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Zur Geschichte der deuteronomistischen Geschichtswerke. Anmerkungen zu einem neuen Entwurf von Thomas Römer


Seiten 354 - 361

DOI https://doi.org/10.13173/zeitaltobiblrech.12.2006.0354




München

2 Siehe nur die jüngsten Lehrbücher von E. Zenger u. a., Einleitung in das Alte Testament, StB I/1, Stuttgart5 2004, 92 ff.; J. C. Gertz (Hg.), Grundinformation Altes Testament, UTB 2745, Göttingen 2006, 230 ff.

3 Siehe E. Otto, Pentateuch, in: RGG4 VI, Tübingen 2003, 1089–1102, sowie ders., Forschungen zum nachpriesterschriftlichen Pentateuch, ThR 67, 2002, 125–155, jeweils mit weiterer Literatur.

4 Siehe nur R.G. Kratz, Die Komposition der erzählenden Bücher des Alten Testaments, UTB 2157, Göttingen 2000, 219 ff. (siehe dagegen E. Otto, Pentateuch [ThR 67], 152 ff.), H. C. Schmitt, Arbeitsbuch zum Alten Testament, UTB 2146, Göttingen 2005, 242 ff. (siehe dazu E. Otto, a.a.O., 148 ff.) sowie E. Aurelius, Zukunft jenseits des Gerichts. Eine redaktionsgeschichtliche Studie zum Enneateuch, BZAW 319, Berlin/New York 2003 (siehe dagegen die folgende Anm.).

5 Siehe R. Achenbach, Pentateuch, Hexateuch und Enneateuch. Eine Verhältnisbestimmung, ZAR 11, 2005, 122–154; E. Otto, Das Deuteronomistische Geschichtswerk im Enneateuch. Zu einem Buch von Erik Aurelius, ZAR 11, 2005, 323–345. Zu Recht sieht der Verf. in Dtn 1–3 und Jos 24 jeweils Abgrenzungen nach vorn gegen den Tetrateuch und nach hinten gegen die übrigen Bücher der Vorderen Propheten.

6 Wie wenig Erklärungswert die Zuweisung von königsfreundlichen und königsfeindlichen überlieferungen in den Samuelbüchern zu unterschiedlichen exilischen dtr Redaktionen, so u. a. T. Veijola, hat, zeigt der Verf. eindrücklich. Siehe dazu T. Veijola, Die ewige Dynastie. David und die Entstehung seiner Dynastie nach der deuteronomistischen Darstellung, Helsinki 1975; ders., Das Königtum in der Beurteilung der deuteronomistischen Historiographie. Eine redaktionsgeschichtliche Untersuchung, Helsinki 1977.

7 Zur literarischen Analyse von Dtn 12 siehe auch E. Reuter, Kultzentralisation. Entstehung und Theologie von Dtn 12, BBB 87, Frankfurt/Main 1993, die allerdings den postdtr Anteil in Dtr 12 im Gegensatz zum Verf. noch nicht im Blick hat.

8 Anders T. Veijola, Das fünfte Buch Mose. Deuteronomium Kapitel 1,1–16,17, ATD 8/1, Göttingen 2004, 279 ff.

9 Siehe E. Otto, Das Deuteronomium. Politische Theologie und Rechtsreform in Juda und Assyrien, BZAW 284, Berlin/New York 1999, 360 ff. mit weiterer Literatur.

10 Gleichermaßen in den Königspsalmen schlägt sich dieser Einfluss nieder. Siehe E. Otto, Politische Theologie in den Königspsalmen zwischen ägypten und Assyrien. Die Herrscherlegitimation in den Psalmen 2 und 18 in ihren literarischen Kontexten, in: ders./E. Zenger (Hg.), „Mein Sohn bist du“ (Ps 2,7). Studien zu den Königspsalmen, SBS 192, Stuttgart 2002, 33–65; ders., The Judean Legitimation of Royal Rulers in its Near Eastern Contexts, in: D. J. Human / C. J. A. Vos (Hg.), Psalms and Liturgy, JSOT.S 410, London/New York 2004, 131–139.

11 Den von den Vertretern der Neueren Urkundenhypothese zu erwartenden Einspruch – so von L. Schmidt (Die Kundschaftererzählung in Num 13–14 und Dtn 1,19-46. Eine Kritik neuerer Pentateuchkritik, ZAW 114, 2002, 40–58) – gegen diese These (siehe E. Otto, Das Deuteronomium zwischen Pentateuch und Hexateuch. Studien zur Literaturgeschichte von Pentateuch und Hexateuch im Lichte des Deuteronomiumrahmens, FAT 30, Tübingen 2000, 12–109) hat schlagend R. Achenbach (Die Erzählung von der gescheiterten Landnahme von Kardesch Barnea (Numeri 13–14) als Schlüsseltext der Redaktionsgeschichte des Pentateuch, ZAR 9, 2003, 58–123) zurückgewiesen. Zu den übrigen Erzählungen des Numeribuches, die auf dem dtr Rahmen von Dtn 1–3 basieren, siehe auch R. Achenbach, Die Vollendung der Tora. Studien zur Redaktionsgeschichte des Numeribuches im Kontext von Hexateuch und Pentateuch, BZAR 3, Wiesbaden 2003, 37 ff. Cf. dazu jetzt auch die Rezension von Chr. Nihan in RBL 2006.

12 Siehe dazu jetzt E. Otto, Der Dekalog in den deuteronomistischen Redaktionen des Deuteronomiums, in C. Frevel/M. Konkel/J. Schnocks (Hg.), Die Zehn Worte. Der Dekalog als Testfall der Pentateuchkritik, QD 212, Freiburg/Br. 2005, 95–108.

13 Siehe dazu E. Otto, Deuteronomium (FAT 30), 157 ff.

14 Die These von R. G. Kratz (Bücher [UTB 2157], 321) eines aus wenigen Versfragmenten zwischen Num 20 und Jos 3 in Num 20,1*; 22,1*; 25,1*; Dtn 34,5 f.*; Jos 2,1 ff.* bestehenden vordtr „Hexateuchs“ basiert auf einem Reduktionsverfahren, das den Text auf ein Minimum an Sinnzusammenhang reduziert, ohne einen literarischen Zusammenhang zu ergeben. Siehe dazu E. Otto, Pentateuch (ThR 67), 153 ff. sowie R. Achenbach, Pentateuch (ZAR 11), 126 ff.

15 Siehe E. Otto, Deuteronomium (FAT 30), 129 ff.

16 Siehe dazu M. Arneth, Die antiassyrische Reform Josias von Juda. überlegungen zu Komposition und Intention von 2 Reg 23,4-15, ZAR 7, 2001, 189–216 mit weiterer Literatur.

17 Siehe E. Würthwein, Erwägungen zum sog. Deuteronomistischen Geschichtswerk. Eine Skizze, in: ders., Studien zum Deuteronomistischen Geschichtswerk, BZAW 227, Berlin/New York 1994, 1–11.

18 Wenn der Verf. die Autoren dieser überlieferungen der neuassyrischen Zeit wie der späteren in Schreiberkreisen mit enger Bindung an die Priesterschaft sieht, so ist zu berücksichtigen, dass Chr. Schams (Jewish Scribes in the Second-Temple Period, JSOT.S 291, Sheffield 1998) aufgezeigt hat, dass es keinen eigenen Stand der Schreiber gab, sondern sich die Schreibfähigkeit mit den diversen Amtsständen, so der Priester, verband. So spricht auch vieles dafür, dass die vom Verf. gemeinten Autoren in Priesterkreisen, die die Schriftgelehrsamkeit pflegten, zu suchen sind. Siehe dazu E. Otto, Gottes Recht als Menschenrecht. Rechts- und literaturhistorische Studien zum Deuteronomium, BZAR 2, Wiesbaden 2002, 57–75; ders., Vom biblischen Hebraismus der persischen Zeit zum rabbinischen Judaismus in römischer Zeit. Zur Geschichte der spätbiblischen und frühjüdischen Schriftgelehrsamkeit, ZAR 10, 2004, 1–49 mit weiterer Literatur.

19 2 Kön 17, 24b. 37 verurteilt in Anknüpfung an Ex 24,12b, einem Schlüsselvers für das Verständnis der nachpriesterschriftlichen Sinaiperikope, den samaritanischen Kultus; siehe dazu G. Braulik, „ Die Weisung und das Gebot“ im Enneateuch, in: F.-L. Hoßfeld / L. Schwienhorst-Schönberger (Hg.), Das Manna fällt auch heute noch. Beiträge zur Geschichte und Theologie des Alten Testaments / Ersten Testaments. F. S. E. Zenger, HBS 44, Freiburg/Br. 2004, (115–140) 129 ff.; E. Otto, Schriftgelehrsamkeit (ZAR 10), 32 ff.

20 Siehe dazu E. Otto, Enneateuch (ZAR 11), 336 ff.

21 Zu den postpentateuchredaktionellen Ergänzungen des Pentateuch siehe R. Achenbach, Tora (BZAR 3), 443 ff.

22 Siehe E. Otto, Enneateuch (ZAR 11), 323–345; R. Achenbach, Enneateuch (ZAR 11), 122–154.

23 Siehe dazu St. Chapman, The Law and the Prophets. A Study in Old Testament Canon Formation, FAT 27, Tübingen 2000, 111 ff.

24 Siehe Th. Römer, Deuteronomium 34 zwischen Pentateuch, Hexateuch und deuteronomistischem Geschichtswerk, ZAR 5, 1999, 167–178; ders./M. Z. Brettler, Deuteronomy 34 and the Case for a Persian Hexateuch, JBL 119, 2000, 401–419.

25 Das gilt auch für die Hypothese von R. F. Person (The Deuteronomic School. History, Social Setting, and Literature, SbL 2, Atlanta 2002, 103 ff.) vom Ende einer nachexilischen „Deuteronomic School“, deren Schriften nach dem Scheitern Serubbabels für die persische Reichsregierung zu gefährlich und deshalb durch Esra geschlossen würde. Diese Monographie wie die ihr zugrunde liegende Studie zur dtr Prosa in Sach 9–14 (siehe R. F. Person, Second Zachariah and the Deuteronomic School, JSOT. S 167, Sheffield 1993) ist noch nicht, wie ihr Autor meint, dadurch vor pandeuteronomistischen Zirkelschlüssen geschützt, dass das Buch Jona nicht dieser Schule zugerechnet wird (S. 15). Im Pentateuch ist der Begriff des Deuteronomismus auf die Literatur eingeschränkt, die im Deuteronomium oder von diesem abhängig die Priesterschrift noch nicht voraussetzt. Geschieht dies, so ist von postdtr Literatur unter Einschluss des Deuteronomiums zu sprechen. Das gilt auch für die Vorderen Propheten.

26 Die Frühdatierung von P prae – D allerdings erweist sich ebenso wenig als eine überzeugende Lösung dieses Problems (siehe dazu E. Otto, Die Stellung des Gesetzes in der Religionsgeschichte der Hebräischen Bibel. Zu einem Buch von Moshe Weinfeld, ZAR 10, 2004, 352–364 mit weiterer Literatur) wie die Hypothese eines Tetrateuchs oder gar Tritoteuchs ohne Deuteronomium.

27 Dass P überhaupt nicht in D nachweisbar ist, darf inzwischen als allgemein gültige Einsicht gelten. Zu den gegenteiligen Ergebnissen der Studie von Chr. Frevel (Mit Blick auf das Land die Schöpfung erinnern. Zum Ende der Priestergrundschrift, HBS 23, Freiburg/Br. 1999) siehe E. Otto, Pentateuch (ThR 67), 128 ff. sowie meine Rezension in ThRev 97, 2001, 212–214.

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