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Max Weber als Sozial- und Wirtschaftshistoriker der Antike


Seiten 382 - 390

DOI https://doi.org/10.13173/zeitaltobiblrech.13.2007.0382




München

1 Siehe Max Weber, Zur Geschichte der Handelsgesellschaften im Mittelalter. Nach südeuropäischen Quellen, Stuttgart 1889.

2 Siehe Max Weber, Die römische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung für das Staats- und Privatrecht, hg. von J. Deininger, MWG I/2, Tübingen 1986.

3 Siehe Max Weber, Die sozialen Gründe des Untergangs der antiken Kultur, in: Die Wahrheit 6, 1896, 57–77 = MWG I/6, 99–127. Siehe dazu im Folgenden.

4 Siehe Marianne Weber, Max Weber. Ein Lebensbild (1926), Tübingen 31984, 121.

5 Die Kritik Theodor Mommsens bezieht sich, wie er später in einer Anmerkung (Th. Mommsen, Historische Schriften, 2 Bde, ND Berlin 1965, 93 Anm. 117) sagt, auf „die Verwechslung der gromatischen und der rechtlichen Auffassung“. Prinzipiell aber hält Theodor Mommsen den „rechtlichen und nationalökonomischen“ Zugang zur Antike für verheißungsvoll.

6 Siehe dazu E. Otto, Max Webers Studien der Antiken Judentums. Historische Grundlegung einer Theorie der Moderne, Tübingen 2002.

7 Siehe dazu E. Otto, Die Tora in Max Webers Studien zum antiken Judentum. Grundlagen für einen religions- und rechtshistorischen Neuansatz in der Interpretation des biblischen Rechts, ZAR 7, 2001, 1–188.

8 Zweifelsohne tritt Max Webers Werk zur Geschichte der Antike gleichberechtigt in der Bedeutung an die Seite des großen Althistorikers Eduard Meyer; Siehe dazu J. Deininger, Eduard Meyer und Max Weber, in: W. Calder/A. Demandt (Hg.), Eduard Meyer. Leben und Leistung eines Universalhistorikers, Mnemosyne Suppl. 112, Leiden/New York 1990, 132–158. Bedauerlicherweise macht der Hg. hier wie auch sonst keinen Gebrauch von Max Webers erhaltenen Handexemplaren von Eduard Meyers „Geschichte des Alterthums“; siehe auch im Folgenden.

9 Siehe S. Perozzi, Perpetua causa nelle servitù prediale romae, Separatabdruck aus der Rivista italiana per le scienze giuridiche 13/II-III, Rom 1893.

10 Die Geschichte des Eranos-Kreises in Heidelberg ist jetzt vorbildlich von H. Treiber (Der „Eranos“ – Das Glanzstück im Heidelberger Mythenkranz?, in: W. Schluchter/F. W. Graf [Hg.], Asketischer Protestantismus und der „Geist“ des modernen Kapitalismus, Tübingen 2005, 75–153, bes. 80–92) aufgearbeitet worden. Siehe zum Eranos-Kreis und zum Protokollbuch dieses Kreises ferner M. R. Lepsius, Der Eranos-Kreis Heidelberger Gelehrter 1904–1908. Ein Stück Heidelberger Wissenschaftsgeschichte anhand der neu aufgefundenen Protokollbücher des Eranos, in: Jahrbuch der Heidelberger Akademie der Wissenschaften für das Jahr 1983, Heidelberg 1984, 46–48.

11 Siehe J. Deininger, Einleitung, in: MWG I/6, 1–69 mit weiterer Literatur.

12 Zweifelsohne hat Max Weber diese spezifisch rechtshistorische Zugangsweise zur Erfassung wirtschafts- und sozialhistorischer Entwicklungen in der Antike nicht nur seinen Studien der Rechtswissenschaften, die ihn als Juristen auf einen Lehrstuhl für Nationalökonomie führten, zu verdanken, sondern vor allem seiner Auseinandersetzung mit Theodor Mommsens Werk, der ebenfalls der römischen Rechtsgeschichte die Fachwerkfunktion für seine Darstellung der römischen Geschichte eingeräumt hat. Diese Zugangsweise hat Max Weber dann vermittelt über den Heidelberger Alttestamentler Adalbert Merx (1838–1909) auch auf die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des antiken Israels und Judentums übertragen; Siehe dazu E. Otto, Einleitung, in: Max Weber, Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen. Das antike Judentum. Schriften und Reden 1911–1920, hg. von Eckart Otto, MWG I/21.1–2, Tübingen 2005, Bd. I, 5f. zu Max Webers Aufsatz zu den Agrarverhältnissen im Altertum in der 3. Aufl. des Handwörterbuchs der Staatswissenschaften. Siehe dazu ausführlicher im Folgenden.

13 E. Meyer (Die wirtschaftliche Entwicklung des Alterthums, in: Jahrbuch für Nationalökonomie und Statistik III/9, 1895, 696–750) hat den antiken Kapitalismus für „analogiefähig“ mit dem der Neuzeit bezeichnet. Eine derartige These musste von Max Weber als eine prinzipielle Infragestellung seiner Sicht eines wichtigen Einflusses spezifischer frühneuzeitlicher Religionskonstellationen auf die Entstehung des neuzeitlichen Kapitalismus gelten.

14 Siehe J. Deininger, Einleitung (MWG I/6), 6.

15 Siehe Max Weber, Altertum (MWG I/6), 504–506.

16 Siehe L. C. Colognesi, Max Weber und die Wirtschaft der Antike, Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen III/259, Göttingen 2004, 390.

17 Siehe C. Rossetti, Max Weber e la storiografia costituzionale comparata, in: M. Losito/P. Schiera (Hg.), Max Weber e le scienze sociali del suo tempo, Bologna 1988, 89.

18 In Bezug auf den Teil zu Mesopotamien und Ägypten wird man auch in Rechnung stellen, dass verlässliche Gesamtdarstellungen der Religionen Mesopotamiens und Ägyptens bis 1908 kaum vorhanden waren und Max Weber sich auf das Vorhandene, und das waren für den keilschriftlichen Bereich vornehmlich Texteditionen von Rechtstexten, stützen musste. Von der großen zweibändigen Religionsgeschichte Mesopotamiens von M. Jastrow (Die Religion Babyloniens und Assyriens, Gießen 1905) lag bis 1908 nur der erste Band vor, während der zweite Band in zwei Teilbänden erst 1912 erschien. Entscheidender aber ist es, dass Max Weber den Grundstein für die Darstellung der altorientalischen Wirtschafts- und Sozialgeschichte schon mit der 1898 in der zweiten Auflage der „Agrarverhältnisse“ erschienenen Darstellung legte.

19 Dieses Verfahren lässt sich sehr gut in Max Webers Verwendung des Deponatsmanuskripts „Ethik und Mythik/Rituelle Absonderung“ (Siehe dazu Max Weber, Judentum [MWG I/21.1–2], Bd. I, 161–209) beobachten.

20 Immerhin kommt Max Weber an entscheidenden Stellen auch hier auf die religiösen Gründe, die für die unterschiedlichen Entwicklungen in den orientalischen Gesellschaften, Griechenlands und Roms verantwortlich waren, zu sprechen. Das Aufkommen einer starken Zentralmonarchie in der Antike habe auf Voraussetzungen beruht, die zu einer „strengen Bindung des Einzelnen an die Gemeinschaft“ geführt habe. Die Folge sei die „Herrschaft der religiösen Tradition über das Leben und die politische Macht der Priesterherrschaft“, was später nicht mehr rückgängig zu machen gewesen sei. Anders als in der orientalischen Gesellschaft, in denen die Aristokratie der königlichen Bürokratie in Verbindung mit der Theokratie unterlag, behielten in Hellas die Adligen die Oberhand über Könige und Priester und seien so in der Lage gewesen, eine städtische Entwicklung zu initiieren, die für ganz Europa bestimmend werden sollte; Siehe Max Weber, Altertum (MWG I/6), 469.506. Keine dieser Aussagen war bereits Teil der beiden älteren Fassungen. Des Weiteren sind Max Webers ausführliche Darlegungen zu Priesterstand und -herrschaft in Ägypten und Mesopotamien, die in die dritte Fassung eingefügt wurden, einschlägig. Eine gewachsene Sensibilität Max Webers dem religiösen Faktor gegenüber ist selbst in diesen Teilen der „Agrarverhältnisse“ in der dritten Auflage unverkennbar, was kaum nur mit dem gewachsenen Umfang dieser Fassung gegenüber der beiden älteren zu erklären ist.

21 Siehe E. Otto, Einleitung (MWG I/21.1–2), Bd. I, 3.

22 Siehe Max Weber, Die protestantische Ethik und der „Geist“ des Kapitalismus, hg. von K. Lichtblau und J. Weiß, Bodenheim 32000, 137. Zu den Ergänzungen von 1920 siehe a. a. O., 196. Die Bedeutung des Judentums in den Studien zur Protestantischen Ethik von 1904/05 wird allerdings durch P. Gosh (The Place of Judaism in Max Weber's Protestant Ethics, ZNThG 12, 2005, 208–261) kräftig überbetont. Dass es keine Entwicklung in Max Webers Denken zwischen 1904 und 1917 in Bezug auf das Judentum gegeben habe, widerspricht der Quellenlage, insbesondere dem Deponatsmanuskript „Ethik und Mythik/Rituelle Absonderung“ von 1911/12.

23 Siehe dazu E. Otto, Staat-Gemeinde-Sekte. Soziallehren des antiken Judentums, ZAR 12, 2006, (312–343) 313ff.

24 Siehe E. Otto, Einleitung (MWG I/6), 14. Wie Max Webers entsprechender Hinweis in der Studie zum antiken Judentum der Jahre 1917–1920 zeigt (Siehe Max Weber, Judentum [MWG I/21.1–2], Bd. I, 309 Anm. 52), hat er diese durch die zionistische Bewegung intensivierte Diskussion im zeitgenössischen Judentum sehr genau zur Kenntnis genommen, da sie ihm für die Relation von Religion und agrarischem Wirtschaftsverhalten signifikant war.

25 Siehe J. Wellhausen, Prolegomena zur Geschichte Israels, Berlin 1883 (61905), 111–113.

26 Max Weber rezipiert hier die von ihm genannte Monographie seines Heidelberger Kollegen Adalbert Merx (Die Bücher Moses und Josuas. Eine Einführung für Laien, RV II/3.1/2, Tübingen 1907), der die pentateuchischen Gesetze als Rahmenwerk für die Klärung der strittigen Literaturgeschichte des Pentateuch nimmt, was Max Weber, an Theodor Mommsen geschult, auf die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte überträgt.

27 So J. Deininger, Einleitung (MWG I/6), 45.

28 Der Blick in Max Webers Handexemplar von Eduard Meyers Geschichte des Alterthums zeigt anhand von Anstreichungen und Randbemerkungen, wie intensiv Max Weber sich mit diesem Werk auseinander gesetzt hat und wie intensiv er hier wie auch sonst in dem Artikel zu den Agrarverhältnissen von Eduard Meyer beeinflusst ist, auch wenn er dessen These von der Analogiefähigkeit des antiken mit dem modernen Kapitalismus ablehnt.

29 Diesen für die weitere Deuteronomiumsforschung so wichtigen Gedanken hatte bereits Adalbert Merx (Moses [RV II/3.1/2], 46 im Anschluss an Carl Heinrich Cornill (Der israelitische Prophetismus: In fünf Vorträgen für gebildete Laien geschildert, Straßburg 1894, 84–90) formuliert. Noch gegenwärtig wird in der Alttestamentlichen Wissenschaft heftig diskutiert, ob die Kategorie der Säkularisierung für das Deuteronomium angemessen ist; Siehe dazu E. Otto, Auszug und Rückkehr Gottes. Säkularisierung und Theologisierung im Judentum, in: H. Joas (Hg.), Säkularisierung in den Weltreligionen, Fischer Taschenbuch 17647, Frankfurt/Main 2007, 125–171; ders., Die Tora im Deuteronomium. Zu einem Buch von Peter T. Vogt (in diesem Jahrgang der ZAR).

30 Siehe Max Weber, Die „Objektivität“ sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Erkenntnis, Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik 19, 1904, 22–87, bes. 37f.

31 Siehe Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Grundriß der Sozialökonomik. Abt. III, Tübingen 1922.

32 Siehe Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte. Nachlaß. Teilband 5: Die Stadt, hg. von Wilfried Nippel, MWG I/22–5, Tübingen 1999.

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