Weiter zum Inhalt

Staatsprogrammatik im antiken Israel. Zu einem Buch von Wolfgang Oswald


Seiten 388 - 399

DOI https://doi.org/10.13173/zeitaltobiblrech.15.2009.0388




München

1 * Rezensionsartikel zu Wolfgang Oswald, Staatstheorie im Alten Israel. Der politische Diskurs im Pentateuch und in den Geschichtsbüchern des Alten Testaments, Stuttgart: Kohlhammer, 2009, 288 S.

2 Siehe K. Galling, Die israelitische Staatsverfassung, Leipzig 1929.

3 Der Verf. bezieht sich auf A. Demandt, Der Idealstaat. Die politischen Theorien der Antike, Köln 22000.

4 Siehe dazu W. Oswald, Nathan der Prophet, AThANT 94, Zürich 2008.

5 Siehe 1Sam 24,22/2Sam 9,1–13–1Sam 14,22f.; 20,15f./2Sam 9,7–1Sam 16,1ff./2Sam 12,7ff.- 2Sam 3,22ff./1Kön 2,5 u. ö.

6 Siehe dazu A. A. Fischer, Von Hebron nach Jerusalem. Eine redaktionsgeschichtliche Studie zur Erzählung von König David in II Sam 1–5, BZAW 335, Berlin/New York 2004.

7 Siehe P. Mommer, Samuel. Geschichte und Überlieferung, WMANT 65, Neukirchen-Vluyn 1991.

8 Siehe dazu K.-P. Adam, Saul und David in der judäischen Geschichtsschreibung. Studien zu 1Samuel 16–2Samuel 5, FAT 51, Tübingen 2007.

9 Siehe oben Anm. 1.

10 Siehe dazu H. Tadmor/B. Landsberger/S. Parpola, The Sin of Sargon and Sennacherib's Last Will, SAAB 3/1, 1989, 3–51; cf. dazu St. W. Holloway, Aššur is King! Aššur is King! Religion in the Exercise of Power in the Neo-Assyrian Empire, CHANE 10, Leiden/Boston 2002, 368f.

11 Werden die Fragen der Erzählzeit der Autoren im 8./7. Jh. durch Erzählungen über den Dynastiegründer beantwortet, so ist die Sargon-Legende der neuassyrischen Zeit heranzuziehen, die das Problem irregulärer Thronfolge der neuassyrischen Sargoniden durch eine Erzählung über den fiktiven Dynastiegründer Sargon I. im 3. Jt. zu lösen sucht. Irreguläre Thronfolge sei nach Meinung des Verf. auch das Problem der Thronfolge-Erzählung.

12 Siehe dazu E. Otto, Politische Theologie in den Königspsalmen zwischen Ägypten, Mesopotamien und Iran, in: ders./E. Zenger (Hg.), „Mein Sohn bist du“ (Ps 2,7). Studien zu den Königspsalmen, SBS 192, Stuttgart 2002, 33–65.

13 Siehe dazu G. Posener, Littérature et politique dans l'Egypte de la XIIe dynastie, Paris 1956. Die Datierungen der Erzähler sind heute erheblich später anzusetzen.

14 Siehe F. Blanco-Wißmann, „Er tat das Rechte …“ Beurteilungskriterien und Deuteronomismus in 1Kön 12–2Kön 25, AThANT 93, Zürich 2008, 34–42 (siehe dazu die Rezension in diesem Jahrgang der ZAR).

15 Ist der zeithistorische Horizont der Exodus-Erzählung im 7. Jh. zutreffend bestimmt, so empfiehlt sich doch eine Eingrenzung auf einen so knappen Zeitraum kaum.

16 Siehe E. Otto, Die Geburt des Mose. Die Mose-Figur als Gegenentwurf zur neuassyrischen Königsideologie im 7. Jh. v. Chr., in: ders., Die Tora. Studien zum Pentateuch. Gesammelte Schriften, BZAR 9, Wiesbaden 2009, 9–45.

17 Der Verf. revidiert damit Ergebnisse seiner Dissertation, Israel am Gottesberg. Eine Untersuchung zur Literargeschichte der vorderen Sinaiperikope Ex 19–24 und deren historischem Hintergrund, OBO 159, Fribourg/Göttingen 1998, indem nunmehr darauf verzichtet wird, zwischen einer Grund- und einer Dekalogschicht sowie zwischen einer Vertragsschicht und einer dtr Schicht zu unterscheiden. Zur Problematik dieser Schichtendifferenzierungen siehe auch E. Otto, Forschungen zum nachpriesterschriftlichen Pentateuch, ThR 67, 2002, (125–155) 141–143.

18 Siehe dagegen zuletzt M. Konkel, Sünde und Vergebung. Eine Rekonstruktion der Redaktionsgeschichte der hinteren Sinaiperikope (Exodus 32–34) vor dem Hintergrund aktueller Pentateuchmodelle, FAT 58, Tübingen 2008; siehe dazu E. Otto, Die Erzählung vom Goldenen Kalb in ihren literarischen Kontexten. Zu einem Buch von Michael Konkel (in diesem Jahrgang der ZAR).

19 Eine rechtshistorische Gegenprüfung dieser recht steilen These, die die altorientalische Rechtsgeschichte einbezieht, wäre wünschenswert gewesen, ehe eine derartige These ohne Rücksicht auf Kontexte vertreten wird; siehe dazu E. Otto, Rechtsgeschichte der Redaktionen im Kodex Ešnunna und im „Bundesbuch“. Eine redaktionsgeschichtliche und rechtsvergleichende Studie zu altbabylonischen und altisraelitischen Rechtsüberlieferungen, OBO 85, Fribourg/Göttingen 1988.

20 Siehe dazu E. Otto, Deuteronomiumstudien I. Die Literaturgeschichte von Deuteronomium 1–3, ZAR 14, 2008, 86–236.

21 Siehe dagegen E. Otto, Deuteronomiumstudien II. Deuteronomistische und postdeuteronomistische Perspektiven in der Literaturgeschichte von Deuteronomium 5–11 (in diesem Jahrgang der ZAR).

22 Allenfalls für Dtn 21–25* will der Verf. eine literarische Vorgeschichte annehmen. Daran ist soviel richtig, dass in Dtn 21,15–21; 22,13–29; 24,1–4; 25,5–10 eine vordtn Familienrechtssammlung vorliegt, die in das dtn Gesetz integriert wurde. Dass aber das Blutrecht in Dtn 21,2–9*.22f. nicht von Dtn 19,2–13* und das Prozessrecht in Dtn 25,1–3 nicht von Dtn 16,18–18,5*; 19,15–21 zu trennen ist, spricht gegen die These, dass Dtn 21–25* als literarisch selbständiger Block existiert haben sollte.

23 Siehe K. Schmid, Erzväter und Exodus. Untersuchungen zur doppelten Begründung der Ursprünge Israels innerhalb der Geschichtsbücher des Alten Testaments, WMANT 81, Neukirchen-Vluyn 1999.

24 Siehe E. Otto, Jakob in Sichem. Überlieferungsgeschichtliche, archäologische und territorialgeschichtliche Studien zur Entstehungsgeschichte Israels, BWANT 110, Stuttgart 1979, 25–27.

25 Siehe E. Otto, Jakob, RGG 4IV, Tübingen 2001, 352–354. Einer Spätdatierung des Aufstiegs Bethels in der Konkurrenz zu Jerusalem, die die Jakobserzählung widerspiegele, wie von U. Becker, Jakob in Bet-El und Sichem, in: A. Hagedorn/H. Pfeiffer (Hg.), Die Erzväter in der biblischen Tradition. FS M. Köckert, BZAW 400, Berlin/New York 2009, 49–66, vorgeschlagen, wird schon durch den archäologischen Befund zu Bethel der Boden entzogen; siehe dazu I. Finkelstein/L. Singer-Avitz, Reevaluating Bethel, ZDPV 125, 2009, 33–48.

26 Siehe dazu M. Millard, Die Genesis als Eröffnung der Tora. Kompositions- und auslegungsgeschichtliche Annäherungen an das erste Buch Mose, WMANT 90, Neukirchen-Vluyn 2001. Cf. dazu E. Otto, Das Buch Genesis als Teil der Tora. Zu einem Buch von Matthias Millard, ZAR 10, 2004, 339–342.

27 Siehe dagegen zuletzt Chr. Nihan, From Priestly Torah to Pentateuch. A Study of Composition of the Book of Leviticus, FAT II/25, Tübingen 2007; E. Otto, Das Buch Levitikus zwischen Priesterschrift und Pentateuch, in: ders., Die Tora (BZAR 9), 107–142.

28 Siehe E. Blum, Studien zur Komposition des Pentateuch, BZAW 189, Berlin/New York 1990. Cf. dazu E. Otto, Kritik der Pentateuchkomposition. Eine Diskussion neuerer Entwürfe, in: ders., Die Tora (BZAR 9), 143–167.

29 Siehe E. Otto, Das Deuteronomium in Pentateuch und Hexateuch. Studien zur Literaturgeschichte von Pentateuch und Hexateuch im Lichte des Deuteronomiumrahmens, FAT 30, Tübingen 2000; R. Achenbach, Die Vollendung der Tora. Studien zur Redaktionsgeschichte des Numeribuches im Kontext von Hexateuch und Pentateuch, BZAR 3, Wiesbaden 2003.

30 Siehe dazu E. Otto, Deuteronomium (FAT 30), 230f. Dass die Korrelierung von Dtn 11,26–30; 27,1–26; Jos 8,30–35 komplexer ist als dass sie der Komposition eines Sichem-Hexateuch zugeordnet werden können, ist unübersehbar. Vielmehr sind sie Teil eines komplexen postredaktionellen Diskurses. In Dtn 11,26–30; 27,1–26 wird der Sichembund postpentateuchredaktionell auf Mose übertragen und wie in Num 32,6–15 die Pentateuchredaktion korrigiert. Das Altargesetz des Bundesbuches lässt mit Ex 20,4 eine derartige Rückholung des Sichembundes in den Pentateuch zu. Damit erhält die wechselseitige Interpretation von Altargesetz des Bundesbuches und des Zentralisationsgesetzes des Deuteronomiums in Dtn 12 in der Rechtshermeneutik des Pentateuch noch eine neue Dimension. Jos 8,30–35 wird im Gegenzug im Horizont von Dtn 34,9 als Ausführung in das Josuabuch eingefügt, wobei Dtn 27,4–8 als Vorlage diente und auch auf Ex 20,25; Dtn 29,9; 31,9–13 angespielt wurde. Die von der Hexateuchredaktion geprägten Autoren reagieren auf die Konzeption der Pentateuchredaktion, indem in Dtn 27,2f. die Gebote auf gekalktem Stein geschrieben werden sollen, ein Verfahren, das nicht wetterfest, also nicht dauerhaft ist. Die Sichemtora wird so zu einem einmaligen Durchgangsphänomen. Mose trägt in Dtn 27 Sorge dafür, dass auch nach seinem Ableben, wenn Israel über den Jordan zieht, das Gesetz sein Begleiter ist, bis es über Sichem in Jerusalem (Dtn 12) seinen Ort findet. Doch auch aus der Perspektive der Pentateuchredaktion wird u. a. in Jos 22*; 24,33 polemisch auf die Hexateuchkonzeption reagiert. Das deutet zusammengenommen darauf hin, dass Hexateuch und Pentateuch zeitweise nebeneinander tradiert wurden und konkurrierten. Der Abschnitt Ri 1,1–2,5 setzt das Josuabuch in der Gestalt, die die Hexateuchredaktion ihm verliehen hat, voraus und ist der Loslösung des Josuabuches vom Deuteronomium durch die Schule der Pentateuchredaktion und der Anbindung des Josuabuches an die Vorderen Propheten durch das Richterbuch geschuldet. Ein Enneateuch ist nicht Thema redaktionsgeschichtlicher Vorstufen eines Pentateuch, sondern der postpentateuchischen Kanonsbildung; siehe E. Otto, Moses Abschiedslied in Deuteronomium 32. Ein Zeugnis der Kanonsbildung in der Hebräischen Bibel, in: ders., Die Tora. Studien zum Pentateuch. Gesammelte Aufsätze, BZAR 9, Wiesbaden 2009, 641–679.

31 Siehe dazu N. Lohfink, Prolegomena zu einer Rechtshermeneutik des Pentateuchs, in: ders., Studien zum Deuteronomium und zur deuteronomistischen Literatur V, SBAB 38, Stuttgart 2005, 181–231; D. Markl, Narrative Rechtshermeneutik als methodische Herausforderung des Pentateuch, ZAR 11, 2005, 107–121; E. Otto, Die Rechtshermeneutik im Pentateuch und in der Tempelrolle, in: R. Achenbach/M. Arneth/E. Otto, Tora in der Hebräischen Bibel. Studien zur Redaktionsgeschichte und synchronen Logik diachroner Transformationen, BZAR 7, Wiesbaden 2007, 72–121.

Empfehlen


Export Citation