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Okko Behrends (Hg.), Der biblische Gesetzesbegriff. Auf den Spuren seiner Säkularisierung. 13. Symposium der Kommission „Die Funktion des Gesetzes in Geschichte und Gegenwart“, Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. Philologisch-Historische Klasse, Dritte Folge, Band 278, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2006, 389 S.


Seiten 410 - 413

DOI https://doi.org/10.13173/zeitaltobiblrech.13.2007.0410




München

1 Siehe dazu jetzt auch F. Wieacker, Römische Rechtsgeschichte. 2. Abschnitt: Die Jurisprudenz vom frühen Patriziat bis zum Ausgang der Antike im weströmischen Reich und die oströmische Rechtswissenschaft bis zur justinianischen Gesetzgebung. Ein Fragment, Rechtsgeschichte des Altertums im Rahmen des Handbuchs der Altertumswissenschaften, München 2006, 21ff.; Siehe dazu meine Rezension in diesem Jahrgang der ZAR.

2 Siehe dazu E. Otto, Die Rechtshermeneutik des Pentateuch und die achämenidische Rechtsideologie in ihren altorientalischen Kontexten, in: M. Witte/M. Th. Fögen (Hg.), Kodifizierung und Legitimierung des Rechts in der Antike und im Alten Orient, BZAR 5, Wiesbaden 2005, 71–116; ders., Der Zusammenhang von Herrscherlegitimation und Rechtskodifizierung in altorientalischer und biblischer Rechtsgeschichte, ZAR 11, 2005, 51–92 mit weiterer Literatur. Zur Dynamik der biblischen Rechtsgeschichte siehe auch ders., Recht im antiken Israel, in: U. Manthe (Hg.), Die Rechtskulturen der Antike. Vom Alten Orient bis zum Römischen Reich, München (C. H. Beck) 2003, 151–190; ders., Das Gesetz des Mose. Die Literatur- und Rechtsgeschichte der Mosebücher, Darmstadt (WBG) 2007.

3 Siehe dazu E. Otto, Auszug und Rückkehr Gottes. Säkularisierung und Theologisierung im Judentum, in: H. Joas/K. Wiegandt (Hg.), Säkularisierung und die Weltreligionen, Fischer Taschenbuch 17647, Frankfurt/Main 2007, 125–171 sowie ders., „Menschenrechte“ im Alten Orient und im Alten Testament, in: G. Höver (Hg.), Religion und Menschenrechte. Genese und Geltung, Schriften des Zentrums für Europäische Integrationsforschung 29, Baden Baden 2001, 13–45, jeweils mit weiterer Literatur.

4 Siehe dazu E. Otto, Das Deuteronomium. Politische Theologie und Rechtsreform in Juda und Assyrien, BZAW 284, Berlin/New York 1999; ders., Das Gesetz des Mose (Darmstadt 2007), 126–146.

5 Von Seiten der Bibelwissenschaften sind auch die komplexen Verfahren zu thematisieren, ein auf Gott als Rechtsquelle zurückgeführtes „Gesetz“ der ständigen Revision durch Fortschreibung unterziehen zu können; Siehe dazu E. Otto, Die Rechtshermeneutik im Pentateuch und in der Tempelrolle, in: R. Achenbach/M. Arneth/E. Otto, Tora in der Hebräischen Bibel. Studien zur Redaktionsgeschichte und zur synchronen Logik diachroner Transformationen, BZAR 7, Wiesbaden 2007, 72–121. Zieht man diese Aspekte der Rechtsrevision innerhalb des biblischen Rechts in Betracht, rückt das biblische Recht ein Stück weit näher an das römische heran und wird die steile Alternative eines von einem souveränen Herrscher ausgehenden Gesetzes und einer Rechtsordnung, die für die Revision durch das Gesetz offen ist, vermittelbarer. Es ist faszinierend zu sehen, wie im Narrativ der Tora, d. h. des Pentateuch, rechtshermeneutisch auf die Revision göttlich offenbarter und mosaisch vermittelter „Gesetze“ unter Einschluss des Dekalogs, der für die Autoren des Pentateuch stets der Auslegung bedarf, reflektiert wird, Siehe dazu E. Otto, Das Gesetz des Mose (Darmstadt 2007), 46–103.

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