (Hg.), Die Textualisierung der Religion, FAT 62, Tübingen 2009, (82–104) 85f.

605 So bereits frühjüdische und samaritanische Tradition; siehe dazu den Überblick in O. Keel, Zeichen der Verbundenheit. Zur Vorgeschichte und Bedeutung der Forderungen von Deuteronomium 6,8f. und Par., in: P. Casetti/O. Keel/A. Schenker (Hg.), Mélanges Dominique Barthélemy. Etudes bibliques offertes à l'occasion de son 60e anniversaire, OBO 38, Fribourg/Göttingen 1981, 166–178. Siehe ferner P. Buis, Le Deutéronome, VSal AT 4, Paris 1969, 130; R. E. Clements, The Book of Deuteronomy. Introduction, Commentary, and Reflections, in: NIB II, Nashville 1998, (269–358) 343.

606 So G. Hölscher, Ursprung des Deuteronomiums (ZAW 40), 170; R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 105–110. J.-P. Sonnet, The Book within the Book (BIS 14), 51–58, bezieht Dtn 6,6 auf Moses Lehre im Deuteronomium insgesamt unter Einschluss des Dekalogs in Dtn 5. G. Braulik, Deuteronomium 1–16,17 (NEB 15), 56, hat zunächst in Dtn 5–26 den Horizont gesehen, der in Dtn 6,6 mit hdbrjm h'lh gemeint sei, jüngst aber Dtn 5 nicht mehr einbezogen, so dass nur Dtn 6–26 im Blick sei; siehe G. Braulik, Die Worte (BZAR 12), 209–215. K. Finsterbusch, Weisung für Israel. Studien zu religiösem Lehren und Lernen im Deuteronomium und in seinem Umfeld, FAT 44, Tübingen 2005, 240, schließlich sieht in Dtn 12–26 den Horizont für Dtn 6,1.6.

607 Siehe oben Anm. 603.

608 Der Promulgationssatz in Dtn 6,6 ist also gerade nicht, wie von F. García López, Deutéronome V-XI (RB 85), 166, vertreten, literarkritisch auszusondern. Es bedarf aber auch nicht, hält man an der Ursprünglichkeit des „Promulgationssatzes“ fest, einer Deutung der dbrjm h'lh auf die gesamte mosaische Gesetzesverkündigung. Die Promulgationsformel lässt im Horizont von Dtn 5,31; 6,1 durchaus Dtn 6,4f. als Inhalt „dieser Worte“ erwarten.

609 Für den dtr Sprachgebrauch ist Dtn 31,28 wenig aussagekräftig, da es sich um eine postpentateuchredaktionelle Erweiterung des Deuteronomiums handelt; siehe Verf., Moses Abschiedslied (BZAR 9), 650–657.

610 Die Vertreter der richtigen Deutung von Dtn 6,6 auf das Schema Israel wie A. Dillmann und F. García-López haben sich eine unnötige Blöße in ihrer Argumentation dadurch gegeben, dass sie das adjektivische Demonstrativpronomen in hdbrjm h'lh prinzipiell als anaphorisch zu verstehen behaupteten. Wenn umgekehrt R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 107, die These aufstellt, „der allgemeine Ausdruck dbrjm hat im Dtn. stets das Ganze der Moserede im Blick“, so übersieht er, dass die semantische Konnotation sich aus den unterschiedlichen Kontexten ergibt. In dieser Pauschalität handelt es sich, wenn Dtn 6,6 als Beleg für das „Ganze der Moserede“ herangezogen wird, um einen Zirkelschluss.

611 J.-P. Sonnet, The Book within the Book (BIS 14), 53, hat dagegen eingewandt, Dtn 6,4f. fehle in der Wiederholung von Dtn 6,6–9 in Dtn 11,18–21. Das aber hieße nun doch den postdtr Bezug von Dtn 11,13 auf Dtn 6,4f. herunterzuspielen. Schon der Auftakt von Dtn 11,13 'm šm' tšmw'w spielt auf das Schema in Dtn 6,4 an. Das Gleiche gilt für das Liebesgebot l'hbh 't JHWH und das Motiv bkl lbbkm wbkl npškm. Von einem bloß gemeinsamen Thema, so G. Braulik, Die Worte (BZAR 13), 211, zu reden, hieße die Gemeinsamkeiten unterzubestimmen.

612 Siehe unten V.2.

613 Siehe auch N. MacDonald, Monotheism (FAT II/1), 127f., der allerdings zugunsten einer synchronen Analyse auf eine Schichtendifferenzierung verzichtet; siehe dazu Verf., Monotheismus im Deuteronomium oder wie viel Aufklärung es in der Alttestamentlichen Wissenschaft geben soll. Zu einem Buch von Nathan MacDonald, ZAR 9, 2003, 251–257.

614 Siehe J.-P. Sonnet, The Book within the Book (BIS 14), 58, der sich seinerseits auf eine Bemerkung von G. Fischer/N. Lohfink, „Die Wörter sollst du summen“: Dtn 6,7 wedibbartā bām – ein verlorener Schlüssel zur meditativen Kultur in Israel, in: N. Lohfink, Studien zum Deuteronomium und zur deuteronomistischen Literatur III, SBAB 20, Stuttgart 1995 (181–203) 182f. Anm.6, beruft. Doch heißt es dort nur, „die Formulierung von 6,8f. aber muss nicht unbedingt so verstanden werden, als solle auf Armreifen, Stirnbändern, Wand- und Torinschriften jeweils der ganze Text von haddebārîm hā'ellaeh stehen“. Wie der Text aber anders zu verstehen sei, wird nicht gesagt und auch J.-P. Sonnet führt nicht über die These hinaus, Dtn 6,6–9 „are meant to catalyze the interiorization of the Mosaic teaching“. Ehe man zu derartigen symbolischen Deutungen greift, sollte man nach einem Textverständnis schauen, das ein direktes Verständnis ermöglicht; siehe auch T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 180f., der festhält, Dtn 6,8f. erwecke „nicht den Eindruck, dass die in ihnen erteilten Anweisungen nur bildlich gemeint wären. Sobald man einsieht, dass ‚diese Worte‘ das Bekenntnis von V. 4b zum Inhalt haben, wird klar, dass V. 4b gerade in seiner knappen, prägnanten Form ideal die Bedingungen erfüllt, die für die konkrete Ausführung der in V. 6*-9 beschriebenen Maßnahmen im Licht der religionsgeschichtlichen Parallelen erforderlich sind“.

615 U. Rüterswörden, Deuteronomium (NSK.AT 4), 52, nimmt den „Zeitsprung“ zum Anlass, Dtn 6,6–9 als literarischen Zusatz literarkritisch auszuscheiden. Doch wird durch eine derartige literarkritische Operation das hermeneutische Konzept der dtr Horebredaktion, das sich deutlich von der dtr Moabredaktion und den postdtr Fortschreibungen, die das Deuteronomium in Hexateuch und Pentateuch integrieren, abhebt, gestört. Wenn R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 65ff., meint, in Dtn 6,4 setze ein neuer literarischer Zusammenhang ein, der sekundär durch Dtn 5,1–6,3 erweitert worden sei, so ist er von der älteren literarkritischen Forschung abhängig, die am Numeruswechsel als leitendem literarkritischem Kriterium orientiert, in Dtn 6,4–9,9 das älteste Rahmenstück des Deuteronomiums gesehen hat, wobei aber die enge Verzahnung von Dtn 6,4ff. mit Dtn 5* ebenso übersehen ist wie der Zusammenhang von Dtn 5,1–31* mit Dtn 9,9ff.; siehe dazu oben I.1 sowie IV.1 und 2.

616 Siehe G. Seitz, Deuteronomium (BWANT 93), 70.

617 Das gilt auch für die Apposition in Dtn 6,10b.11, die „als paränetische Ausgestaltung des Motivs der Landgabe sich ohne Bruch in den Zusammenhang einfügt“; so R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 115.

618 Zu Ex 32,13 siehe oben IV.4.

619 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 231 mit weiterer Lit.; Th. Römer, Das doppelte Ende des Josuabuches. Einige Anmerkungen zur aktuellen Diskussion um „deuteronomistisches Geschichtswerk“ und „Hexateuch“, ZAW 118, 2006, 523–548. Dass Jos 24,13 und Dtn 6,10 in denselben literaturhistorischen Horizont gehören, zeigen die Übereinstimmungen im Wortlaut: Dtn 6,10f.: ltt lk 'rjm gdlt wṭbt 'šr l' bnjt Jos 24,13: w'tn lkm 'rjm 'šr l' bnjtm Dtn 6,10f.: krmjm wzjtjm 'šr l' nṭ't w'klt wśb't Jos 24,13: krmjm wzjtjm 'šr l' nṭ'tm 'tm 'kljm Für die These von R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 153f.176–185, dass Jos 24 der gegenüber Dtn 6,10–13 ältere Text sei, gibt es keine ausreichende Begründung, zumal R. Achenbach, Vollendung der Tora (BZAR 3), 27.30 u. ö. Jos 24 inzwischen als Folge der Differenzierung zwischen einem postpriesterschriftlichen Hexateuch und Pentateuch für den Abschluss des postdtr Hexateuch hält. Schließlich ist auf die Nähe zu Dtn 9,1f. (postdtr) hinzuweisen, siehe oben IV.3.

620 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 220.

621 Siehe dazu auch Jos 21,43 (HexRed). Das Geschichtsbild des „kleinen Credos“ in Dtn 6,10–13 ist das des postdtr Hexateuch.

622 Siehe G. Seitz, Deuteronomium (BWANT 93), 73. R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 126, hat eine chiastische Strukturierung von Dtn 6,10–18 mit dem Argument abgelehnt, „daß ausgerechnet hier (sc. in v. 15) der Schwerpunkt der Aussage des Abschnitts sein soll, wird nur jemand entdecken, der vorher weiß, daß er hier einen Chiasmus suchen soll“. Doch eben hier liegt mit der Anknüpfung an das Fremdgötterverbot des Dekalogs in Dtn 5,9; Ex 34,14 und Ex 20,5 der Angelpunkt der Einheit; cf. N. Lohfink, Hauptgebot (AnBib 20), 154–157, der aufzeigt, dass in Dtn 6,12–16 das Kernstück eines chiastisch aufgebauten Textes vorliegt, der das Erste Gebot in Dtn 5,6–10 auslegt. R. Achenbach, a. a. O., 125, will diesen Bezug zum Dekalog auf Dtn 6,15a.16f.* einschränken, doch setzt er hier seine literarkritische Trennung innerhalb von Dtn 6,15–17 voraus. K. Finsterbusch, Bezüge zwischen Aussagen von Dtn 6,4–9 und 6,10–25, ZAW 114, 2002, 433–437, sieht darüber hinaus Bezüge von Dtn 6,12–15 zu Dtn 6,4, was anzeigt, dass den postdtr Autoren von Dtn 6,12–15 das Schema Israel in Dtn 6,4f. vorgelegen hat.

623 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 157–159.161–175.194f.

624 Siehe Verf., Pentateuchredaktion im Buch Exodus (BEThL 126), 92–98.

625 Siehe oben Anm. 618.

626 Siehe H.-J. Fabry, Nahum, HThK.AT, Freiburg/Breisgau 2006, 128f.

627 R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 117f., sieht in Dtn 6,14 ein Zitat aus Ri 2,12, während W. Groß, Richter (HThK.AT), 201f., im Anschluss an K. Latvus, God, Anger and Ideology. The Anger of God in Joshua and Judges in Relation to Deuteronomy and Priestly Writings, JSOT.S 279, Sheffield 1998, in Ri 2,11f. ein Zitat von Dtn 6,12–15 sieht. Doch ist Ri 2,11f.* nicht Teil eines dtr redigierten Richterbuches, sondern hier haben die Redaktoren, die Ri 1,1–2,10 vor das dtr Richterbuch gesetzt haben, im Zuge der Verknüpfung des Richterbuches mit dem postpriesterschriftlichen Josuabuch eingegriffen. Wie die Richtung des Abhängigkeitsverhältnisses gesehen wird, hängt davon ab, wie das Verhältnis zwischen Pentateuch und Vorderen Propheten literaturhistorisch beurteilt wird. Mit der These einer Rezeption von Ri 2,12 in Dtn 6,14 lässt sich jedenfalls nicht die dtr Provenienz von Dtn 6,14 begründen.

628 Siehe oben IV.3.

629 Siehe oben IV.3.

630 Siehe dazu R. Achenbach, Vollendung der Tora (BZAR 3), 598–600. Zu Jos 23,5 im Kontext der Moabredaktion siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 132.175.241f.

631 Siehe u. a. J. Hempel, Schichten (Leipzig 1914), 129; G. Seitz, Deuteronomium (BWANT 93), 71–74; H. D. Preuss, Deuteronomium (EdF 82), 100f. Auch U. Rüterswörden, Deuteronomium (NSK.AT 4), 51f., sieht den literarischen Zusammenhang zwischen Dtn 6,6–9.20–25, doch will er darin einen Zusatz zu Dtn 6,4.10–13 sehen, da Dtn 6,6–9.20–25 nicht in die Redesituation des Deuteronomiums passen; ähnlich auch J. P. Merendino, Die Zeugnisse, die Satzungen und die Rechte. Überlieferungsgeschichtliche Erwägungen zu Deut 6, in: H.-J. Fabry (Hg.), Bausteine biblischer Theologie. FS G. Botterweck, BBB 50, Bonn 1977, (185–207) 185ff., der ebenfalls mit dem Argument, dass jeweils in der 1. Pers. plur. gesprochen werde, Dtn 6,4.20–24 zusammenzieht, obwohl jeweils unterschiedliche Personengruppen sprechen.

632 Dass mit mhr „morgen“ die Mosefiktion präsent sein soll und darin sich Dtn 6,20–25* von Dtn 6,6–9 hjwm „heute“ unterscheide, wie R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 187, meint, ist nicht schlüssig. Vielmehr geht es um die Belehrung in der Zukunft aus dem Blickwinkel der Erzählzeit, also um die Generationen übergreifende Kontinuität.

633 Siehe dazu Verf., Mazzotfest (BWANT 107), 51f.131–133; J. Loza, Les catéchèses étiologiques dans l'Ancien Testament, RB 78, 1971, 481–500; H.-J. Fabry, Gott im Gespräch zwischen den Generationen. Überlegungen zur „Kinderfrage“ im Alten Testament, KatBl 107, 1982, 754–760; K. Finsterbusch, Weisung für Israel (FAT 44), 249–253.

634 Siehe oben IV.1.

635 N. Lohfink, Hauptgebot (AnBib 20), 113–120, will die Zusammengehörigkeit von Dtn 6,10–19 mit den Kontexten in Dtn 6,6–9 und Dtn 6,20–25 aufgrund einer von ihm postulierten Gattung einer „kleinen“ und „großen Gebotsumrahmung“ erweisen. Diese „kleine Gebotsumrahmung“ der von einer Bedingung „wenn dich JHWH, dein Gott, in das Land bringt“ etc. abhängig gemachten Gesetze soll in Verbindung mit einer sog. „Kinderfrage“ zu einer „großen Gebotsumrahmung“ werden, die N. Lohfink neben Dtn 6 auch in Ex 12,24–27; 13,3–10.11–16; Jos 4,6f.21–24 finden will. Diese These ist inzwischen durchschlagender Kritik unterzogen worden, so dass sie nur noch zu einer synchronen Form-, nicht aber Gattungsbeschreibung taugt und also für die diachrone Analyse von Dtn 6 unbrauchbar ist; siehe dazu die Kritik u. a. von G. Seitz, Deuteronomium (BWANT 93), 71f. und R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 124–126, die sich dahingehend zusammenfassen lässt, dass ein Text, der literarisch fortgeschrieben worden ist wie Dtn 6, nicht Beleg für eine Gattung sein kann, zumal wenn er der einzige Text ist, in dem die Gattung vollständig vorliegen soll. Zur Kritik an N. Lohfink aus synchroner Perspektive siehe K. Finsterbusch, Weisung für Israel (FAT 44), 176–178. Siehe dort auch die Kritik an N. Lohfinks These, Dtn 6 sei als literarisch einheitlich in Dtn 6,10–25 „Kommentar“ zum „Hauptgebot“ des Dekalogs; siehe auch die Zurückweisung dieser These durch H. D. Preuss, Deuteronomium (EdF 164), 100; R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 125; E. Nielsen, Deuteronomium (HAT I/6), 89.

636 Siehe oben IV.4.

637 Die postdtr Katechesen in Ex 12,25–27; 13,5–10.11–16; Jos 4,6–7.21–24 sind von Dtn 6,20–25 beeinflusst und nicht umgekehrt Quelle für Dtn 6,20–25.

638 Siehe Th. Römer, Israels Väter (OBO 99), 235–239. Für die postdtr Fortschreibung des Deuteronomiums sind dann die Erzväter mit dem Landschwur JHWHs an die Väter gemeint. In diesem Sinne führt die postdtr Redaktion in Dtn 1,8 das Thema ein und setzt es in Dtn 2,14; 4,21.31; 6,13.18; Dtn 7,8.12f.; 8,1.18; 9,5 fort, zeigt also eine besondere Affinität zu diesem Motiv als Verklammerung des Deuteronomiums mit dem Pentateuch, insbesondere der Genesis. In diesem Sinne wird das Motiv in Gen 50,24; Ex 13,5.11; 32,13; 33,1; Num 11,12; 14,16.23; 32,11, in Belegen, die alle postpriesterschriftlich sind, in den postpriesterschriftlichen Tetrateuch als literarisches Klammermotiv eingeführt. Zur Analyse von Dtn 6,20–23 siehe auch T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 184, der zu Recht gegen Thesen der literarischen Einheitlichkeit, wie sie u. a. L. Perlitt, Deuteronomium 6,20–25: Eine Ermutigung zu Bekenntnis und Lehre, in: ders., Deuteronomium-Studien, FAT 8, Tübingen, 1994, (144–156) 151, gefolgt von R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 188f., vertreten, Dtn 6,23a als literarisch sekundär ausscheidet, aber konstatieren muss, dass Dtn 6,22 hinter der Exodusnotiz in Dtn 6,21 „verspätet“ erscheine.

639 Cf. dazu H. Spieckermann, Mit der Liebe im Wort – Ein Beitrag zur Theologie des Deuteronomiums, in: R. G. Kratz/H. Spieckermann (Hg.), Liebe und Gebot. Studien zum Deuteronomium. FS L. Perlitt, FRLANT 190, Göttingen 2000, (190–205) 193f., der allerdings den Aspekt des Gebotsgehorsams in protestantischer Theologenmanier marginalisiert.

640 Dass auch die postdtr Fortschreibung in Dtn 6,10–19 mit einer Dialektik von Erzählzeit und erzählter Zeit arbeitet, zeigt sich in Dtn 6,10f., wird hier doch vorausgesetzt, dass sich „Israel“ im Land befinde, während in Dtn 6,18f. die Landnahme noch bevorstehen soll. Nimmt man das zum Anlass, das literarkritische Skalpell zu bedienen, so F. García-López, Tradition-Rédaction (RB 85), 172f., K. Finsterbusch, Weisung für Israel (FAT 44), 175 Anm. 228, wird ein wesentlicher Zug der Hermeneutik der postdtr Fortschreibung des Deuteronomiums, Erzählzeit und erzählte Zeit zueinander in Relation zu setzen, ein Bemühen, das auch auf methodisch unterschiedliche Weise im Tetrateuch zu verzeichnen ist, zerstört; siehe dazu Verf., Die narrative Logik des Wechsels der Gottesnamen zur Differenzierung zwischen Erzählzeit und erzählter Zeit in der Genesis, in: ders., Die Tora. Studien zum Pentateuch. Gesammelte Aufsätze, BZAR 9, Wiesbaden 2009, 587–600.

641 Siehe dazu Verf., Rechtshermeneutik des Pentateuch (BZAR 9), 71–116.

642 Siehe R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 213.

643 Zu Dtn 1–3 siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 12–155; ders., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 86–236, sowie oben I.2.

644 Siehe A. C. Welch, Deuteronomy. The Framework of the Code, London 1932, 74f.

645 Siehe G. von Rad, Deuteronomium-Studien, FRLANT 58, Göttingen 21958, 37.

646 Siehe u. a. N. Lohfink, Hauptgebot (AnBib 20), 176–188.

647 So R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 212–306.

648 Siehe oben V.1.1.

649 Siehe oben IV.1.

650 Siehe u. a. A. Klostermann, Pentateuch. Neue Folge (Leipzig 1907), 237–246; J. Hempel, Deuteronomium (Leipzig 1914), 127; N. Lohfink, Hauptgebot (AnBib 20), 185f. Siehe dazu auch oben I.1.

651 Siehe die Frühdatierung durch P. Kleinert, Das Deuteronomium und der Deuteronomiker. Untersuchungen zur alttestamentlichen Rechts- und Literaturgeschichte, Bielefeld 1872, 83, sowie die Spätdatierung durch C. Steuernagel, Deuteronomium (HK I.3.1), 78f., und noch nachdrücklicher durch G. Hölscher, Deuteronomium (ZAW 40), 225ff.

652 Siehe dazu oben I.2.

653 Erst die postdtr Bearbeitung von Dtn 1–3 holt den Aspekt der Landnahme auch des Ostjordanlandes in die Erzählung von der Wanderung vom Horeb in die Gefilde Moabs ein; siehe oben III. Für die dtr Moabredaktion beginnt die Landnahme mit dem Durchzug durch den Jordan in Jos 3–4*.

654 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 138–155; siehe auch oben I.2.

655 Zu den dtr Kriegsgesetzen der Moabredaktion im Gesetzeskorpus des Deuteronomiums siehe Verf., Krieg und Frieden in der Hebräischen Bibel und im Alten Orient, ThFr 18, Stuttgart 1999, 98ff.; ferner A. Rofé, The Laws of Warfare in the Book of Deuteronomy. Their Origins, Intents, and Positivity, in: ders., Deuteronomy. Issues and Interpretation, London/New York 2002, 149–167.

656 Zum Verhältnis zwischen der Sihon-Episode und den Kriegsgesetzen des Deuteronomiums in Dtn 20,10–20 siehe G. Braulik, Die Völkervernichtung und die Rückkehr Israels ins Verheißungsland. Hermeneutische Bemerkungen zum Buch Deuteronomium, in: ders., Studien zum Deuteronomium und seiner Nachgeschichte, SBAB 33, Stuttgart 2001, (113–150) 129f. Anm. 58. Dass die Sihon-Episode Elemente der Kriegsgesetze aufnimmt, nicht aber vollständig narrativ umsetzt, hat seine Logik darin, dass das Kriegsgesetz in Dtn 20 nach der Fabel des Deuteronomiums der dtr Moabreaktion noch gar nicht zur Zeit der Bannung der Amoriter promulgiert worden ist und also Züge des Gesetzes der narrativen Situation angepasst werden können.

657 Zum Bundesschlussverbot und seinen Parallelen siehe im Folgenden.

658 Siehe dazu Verf., Die keilschriftlichen Parallelen der Vindikationsformel in Dtn 20,10, ZAW 102, 1990, 94–96.

659 Banngebot und Konnubiumsverbot schließen sich also keineswegs aus, wie G. Hölscher, Deuteronomium (ZAW 40), 170f. Anm. 4, meinte.

660 Siehe Verf., Deuteronomium (BZAW 284), 45–50. Zum Bundesschlussverbot in Ex 34,12 und seinem literarischen Verhältnis zu Dtn 7,2 siehe im Folgenden.

661 Siehe auch Th. Römer, Deuteronomistic History (London/New York 2005), 170; cf. dazu Verf., Geschichte der deuteronomistischen Geschichtswerke (ZAR 12), 357f.

662 Dass es sich bei den psljm um Götterbilder handelt ('lhjhm), wird in Dtn 12,3 über Dtn 7,5 hinaus hinzugefügt, um den Gegensatz zu Dtn 12,4 zu unterstreichen. In Dtn 12,3 wie Dtn 7,5 greift die postdtr Redaktion auf die dtr Horebredaktion in Dtn 16,21 als Teil der Strukturierung der Gesetze in Dtn 16,20–17,1 zurück; siehe dazu Verf., Der Dekalog im deuteronomistischen Deuteronomium (BZAR 9), 276f. Eine Wirkungsgeschichte von Dtn 16,21 in Dtn 7,5; 12,5 konstatiert als innerdtr auch H. Spieckermann, Juda unter Assur in der Sargonidenzeit, FRLANT 129, Göttingen 1982, 217 Anm. 123.

663 Siehe Th. Römer, Cult Centralization in Deuteronomy 12: Between Deuteronomistic History and Pentateuch, in: E. Otto/R. Achenbach (Hg.), Das Deuteronomium zwischen Pentateuch und Deuteronomistischem Geschichtswerk, FRLANT 206, Göttingen 2004, 168–180; ders., Entstehungsphasen des „deuteronomistischen Geschichtswerkes“, in: M. Witte/K. Schmid/D. Prechel/J. C. Gertz (Hg.), Die deuteronomistischen Geschichtswerke. Redaktions- und religionsgeschichtliche Perspektiven zur „Deuteronomismus“-Diskussion in Tora und Vorderen Propheten, BZAW 365, Berlin/New York 2006, (45–70) 64f.; ders., Deuteronomistic History (London/New York 2005), 63f.

664 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 203–206.

665 Siehe dazu Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 196–211.

666 Die am Ideal eines Großisrael orientierte Hexateuchredaktion hat eine integrativere Perspektive als die stärker an prinzipieller Abgrenzung von Nichtisraeliten orientierte Pentateuchredaktion.

667 Zur Analyse von Dtn 12 siehe Verf., Deuteronomium (BZAW 284), 341–353. Die postdtr Bildpolemik in Dtn 7,5.25 (siehe dazu im Folgenden) ist mit Dtn 4,16.23.25; 5,8aβb; 12,3; (27,15; postpentateuchredaktionell) vernetzt. Zur Analyse des Kapitels Dtn 12 von E. Reuter, Kultzentralisation. Entstehung und Theologie von Dtn 12, BBB 87, Frankfurt/Main 1993, siehe N. Lohfink, Kultzentralisation und Deuteronomium. Zu einem Buch von Eleonore Reuter, ZAR 1, 1995, 117–148. Vor allem ihre Thesen, dass das Bundesbuch der Sinaiperikope mit dem Buchfund in 2Kön 22–23 zu identifizieren sei, sowie die damit verbundene These, dass das Deuteronomium eine von Anfang an mit der Mosefiktion verbundene Fortschreibung eines vordtr Stratums des Hexateuch sein soll, erweisen sich als unbegründet; siehe Verf., Deuteronomium und Pentateuch, in: ders., Die Tora. Studien zum Pentateuch. Gesammelte Aufsätze, BZAR 9, Wiesbaden 2009, (168–228) 184–187. Die von E. Reuter vorausgesetzte These eines vordtn Großjehovisten scheitert an dem nicht überzeugend von ihr geklärten Zusammenhang zwischen diesem „Jerusalemer Geschichtswerk“ und dem Deuteronomium.

668 Wie in Dtn 4,34 verwenden die postpriesterschriftlichen Autoren hier den Begriff gwj qdwš anstelle von 'm qdwš, um die Erwählung des Volkes aus den Völkern zu unterstreichen, von denen in Ex 19,5 als h'mjm gesprochen wird. Da auch Dtn 4,34 postdtr Redaktion zuzuschreiben ist, wird hier in Dtn 7,6 und Ex 19,3–6 eine gemeinsame Konzeption postdtr und postpriesterschriftlicher Redaktion erkennbar. Zu Dtn 4,34 als postdtr siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 90.229; zu Ex 19,3–6 cf. J.-L. Ska, Exode 19,3–6 (BEThL 126), 296f. Wenn T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 195, in Dtn 7,6 dieselbe Hand am Werk sieht, auf die auch Dtn 6,10–13 zurückzuführen ist, so ist dem zuzustimmen. Wenn er aber in Dtn 7,1*.2–3.6 insgesamt einen Autor, der „im Umkreis von DtrN zu suchen ist“, annimmt, so spricht die postdtr Herkunft von Dtn 7,3b in Relation zu Esr 9,12 und Dtn 7,6 in Relation zu Ex 19,5f. gegen diese Zuordnung von Dtn 7,1*.2–3.6 zu einer Redaktion DtrN.

669 Zur postdtr Fortschreibung in Dtn 7,25f. siehe im Folgenden.

670 Siehe N. Lohfink, Hauptgebot (AnBib 20), 181f.

671 R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 230–232, hat um seiner These komplexer dtr Schichtung in Dtn 7,7–16 willen N. Lohfinks These chiastischer Strukturierung in Dtn 7,6–14 abgelehnt. Doch zeigt R. Achenbach noch über N. Lohfink hinaus den engen Zusammenhang zwischen Dtn 7,6 und Dtn 7,7 auf, räumt aber auch Stichwortaufnahmen ein. Ein von R. Achenbach, a. a. O., 231, für einen Chiasmus als erforderlich gehaltener „formal(er) syntaktisch(er) Bezug“ verkennt das Wesen palindromischer Komposition.

672 Siehe oben Anm. 637.

673 Siehe neben Dtn 7,7 nur noch in Dtn 10,15 und Jes 38,17 jeweils postdtr.

674 Zu Dtn 9,6 siehe oben IV.3. Zu Dtn 8,5 siehe im Folgenden.

675 Dtn 4,37 zitiert Gen 17,19 und kennzeichnet das Zitat durch den Numeruswechsel; siehe dazu Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 172; siehe auch Dtn 10,16.

676 Zum Bezug von brjt ršnjm in Lev 26,45 auf den Väterbund siehe W. Groß, „Rezeption“ in Ex 31,12–17 und Lev 26,39–45. Sprachliche Form und theologisch-konzeptionelle Leistung, in: R. G. Kratz/T. Krüger (Hg.), Rezeption und Auslegung im Alten Testament und in seinem Umfeld. Ein Symposion aus Anlaß des 60. Geburtstags von Odil Hannes Steck, OBO 153, Göttingen/Fribourg 1997; (45–64) 61; H. U. Steymans, Verheißung und Drohung: Lev 26, in: H.-J. Fabry/H.-W. Jüngling, Levitikus als Buch, BBB 119, Berlin 1999, (263–307) 299f. Zur postpriesterschriftlichen Abfassung von Lev 26 siehe Verf., Heiligkeitsgesetz Levitikus 17–26 (BZAR 9), 89–95, sowie bereits Th. Römer, Israels Väter (OBO 99), 549f., der in Lev 26,40–45 eine nachpriesterschriftliche „Pentateuch-(End)-Redaktion in ‚dtr‘ Gewand“ wirksam sieht.

677 Siehe L. Perlitt, Bundestheologie im Alten Testament, WMANT 36, Neukirchen-Vluyn 1969, 63.

678 Siehe R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 233.

679 Siehe u. a. K. Schmid, Erzväter und Exodus (WMANT 81), 56ff.; J. Chr. Gertz, Exoduserzählung (FRLANT 186), 349f.; E. Blum, Die literarische Verbindung von Erzvätern und Exodus. Ein Gespräch mit neueren Endredaktionshypothesen, in: J. Chr. Gertz/K. Schmid/M. Witte (Hg.), Abschied vom Jahwisten. Die Komposition des Hexateuch in der jüngsten Diskussion, BZAW 315, Berlin/New York 2002, 119–156.

680 Terminologisch und motivisch geht Dtn 7,13–15 gegenüber dem dtr Segensabschnitt in Dtn 28,1–13 eigene Wege aufgrund der postdtr Rezeption insbesondere des Anhangs des Bundesbuchs in Ex 23,20–23, der im Zusammenhang mit der postpriesterschriftlichen Einfügung in die Sinaiperikope an das Bundesbuch angefügt wurde. Zur Verbindung von Segensmotiven aus Ex 23,20–33 und Dtn 28 in Dtn 7 siehe auch M. Leuenberger, Segen und Segenstheologie im alten Israel. Untersuchungen zu ihren religions- und theologiegeschichtlichen Konstellationen und Transformationen, AThANT 90, Zürich 2008, 312–315. Zur literarischen Relation zwischen Dtn 7, Ex 23,20–33 und Ex 34,11–13 siehe im Folgenden.

681 In dem Fluchabschnitt wird in postdtr Perspektive die Segenszusage in Dtn 7,15 für den Fall der Realisierung der Flüche aufgrund des Gebotsungehorsams zurückgenommen.

682 Siehe oben V.1.1.

683 Siehe nur G. Braulik, Deuteronomium 1–16,17 (EB 15), 66, Dtn 17,18–24 antworte auf den Einwand in Dtn 7,17 „nach Art einer Kriegsansprache“.

684 Zu dem Vorschlag jrš (Hi.) in der Bedeutung von „vernichten“ zu verstehen, siehe N. Lohfink, Art. jrš, ThWAT III, Stuttgart 1982, (953–985) 970ff.; ders., Bedeutungen von hebr. jrš (BZ 27), 14–33, anstelle der üblichen Übersetzung mit „vertreiben“. Der Zusammenhang in Dtn 7,1–3a setzt aber durchaus noch ein „Weiterleben“ der Völker voraus. Bundesschluss- und Konnumbiumsverbot wären sonst wenig sinnvoll. So wird man dem Kausativstamm hier eine intensivierende Funktion zuschreiben, die jeweils je nach Kontextbezug zum Ausdruck zu bringen ist. In diesem Falle kommt eine Bedeutung von Vernichtung schon aufgrund des nachfolgenden nšl „vertreiben“ nicht in Frage. Erst dkh und rmḥ bringen den Aspekt der Vernichtung ein.

685 Zum Zusammenhang zwischen der Rahmung des Deuteronomiums durch die Moabredaktion und ihrer Einführung der Kriegsgesetze siehe oben Anm. 654.

686 Für 'rṣ in transitiver Bedeutung siehe in der dtr Moabredaktion neben Dtn 7,21 und Dtn 20,3 auch Jos 1,9. Die postdtr Redaktion knüpft in Dtn 1,29; 31,3 daran an.

687 Siehe auch Jos 1,9 sowie postdtr Dtn 1,30; 31,3.

688 Siehe Verf., Moses Abschiedslied (BZAR 9), 641–678.

689 Siehe oben in diesem Kapitel. T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 196, sieht den Zusammenhang zwischen Dtn 7,7–11 und Dtn 7,25f. als „jüngste Ergänzungen“ in Dtn 7, kann aber diese Ergänzungen von DtrB nicht näher einordnen.

690 Diese Änderung der Perspektive gegenüber der älteren Forschung ist eine Folge des Endes der Urkundenhypothese, die mit vordtn und vordtr Quellen in der Sinaiperikope rechnete. Auf die Parallelen zwischen Dtn 7 und Ex 23 sowie Ex 34 hat bereits W. M. L. De Wette in seiner „Dissertatio critico exegetica …“ aufmerksam gemacht; siehe P. B. Harvey, Jr./B. Halpern, W. M. L. de Wette's „Dissertatio Critica …“: Context and Translation, ZAR 14, 2008, (47–85) 76f.

691 Siehe zuletzt M. Konkel, Sünde und Vergebung (FAT 58), 304, der konstatiert, dass die Existenz einer vorpriesterschriftlich-deuteronomistischen Komposition für Ex 32–34 nicht nachgewiesen werden kann. Siehe dazu Verf., Die Erzählung vom Goldenen Kalb (in diesem Jahrgang der ZAR). T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 871), 197ff., bleibt in der Frage der literarischen Relationen zwischen Dtn 7 und Ex 34,10–26 erstaunlich unbestimmt. So soll das „Privilegrecht“ in Ex 34,10–26 als „literarischer Hintergrund“ für Dtn 7 fungieren, dessen Vorschriften zur Abgrenzung von den Landesbewohnern in Dtn 7 „interpretierend aufgenommen“ worden seien. Gleichzeitig aber soll Ex 34,10–26 „im Umkreis des dtr Programms“ entstanden sein. Wie dieses „Programm“ aber literaturhistorisch in die Sinaiperikope einzuordnen ist, bleibt offen; siehe auch oben IV.4.

692 Siehe N. Lohfink, Hauptgebot (AnBib 20), 176.

693 Siehe Verf., Mazzotfest (BWANT 107), 224–238.

694 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 12–109.

695 Siehe oben IV.4.

696 Siehe oben IV.4.

697 Siehe Verf., Mazzotfest (BWANT 107), 224–238. M. Weinfeld, Deuteronomy 1–11 (AB 5), 377–384, rechnet mit einer vordtr Gilgaltradition in Ex 23,20–33; 34,11–16; Ri 2,1–3; Jos 9. Eine derartige Frühdatierung ist an die von Quellen im Rahmen der Urkundenhypothese gebunden. M. Weinfeld nimmt weiterhin an, dass in Dtn 7 die Gilgaltradition durch Motive wie dem des Bundesschlussverbots ergänzt worden sei. M. Weinfelds Sicht ist insofern von Bedeutung, als sie die unter dem Eindruck der These eines Deuteronomistischen Geschichtswerks vorherrschende Isolierung des Deuteronomiums vom Pentateuch in Frage stellt und mit einer hexateuchischen Perspektive unter Einschluss des Deuteronomiums rechnet.

698 Dtn 7 erweist sich weder als literarisch einheitlich, wie es von M. Weinfeld, Deuteronomy 1–11 (AB 5), 380–384, und R. H. O'Connell, Deuteronomy VII 1–26: Asymmetrical Concentricity and the Rhetoric of Conquest, VT 42, 1992, 248–265, vertreten wird, noch bedarf es im anderen Extrem der literarkritischen Aufspaltung in vier verschiedene literarische Schichten, von denen drei nachexilisch sein sollen, wie es von T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 195f, vertreten wird. Von besonderer Problematik ist die Zuweisung von Dtn 7,4f.12–16.20.22–24 zu einer dtr Redaktion DtrB, was sich u. a. auf Beziehungen zu Dtn 4 stützen soll, d. h. einem Kapitel, das Teil der postdtr Überarbeitung des Deuteronomiums ist. Zur Hypothese einer Redaktion DtrB siehe auch oben I.1 sowie L. Perlitt, Deuteronomium (BK V/1–4), 297–299.

699 Siehe oben IV.2.

700 Diesen Nachweis hat N. Lohfink, Hauptgebot (AnBib 20), 189–196, geführt. Die literarische Einheitlichkeit ist von R. Gomes de Araújo, Theologie der Wüste (ÖBS 17), 124–176, weiter in der Strukturierung differenzierend bestätigt worden. Für die literarische Einheitlichkeit sprechen sich auch aus G. Braulik, Deuteronomium 1–16,17 (NEB 15), 68 und M. Weinfeld, Deuteronomy 1–11 (AB 5), 396f.; J. H. Tigay, Deuteronomy, JPS.TC, Philadelphia/Jerusalem 1996, 91f., sowie ferner R. H. O'Connell, Deuteronomy VIII 1–20: Asymmetrical Concentricity and the Rhetoric of Providence, VT 40, 1990, 437–452. T. Veijola dagegen findet seine vier Schichten aus Dtn 7 in Dtn 8 mit Hinweis auf Dtn 7 wieder; siehe oben Anm. 697.

701 Siehe T. Veijola, „Der Mensch lebt nicht vom Brot allein“. Zur literarischen Schichtung und theologischen Aussage von Deuteronomium 8, in: ders., Moses Erben. Studien zum Dekalog, zum Deuteronomismus und zum Schriftgelehrtentum, BWANT 149, Stuttgart 2000, (94–108) 94.

702 Siehe oben V.1.3.

703 Zur syntaktischen Interpretation dieses Gefüges siehe R. Gomes de Araújo, Theologie der Wüste (ÖBS 17), 127–137; siehe aber auch J. S. DeRouchie, Covenant Love (Gorgias Diss.30), 245–247, in kritischer Abgrenzung von N. Lohfink, Hauptgebot (AnBib 20), 113f.192–194.

704 Zum Rückbezug von Dtn 1,3 auf Ex 25,22 siehe Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 210.

705 Dtn 1,31 zitiert Dtn 8,2a.5 unter Nutzung von „Seidels Gesetz“ und fügt den Schlüsselbegriff twr der postpriesterschriftlichen Kundschaftererzählung in Num 13–14 ein; siehe Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 141. Zum Zusammenhang zwischen Dtn 1,31aβ und Dtn 8,5b siehe im Folgenden.

706 Dtn 2,7 setzt Ex 11,2; 12,35 voraus. Die Erzählung von der Beraubung der Israeliten ist ihrerseits redaktionell mit der postpriesterschriftlichen Fortschreibung der Erzählung vom Goldenen Kalb verbunden; siehe Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 162 mit Anm. 315; anders J. Chr. Gertz, Exoduserzählung (FRLANT 180), 303f., der in Ex 11,2; 12,35 den Abschluss einer nichtpriesterschriftlichen Exoduserzählung sehen will.

707 Siehe R. Achenbach, Vollendung der Tora (BZAR 3), 227.

708 Der postpriesterschriftliche Einschub in Num 14,30.32–34 hat seine Logik in der Applikation des Zitats von Ex 34,6f. in Num 14,18 auf die Schuld von Volk und Kundschafter; siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 49.

709 Num 32,13f. setzt mit dem Motiv des entbrennenden Zorns JHWHs Ex 32,10f. voraus. Zur Analyse der Erzählung Num 32,6–15 siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 94–101. Zur Analyse der postpriesterschriftlichen Erzählung Num 35,1–8 siehe R. Achenbach, Vollendung der Tora (BZAR 3), 594–598.

710 Siehe L. Perlitt, Wovon der Mensch lebt (Dtn 8,3b), in: ders., Deuteronomium-Studien, FAT 8, Tübingen 1994, (74–96) 79f.

711 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 36–38. Zur kritischen Auseinandersetzung mit der Analyse der Erzählung durch L. Schmidt, Studien zur Priesterschrift, BZAW 214, Berlin/New York 1993, 35–105 siehe Verf., Forschungen zur Priesterschrift (ThR 92), 13–16, mit weiterer Literatur.

712 Zur redaktionellen Vernetzung zwischen Ex 16,4f. und Ex 15,25b.26 siehe L. Perlitt, Mensch (FAT 8), 79f.

713 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 88.

714 Siehe oben V.1.1.

715 Siehe oben IV.2.

716 Zur postdtr Einfügung des Mosesegens im Zuge der Pentateuchredaktion in das Deuteronomium siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 188f; cf. auch ders., Mosesegen/Moselied, RGG4 V, Tübingen 2002, 1546; cf. auch H. U. Steymans, The Blessing in Genesis 49 and Deuteronomy 33: Awareness of Intertextuality, in: J. Le Roux/E. Otto (Hg.), South African Perspectives on the Pentateuch Between Synchrony and Diachrony, LHB/OTS 463, London/New York 2007, 71–89.

717 Siehe L. Perlitt, Mensch (FAT 8), 84ff.

718 Siehe dazu Verf., Heiligkeitsgesetz (BZAR 9), 86f., zum paränetischen Fachwerk des Heiligkeitsgesetzes in Lev 18,2*-5.

719 Ez 20,5–24 setzt sich kritisch mit der postpriesterschriftlichen Wüstenerzählung des Pentateuch auseinander. R. Achenbach, Die Tora und die Propheten im 5. und 4. Jh. v. Chr., in: ders./M. Arneth/E. Otto, Tora in der Hebräischen Bibel. Studien zur Redaktionsgeschichte und synchronen Logik diachroner Transformationen, BZAR 7, Wiesbaden 2007, (26–71) 64, rechnet mit einem Einfluss von Ex 20,11.13.21 auf Lev 18,5. Ein literarischer Zusammenhang der beiden nachexilischen Texte ist unstrittig. Zum nachexilischen Horizont von Ez 20,5–24 siehe auch K.-F. Pohlmann, Der Prophet Hezekiel/Ezechiel Kapitel 20–48, ATD 22/2, Göttingen 2001, 302–313.

720 Zu Neh 9 im Verhältnis zur sog. Nehemiadenkschrift siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 199.206.

721 So L. Perlitt, Mensch (FAT 8), 82 Anm. 27.

722 So R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 317.

723 Siehe oben Anm. 703.

724 Siehe oben V.1.2.

725 Siehe dazu im Folgenden.

726 Siehe R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 237.307. Die intensive Rezeption weisheitlicher Motive in den postdtr Kapiteln Dtn 4 und Dtn 8 zeigt, dass der weisheitliche Einfluss auf das Deuteronomium eine überwiegend postdtr Erscheinung ist, die mit der postdtr Rechtshermeneutik des Pentateuch, d. h. dem Verständnis des Deuteronomiums als Auslegung (Dtn 1,5) und Lehre der Sinaigesetzgebung in Anknüpfung an Ex 24,12 zu erklären ist, wie Dtn 4,1.5.10.14; 31,19 zeigt; siehe dazu Verf., Schriftgelehrsamkeit (BZAR 8), 564–602.

727 So R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 308.

728 Siehe oben IV.2.

729 Siehe dazu unten V.2.

730 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 158–168.

731 Auch R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 318, räumt trotz starker literarkritischer Differenzierung gegen F. García-López, Yahvé fuente última de vida: analisis de Dt 8, Bib 62, 1982, 21–54, ein, „Dtn 8,2–5* und 7–18* gehören in ihrem Kern literarisch zusammen“. Zur Literarkritik von F. García-López, a. a. O., 35f. 38f., siehe auch R. Achenbach, a. a. O., 320 Anm. 60. Wenn R. Achenbach, a. a. O., 326f., dann aber doch Dtn 8,1.2*.(6.11b.15f.) 19f. literarkritisch aussondert als eine Schicht, die den Bezug zum Gesetzesgedanken einbringe, zunächst in einer pluralischen, teil singularischen paränetischen Rahmung in Dtn 8,1.19f., sodann in einer Reihe spät-dtr Fortschreibungen, so ist wie eine Reihe von Exegeten vor und nach ihm von dem Gedanken, der gerade bei protestantischen Forschern Anklang gefunden hat, geleitet, dass die Literaturgeschichte des Deuteronomiums von einer fortschreitenden Tendenz zum „Nomismus“ gekennzeichnet sei. Auch N. Lohfink hat sich dieser Sicht nicht entziehen können, dem aber die These eines gnadentheologischen Dtrü u. a. in Dtn 8 entgegengesetzt; ähnlich G. Braulik, Die Entstehung der Rechtfertigungslehre in den Bearbeitungsschichten des Buches Deuteronomium, in: ders., Studien zum Buch Deuteronomium, SBAB 24, Stuttgart 1997, 11–27. Man darf davon ausgehen, dass sowohl die These des zunehmenden Nomismus wie die des Antinomismus im Sinne einer protestantischen Rechtfertigungslehre mit der konfessionellen Gesprächssituation viel, mit dem Text des Buches Deuteronomium aber sehr wenig zu tun hat; siehe auch unten Anm. 760.

732 Siehe oben V.1.1.

733 Siehe oben Anm. 703.

734 Siehe oben IV.2.

735 Siehe oben Anm. 715.

736 Siehe auch die Synopsen in R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 320f.; R. Gomes de Araújo, Theologie der Wüste (ÖBS 17), 221f.

737 Siehe Dtn 6,12; 8,11.14.18; 11,16 (postdtr; siehe unten V.2).

738 Dass es „unwahrscheinlich“ sei, dass der Verfasser von Dtn 8,7–14* sich selbst wiederhole und also Dtn 8,7–14* literarkritisch von Dtn 6,10–12 zu trennen sei, so T. Veijola, Mensch (BWANT 149), 96 Anm. 7, ist kaum zutreffend. Ist es schon kein hinreichendes literarkritisches Argument, so wird es noch zweifelhafter, wenn T. Veijola, a. a. O., 97, daraus, dass Dtn 8,17–18a „auf das engste“ an Dtn 7,17–19.21 erinnere, schließt, „daß wir es an beiden Stellen mit demselben Verfasser zu tun haben“. Vor allem aber wird die strukturierende Funktion von Dtn 6,10ff. und Dtn 8,7ff. in Dtn 6–8 übersehen. Siehe dazu im Folgenden. Eine für das literarische Verhältnis zwischen Dtn 6,10–19 und Dtn 8,1–20 wichtige Beobachtung hat dagegen M. Weinfeld, Deuteronomy 1–11 (AB 5), 396, beigesteuert: „Chapter 8 actually overlaps the sermon in 6:10–19, which contains the same motifs as chap. 8 albeit in a less elaborate manner. Thus the testing in the desert and the exhortation to keep the law that appear in chap. 6 in the second part of that sermon (vv 16–19) occur in chap. 8 at the beginning (vv 1–6) with the difference that in chap. 6 the testing is by the people, and therefore carries a negative sense, while in chap. 8 the testing is by God, and is therefore of constructive nature. As indicated in the COMMENT on 6:10–19, this ambiguous view of testing is anchored in the Exodus narratives, especially in the episodes of the manna and the water (see the Note to v 3). The second part of chap. 8 corresponds to the first part of the sermon in chap. 6:10–19 and is even structured similarily“. Zu Recht weist M. Weinfeld, a. a. O., 397, die These von N. Lohfink, Hauptgebot (AnBib 20), 192, die T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 212 Anm. 525, übernommen hat, zurück, Dtn 8,7–18 sei von Dtn 6,10–15 literarisch abhängig. Diese These könne „hardly be proved“, da, so ist zu schlussfolgern, sich um identische Autoren handelt. M. Weinfeld betont auch zu Recht die Bedeutung der – und, so ist zu ergänzen, nach dem Ende der Urkundenhypothese postpriesterschriftlichen – Wüstenerzählungen im Exodusbuch für die redaktionelle Formierung von Dtn 6,10–19 und Dtn 8,1–20.

739 Dtn 1,7f. ist im Grundbestand in Dtn 1,7aα.8abα der dtr Moabredaktion zuzuweisen, der in Dtn 1,7aβb durch die geographische Angabe und in Dtn 1,8bβγ durch den Väterschwur postdtr erweitert wurde; siehe Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 129f.

740 Siehe unten V.2.

741 So u. a. M. Weinfeld, Deuteronomy 1–11 (AB 5), 392.

742 So u. a. A. H. D. Mayes, Deuteronomy, NCBC, London 1979, 192. In 2Kön 18,32 ist in einer postdtr Ergänzung der Rabsake-Rede auf Dtn 8,7–9 Bezug genommen und die Exilierung nach Assyrien mit der Landnahme des Verheißenen Landes parallelisiert worden.

743 Dtn 1,30 knüpft an Ex 14,14 und Dtn 20,4, Dtn 1,33 mit Dtn 1,30 an Ex 13,21, Dtn 1,30b.31aα an Ex 19,4abα an, so dass es sich in Dtn 1,28b-33 um einen postdtr Einschub in die Kundschaftererzählung der dtr Moabredaktion handelt; siehe Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 143–147.

744 Zur Erzählung Num 21,4–9 siehe R. Achenbach, Vollendung der Tora (BZAR 3), 347–352, der sie der postpriesterschriftlichen Hexateuchredaktion zuschreibt; cf. auch B. U. Schipper, Die „eherne Schlange“. Zur Religionsgeschichte und Theologie von Num 21,4–9, ZAW 121, 2009, 335–349, der Num 21,4–9 für einen Text hält, der „erst spät seinen Platz in der Pentateucherzählung gefunden“ habe, und 2Kön 18,4 für einen „nachdeuteronomistischen“ Text. Zum Motiv der Ägypten-Nostalgie in Num 21,5 als Element der Hexateuchredaktion in Ex 13,17b; 14,11f.; 16,3; 17,3; Num 11,(5).18–20; 14,2–4; 16,12–14; 20,4f.; 21,5 siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 108. Zum literaturhistorischen Horizont des Motivs siehe auch Neh 9,17.

745 Siehe oben Anm. 712.

746 Zur Analyse von Ex 17,1–7 und Num 20,1–13 und ihren literarischen Beziehungen in postpriesterschriftlichen Redaktionen siehe R. Achenbach, Vollendung der Tora (BZAR 3), 302–317. Siehe auch Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 89.133.216.

747 Siehe G. von Rad, Das 5. Buch Mose. Deuteronomium, ATD 8, Göttingen 21964, 52.

748 Siehe R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 323.

749 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 12–109.156–273.

750 Siehe oben V.1.2.

751 Siehe Gen 6,18; 9,9.11.17; 17,7.19.21; Ex 6,4 (P); Lev 26,7 (PentRed). Dtn 9,5 und 2Kön 23,3 sind kein überzeugendes Argument, um Dtn 8,18 für dtr zu erklären, da beide Stellen nicht vom „Aufrichten“ des Bundes, sondern eines dbr handeln. Dass aber gleichzeitig für die Autoren von Dtn 8,1–20 die Vorstellung einer berît am Horeb und die damit verbundenen Verpflichtungen keine erkennbare Rolle spielen sollen, wie R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 326f., meint, widerspricht seiner dtr Einordnung, ist aber auch eine recht unwahrscheinliche Annahme. Die postdtr Autoren lassen die dtr Horeb- berît im Deuteronomium stehen, ergänzen aber die postpriesterschriftliche Bundestheologie, verbinden also dtr und priesterschriftliche Quellen, was Charakteristikum der postdtr Redaktionen ist; siehe auch Lev 26, 40–45 (PentRed). Num 25,10–13 ist postpentateuchredaktionell und passt sich in die Abfolge von priesterschriftlicher und deuteronomistischer Bundestheologie und deren Rezeptionen in Hexateuch- und Pentateuchredaktion sowie deren postredaktionellen Fortschreibungen wie Num 25 ein.

752 Siehe dazu oben die einleitenden Hinweise zu III.

753 Siehe oben V.1.2.

754 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 157–175.

755 Zu dem hohen postpriesterschriftlichen Anteil in Ex 33 siehe Verf., Pentateuchredaktion (BEThL 126), 90–92.

756 Für N. Lohfink, Hauptgebot (AnBib 20), 199, ist der Autor von Dtn 8 mit dem Verfasser einer „zweiten Schicht“ in Dtn 7 identisch, dem auch Dtn 9,1–7.22–24 zuzuschreiben sei; siehe a. a. O., 206.216–218. Zeitliche Einordnung und Herkunft des „Überarbeiters“ eines Grundtextes in Dtn 5,1–6,25; 9,9–19.21.25–29; 10,1–5.10–18.20–22; 11,1–17 bleiben offen. Später hat N. Lohfink, Kerygmata (SBAB 12), 125–142, seine Position dahingehend präzisiert, dass er nun den „Überarbeiter“ als einen „Deuteronomisten“ (Dtrü) identifizierte, der im Gespräch sei mit einem dtr Nomisten (DtrN) in Dtn 1,7*; 3,25*; 6,18f. (ursprünglich Dtn 6,17–19); 11,8.22–25. Auf diesen Autor Dtrü sei die letzte Fassung von Dtn 7; 8 sowie Dtn 9,1–8.22–24 und Dtn 11,18–25 zurückzuführen; siehe oben I.1. Wenig überzeugend ist die Zuordnung dieser Schicht zu einem post-DtrN-Autor Dtrü. Die Gründe für die These eines Dtrü sind darin zu suchen, dass N. Lohfink einerseits mit M. Noth mit einem Groß-Dtr-Geschichtswerk vom Deuteronomium bis zu 2Kön rechnet, andererseits mit der Urkundenhypothese des 19. Jh. im Pentateuch, also mit den klassischen vorpriesterschriftlichen Quellen als vordeuteronomisch; siehe N. Lohfink, Deuteronomium und Pentateuch. Zum Stand der Forschung, in: ders., Studien zum Deuteronomium und zur deuteronomistischen Literatur II, Stuttgart 1995, 13–38. Werden diese Voraussetzungen nicht mehr geteilt, wird erst die Perspektive des Deuteronomiums als konstitutiver Bestandteil der Literaturgeschichte des Pentateuch erkennbar, was noch W. M. L. De Wette selbstverständlich war und erst mit J. Wellhausens Urkundenhypothese verloren ging; siehe dazu Verf., Deuteronomium im Pentateuch (BZAR 9), 168–228.

757 G. von Rad, 5. Buch Mose (ATD 8), 51, spricht in diesem Zusammenhang von einer „göttlichen Pädagogik“.

758 Siehe oben V.1.2.

759 Zu brk (Pi.) mit einem Menschen als Subjekt und Gott als Objekt in Dtn 8,10 als Aufnahme nachexilischer Psalmensprache cf. die Belege in T. Veijola, Mensch (BWANT 149), 99 Anm. 28.

760 So u. a. R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 309f.; T. Veijola, Mensch (BWANT 149), 95; ders., 5. Buch Mose (ATD 8/1), 211; U. Rüterswörden, Deuteronomium (NSK.AT 4), 61. N. Lohfink, Kerygmata (SBAB 12), 139, rechnet zwar Dtn 8,1 zu den Texten, die „die Vernichtung der Völker des Landes und die Inbesitznahme des Landes von der vorauslaufenden Gesetzesbeobachtung abhängig“ machen, was Charakteristikum von DtrN sein soll, nimmt dann aber ausdrücklich Dtn 8,1 von einer Zuweisung zu DtrN aus, da er gleichzeitig die bereits in seiner Dissertation 1963 begründete literarische Einheitlichkeit von Dtn 8,1–20 zu Recht aufrecht hält, ohne den Rahmenvers Dtn 8,1 die These der literarischen Einheitlichkeit des Kapitels aber in sich zusammenfallen müsste. Da N. Lohfink das Kapitel Dtn 8,1–20 der Schicht Dtrü zuschreibt, muss auch Dtn 8,1 aus der Reihe der DtrN-Belege ausgesondert werden. Diese Inkonsequenz hat G. Braulik, Rechtfertigungslehre (SBAB 24), 18, so zu heilen gesucht, dass er Dtn 8,1 doch der Reihe der von N. Lohfink genannten Belege für DtrN zugeschrieben hat, ohne allerdings der Frage Aufmerksamkeit zu widmen, was das für das Verständnis von Dtn 8,1–20 insgesamt, dessen literarische Einheitlichkeit auch von G. Braulik, Deuteronomium 1–16,17 (NEB 15), 68, im Anschluss an N. Lohfink vertreten wird, bedeuten muss. Hier wird deutlich, dass der Versuch, im Rahmen des Deuteronomiums Schichten des „Göttinger Modells“ der Analyse des Deuteronomistischen Geschichtswerks zu entdecken, zu keinem befriedigenden Ergebnis führt. Das gilt auch für die Zuweisung von Dtn 8,1.19f. zu DtrN durch M. Köckert, Das nahe Wort. Zum entscheidenden Wandel des Gesetzesverständnisses im Alten Testament, ThPh 60, 1985, (496–519) 513 Anm. 59. T. Veijola, Mensch (BWANT 149), 101 Anm. 44, meint schließlich in dem „Redaktor“ von Dtn 8,1.11b.18b.19f. einen „Schüler“ von DtrN entdecken zu können.

761 Siehe R. Achenbach, Israel (EHS XXIII/422), 378.

762 Siehe G. von Rad, 5. Buch Mose (ATD 8), 59.

763 Siehe nur T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 244. So bereite die Rede in Dtn 10,12–11,32 „der Auslegung erhebliche Schwierigkeiten, weil ihr ein logischer Gedankengang zu fehlen scheint“.

764 Siehe T. Veijola, 5. Buch Mose (ATD 8/1), 244f. Siehe dazu oben I.1.

765 Siehe G. Seitz, Deuteronomium (BWANT 93), 81–91.

766 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 157–165.

767 Siehe oben V.1.1. Dagegen bezieht G. Braulik, Die Worte (BZAR 12), 212f. dbrj 'lh auf den Gesamtzusammenhang von Dtn 6–26.

768 Zu Dtn 11,32 als Schlusssatz siehe aber J. S. DeRouchie, Covenant Love (Gorgias Diss. 30), 53.

769 L. Schmidt, Literarische Studien zur Josephsgeschichte, BZAW 167, Berlin/New York 1986, 196, hält Gen 46,8–27 für eine Ergänzung der noch selbständigen Priesterschrift, doch handelt es sich eher um eine postpriesterschriftliche Ergänzung, an die Ex 1,5 anknüpft.

770 Siehe dazu J. Chr. Gertz, Exoduserzählung (FRLANT 186), 152ff.207f.218f. Siehe aber auch Dtn 2,1; cf. dazu Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 158f.

771 Siehe dazu E. Zenger, Tradition und Interpretation in Ex XV 1–21, in: J. A. Emerton (Hg.), Congress Volume Vienna 1980, VT.S 32, Leiden/New York 1981, (452–483) 471–474.

772 Cf. L. Schmidt, Priesterschrift (BZAW 214), 269.

773 Siehe U. Schorn, Rubeniten als exemplarische Aufrührer in Num. 16f*/Deut. 11, in: S. L. McKenzie/Th. Römer (Hg.), Rethinking the Foundations. Historiography in the Ancient World and in the Bible. FS J. Van Seters, BZAW 294, Berlin/New York 2000, (251–268) 256.

774 Siehe J. Chr. Gertz, Exoduserzählung (FRLANT 186), 245–248.

775 Siehe Verf., Priesterschrift (ThR 62), 9f.; ders., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 37.213.

776 Zur Analyse von Num 16 siehe R. Achenbach, Die Vollendung der Tora (BZAR 3), 37–123.

777 Siehe dazu L. Schmidt, Priesterschrift (BZAW 214), 118.

778 Cf. R. Achenbach, Vollendung der Tora (BZAR 3), 42f.

779 Siehe dazu oben IV.2.

780 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 159–163.168–170.

781 Siehe Verf., Deuteronomiumstudien (ZAR 14), 129f.

782 Siehe Verf., Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 230f. H.-J. Fabry, Noch ein Dekalog! Die Thora des lebendigen Gottes in ihrer Wirkungsgeschichte. Ein Versuch zu Deuteronomium 27, in: M. Böhnke/H. Heinz (Hg.), „Im Gespräch mit dem dreieinigen Gott“. Elemente einer trinitarischen Theologie. FS W. Breuning, Düsseldorf 1985, 75–96, sieht das Heiligkeitsgesetz Lev 17–26 in Dtn 27 zu Recht vorausgesetzt; cf. auch ders., Der Altarbau der Samaritaner – ein Produkt der Text- und Literaturgeschichte?, in: U. Dahmen (Hg.), Die Textfunde vom Toten Meer und der Text der Hebräischen Bibel, Neukirchen-Vluyn 2000, 35–52. Dtn 11,26–29.30 ist Teil eines komplexen postredaktionellen Diskursprozesses zwischen hexateuchischer und pentateuchischer Theologie. In Dtn 11,26–29(30); 27,1–26 wird der Sichembund (Jos 24) auf Mose übertragen und wie in Num 32,6–15 die Perspektive der Pentateuchredaktion korrigiert. Das Altargesetz des Bundesbuches lässt mit Ex 20,24 eine derartige Rückholung des Sichembundes in den Pentateuch zu. Damit erhält die wechselseitige Interpretation von Altargesetz des Bundesbuches und des Zentralisationsgesetzes in Dtn 12 in der Rechtshermeneutik des Pentateuch noch eine neue Dimension. Jos 8,30–35 wird im Gegenzug im Horizont von Dtn 34,9 als Ausführung in das Josuabuch integriert, wobei Dtn 27,4–8 als Vorlage diente und auch auf Ex 20,25; Dtn 29,9; 31,9–13 angespielt wurde; siehe R. D. Nelson, Joshua. A Commentary, OTL, Louisville/KY 1997, 118. Wie in Num 32 wird auch hier eine intensive Diskussion zwischen Autoren, die in der Perspektive der Hexateuchredaktion – und solchen, die in der Perspektive der Pentateuchredaktion schreiben, erkennbar. Die Autoren der Hexateuchperspektive nehmen insofern die Konzeption der Pentateuchredaktion auf, dass in Dtn 27,2f. auf gekalkten Steinen geschrieben werden soll, und die Sinaitora so zu einem einmaligen Durchgangsphänomen wird.

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