Weiter zum Inhalt

Zwischen Abschreckung, Vergeltung und Wiedergutmachung – Strafen und Strafandrohungen in Kulturen des Altertums. Interdisziplinäre Tagung am Center for Advanced Studies der LMU München, 19.–21. Februar 2014


Seiten 1 - 14

DOI https://doi.org/10.13173/zeitaltobiblrech.21.2015.0001




München

1 Finanziell und ideell wurde die Tagung vom Center for Advanced Studies der LMU München sowie der Fritz Thyssen Stiftung gefördert. Beiden Institutionen gilt mein herzlicher Dank. Des Weiteren danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Centers for Advanced Studies für die Unterstützung bei der Organisation.

2 Den Herausgebern danke ich herzlich für die Aufnahme in die Zeitschrift.

3 Ähnlich harte Regelungen für die Ahndung von Verstößen gegen die gerichtliche Autorität finden sich auch in der Hethitischen Rechtssammlung (siehe dazu den Beitrag von Birgit Christiansen im vorliegenden Band) und der rabbinischen Mischna (siehe dazu Catherine Hezser, ZAR 20, 2014, 2010).

4 Eine ähnliche Differenzierung wird auch im römischen Zwölftafelrecht getroffen, demzufolge allerdings Verstümmelungen von Körperteilen mit einer entsprechenden Verstümmelung zu ahnden sind (siehe hierfür den Beitrag von Andreas Schilling), während im hethitischen Recht für Körperverletzungen mit bleibenden Schäden hingegen höhere Geldbußen als für reversible Verletzungen vorgesehen sind.

5 Kulturvergleichend ist hier vor allem auf ähnliche Bestimmungen in der Hethitischen Rechtssammlung hinzuweisen (siehe dazu den Beitrag von Birgit Christiansen im vorliegenden Band).

Empfehlen


Export Citation