Weiter zum Inhalt

Israelitisches Recht in der Weisheitsliteratur des Alten Testaments


Seiten 267 - 281

DOI https://doi.org/10.13173/zeitaltobiblrech.19.2013.0267




Leipzig

1 V. Wagner, Die Gerichtsverfassung Israels nach der Weisheitsliteratur des Alten Testaments, BZ 56, 2012, 96–106.

2 So die Übersetzung von R. Meyer, Hebräische Grammatik, Berlin, New York 31992, §103, 2.b.

3 Die Zitate und deren Übersetzungen folgen, wenn nicht anderes angegeben, dem hebräischen Text der BHS. Auch für das Sirachbuch ist die hebräische Textfassung maßgeblich und wird nach P. C. Beentjes, The Book of Ben Sira in Hebrew, New York, Köln 1997, zitiert; J. Marböck, Jesus Sirach 1–23, HThK AT, Freiburg i. Br. u. a. 2010, 24, hält den „hebräische(n) Text … als Grundlage einer Kommentierung‟ für „problematisch‟, greift aber dann selbst häufig darauf zurück.

4 O. Plöger, Sprüche Salomos (Proverbia), BK XVII, Neukirchen-Vluyn 1984, 9.

5 N. P. Lemche, Andurārum and mīšarum, JNES 38, 1979, (11–22), 11, Anm. 1 und 22.

6 Zum Umfang des Materials nach Meinung des Verfassers siehe V. Wagner, Ein Indiz für die praktische Verwendung der kasuistischen Rechtssatzsammlungen des Pentateuchs im Rechtsleben, ZAR 8, 2002, 211–241, passim.

7 Zum Umfang des Materials nach Meinung des Verfassers siehe V. Wagner, Rechtssätze in gebundener Sprache und Rechtssatzreihen im israelitischen Recht, BZAW 127, Berlin, New York 1972.

8 V. Wagner, Gerichtsverfassung, 104–106.

9 Siehe Spr 14,5a.25a. Gegen H. F. Fuhs, Das Buch der Sprichwörter, fzb 95, Würzburg 2001, 234, wird hier doch an einen forensischen Hintergrund zu denken sein, denn allein durch eine beiläufige Bemerkung können wohl selbst „durch und durch wahrhaftige und glaubwürdige Menschen‟ niemanden aus Todesgefahr retten.

10 Spr 6,19a; 12,17b; 14,5b.25b; 19,5(= 9); 21,28; 24,28; 25,18b, vgl. auch 19,28.

11 So schon G. Wildeboer, Die Sprüche, KHC 15, Freiburg i. Br. 1897, 81: „Unsere Weisen sind keine Anhänger des strengen ius talionis, vgl. 20 22; 24 17 29; 25 21.‟

12 Eine Einschränkung der Geltung von Spr 24,29 auf den „einzelnen Menschen‟, B. Gemser, Sprüche Salomos, HAT I/16, T%übingen 21963, 90, oder auf „Selbsthilfe‟, G. von Rad, Weisheit in Israel, Neukirchen-Vluyn 1970, 129, so auch G. Freuling, »Wer eine Grube gräbt …«. Der Tun-Ergehen-Zusammenhang und sein Wandel in der alttestamentlichen Weisheitsliteratur, WMANT 102, Neukirchen-Vluyn 2004, 58, lässt sich nicht erweisen; die Stellung unmittelbar hinter 24,28 mit der Erwähnung eines עד־חנם dürfte dieser Auslegung eher widersprechen.

13 Weiteres dazu unten 2.1.

14 Siehe dazu unten 1.4.2.

15 Nach L. Köhler, W. Baumgartner u. a., Hebräisches und aramäisches Lexikon zum Alten Testament, Leiden 31967–1990 (angegeben als HAL), 849, wäre Spr 28,17 auch die einzige Belegstelle für eine Bedeutung „mit Blutschuld belastet sein‟.

16 Auch wenn die LXX den masoretischen Text sehr frei wiedergibt, darf doch darauf hingewiesen werden, dass das von ihr gewählte Substantiv αιτία nicht nur „Schuld‟, sondern auch „Beschuldigung‟ bedeutet; vgl. z. B. G. E. Benseler, Griechisch-deutsches Schulwörterbuch, Nachdruck der Auflage 151931, Darmstadt 2005, 22, unter 1).

17 Für ein methaphorisches Verständnis von בור als „Einzelgrab‟, HAL, 112, unter 3b, vgl. auch die üblichen deutschen und englischen Bibelübersetzungen, lässt sich keinerlei Anhalt finden. An das Grab denkt wohl auch R. Tavares, Eine königliche Weisheitslehre?, OBO 234, Göttingen 2007, 78, während H. Ringgren, Sprüche/Prediger/Das Hohe Lied/Klagelieder/Das Buch Esther, ATD 16, Göttingen 1981, 112, die Grube als einen möglichen Unfallort zu verstehen scheint.

18 Die in einigen Textausgaben vorkommende Schreibung אדם mit kleinerem ד bietet wohl eine Lesung אם an, die dem Satz einen flüssigen Stil und guten Sinn gibt.

19 Übersetzung von I. Shirun-Grumach, Die Lehre des Amenemope, in: TUAT III, Gütersloh 1990–1997, (222–250), 234; H. O. Lange, Das Weisheitsbuch des Amenemope, Københaven 1925, 61, hatte die beiden Zeilen als Satzgefüge miteinander verbunden.

20 Siehe Num 35,9–25; Dtn 19,1–12 und Jos 20,1–6.

21 Vgl. V. Wagner, Profanität und Sakralisierung im Alten Testament, BZAW 351, Berlin, New York 2005, 270–290.

22 V. Wagner, Indiz, 240.

23 G. Fohrer, Das Buch Hiob, KAT XVI, Gütersloh 1963, 435.

24 Nur in griechischer Übersetzung vorhanden.

25 Nach Text C; Text A ist unverständlich.

26 Sir 34,21–22 (nur in griechischer Übersetzung vorhanden; Zählung nach der LXX) meint keinen Diebstahl, sondern das Vorenthalten des Lebensunterhalts.

27 A. Müller, Proverbia 1–9. Der Weisheit neue Kleider, BZAW 291, Berlin, New York 2000, 132.

28 H. F. Fuhs, Sprichwörter, 129.

29 Gegen A. Müller, Proverbia, 132 mit Literatur, und andere ist „diese Auffassung … im AT‟ also nicht „singulär‟; Spr 30,9αγ.b scheint allerdings, auch wenn die Bedeutung von תפש an dieser Stelle unklar ist, jeglichen Diebstahl abzulehnen.

30 Man vgl. das heutige Verfahren bei Bagatelldelikten laut §248a StGB.

31 So auch z. B. die Lutherbibel; O. Plöger, Sprüche, 67; C. Maier, Die „fremde‟ Frau in Proverbia 1–9, OBO 144, Freiburg, Göttingen 1995,140; M. V. Fox, Proverbs 1–9, AncB, (New York) 2000, 228.

32 O. Plöger, Sprüche, 68 Anm. 31a.

33 T. O. Krüger, Wisdom and Law, Diss. Gloucestershire 2005 (pdf-Datei), 179, nimmt טבעתים wörtlich und bestreitet deshalb die Armut des Diebes.

34 C. Maier, Frau, 248, sieht hier eine verdeckte Einladung zum Verkehr mit einer Prostituierten, was aber kaum verboten gewesen sein dürfte und deshalb mit „gestohlene(m) Wasser‟ nicht verglichen werden konnte.

35 M. San Nicolò, Art. Diebstahl, RlA 2, Berlin, Leipzig 1938, bes. 213.

36 M. V. Fox, Proverbs, 85, versteht die Form analog zu dem Qere יצפונו in Ps 56,7 als reflexives Qal und vermeidet so eine Emendation.

37 Manche Inhaltsangaben für diesen Abschnitt wie z. B. bei G. von Rad, Weisheit, 59, – „Warnung vor schlechtem Umgang‟ – oder bei A. Müller, Proverbia, 149–150, – „schlechte() Gesellschaft, die die guten Sitten verdirbt, … unehrliche Wege der Bereicherung‟ – werden der hebräischen Wortwahl nicht gerecht.

38 G. Freuling, Grube, 86.

39 Zu einer Stimme, die das ius talionis ablehnt, siehe allerdings oben 1.1.

40 Vgl. zu diesem Verständnis der Rechtsfolge אדוד V. Wagner, Rechtssätze, 38–39.

41 Zum Umfang der Gruppe der personae miserae in der Weisheitsliteratur siehe auch unten 2.2.

42 Nur griechisch überliefert.

43 Siehe oben Anm. 40.

44 Das masoretische ליקהת deutet die LXX als γηρας, doch hat eine Emendation in לה(י)קת „Alter‟ wie etwa bei HAL, 411, den Nachteil, dass das ל dann zur Wortwurzel gerechnet werden muss und so nicht nur für die Rektion des Verbs בוז, sondern auch für die Parallelität zu לאב in 17aα fehlt. Vielleicht verbirgt sich hinter dem ליקהת eine nur hier belegte Erweiterung des ל wie bei לק־את?

45 Vgl. O. Plöger, Sprüche, 363.

46 H. Ringgren, Sprüche, 116; O. Plöger, Sprüche, 363, u. a. denken an eine bestattungslose Preisgabe des bereits Toten; dagegen wendet sich H. Delkurt, Ethische Einsichten in der alttestamentlichen Spruchweisheit, BThSt 21, Neukirchen-Vluyn 1993, 50, mit Recht, rechnet aber auch lediglich allgemein mit einem „schrecklichen und schimpflichen Ende‟ des Delinquenten.

47 So z. B. die revidierte Lutherbibel.

48 Vgl. HAL, 149, III ב־ח.

49 HAL, 112 und 327.

50 Vgl. Spr 29,15b.

51 Die Wendung °באישון חש ist schon den Masoreten verdächtig gewesen, so dass sie empfahlen, °באישון חש „in einer Zeit von Finsternis‟ zu lesen.

52 So z. B. O. Plöger, Sprüche, 237.

53 H. Delkurt, Einsichten, 47–48.

54 O. Plöger, Sprüche, 237.

55 Vgl. F. Crüsemann, Die Tora. Theologie und Sozialgeschichte des alttestamentlichen Gesetzes, Gütersloh 21997, 295f.

56 Die Textvariante C spricht nicht von Verfluchung, sondern von עזב „verlassen‟ bzw. von סחב „fortschleppen‟ (?) der Eltern.

57 R. Bohlen, Die Ehrung der Eltern bei Ben Sira, TThSt 51, Trier 1991, 244.

58 Siehe oben Anm. 55.

59 פשע kann hier in seiner Grundbedeutung angesetzt werden.

60 HAL, 609 unter 2., übersetzt משחית fast verniedlichend mit „Bösewicht‟.

61 R. Tavares, Weisheitslehre, 101, erinnert an Ex 12,23; Jer 22,7 und Ez 9,6.

62 Die einschlägigen Texte sind in der letzten Zeit oft bearbeitet worden; vgl. C. Maier, Frau (1995); A. Müller, Proverbia (2000); N. N. H. Tan, The ‚Foreignness’ of the Foreign Woman in Proverbs 1–9, BZAW 381, Berlin, New York 2008; I. Balla, Ben Sira on family, gender, and sexuality, DCLS 8, Berlin, New York 2011.

63 Dass die אשה זרה oder נכריה eine Ausländerin sein könnte, hat bereits G. Wildeboer, Sprüche, 7, 1897 widerlegt. Ihren Status als Ehefrau belegen mindestens Spr 6,26 und 7,19. N. N. H. Tan, Foreignness, 81, will allerdings zeigen, dass „the portrayal of the Foreign Woman can be understood more finitfully in light of the motif of the ‘foreign woman’ from the Deuteronomic and Deuteronomistic works than as an straightforward depiction of a sexual predator or adulteress‟.

64 Siehe auch Hi 31,11; Spr 5,11; 6,26b; 7,26–27; Sir 9,8–9 und 26,22b (kein hebräischer Text bekannt).

65 So z. B. A. Meinhold, Die Sprüche, ZBK.AT 16.1 und 2, Zürich 1991, 70.

66 H. G. L. Peels, Passion or Justice?, VT 44 (1994), 270–274.

67 I. Balla, Ben Sira, 85, begründet diese Übersetzung ausführlich.

68 Eine der Handschriften verweist zusätzlich auf den in Dtn 24,1 erwähnten Scheidebrief und versteht die Aufforderung damit als Trennung von der Ehefrau, siehe O. Wischmeyer, Die Kultur des Buches Jesus Sirach, BZNW 77, Berlin, New York 1995, 80; es kann aber durchaus sein, dass dieser griechische Übersetzer die uns unbekannte hebräische Vorlage missverständlich wiedergibt und es sich darin „um die Trennung von einer Frau handelt(e), … der ein Mann in freiem Umgang der Geschlechter hörig geworden ist‟, so G. Sauer, Jesus Sirach/Ben Sira, ATDA 1, Göttingen 2000, 192.

69 HAL, 1625.

70 Mit Ez 16,27 kommt hier im nahen Kontext auch שנא vor, das in Sir 7,26b ebenfalls Verwendung findet; der Ezechieltext scheint also sowohl in der Wortwahl als auch im Thema auf Sir 7,26 eingewirkt zu haben.

71 V. Wagner, Indiz, 217–218.232–233.

72 So z. B. auch J. T. Luchsinger, Poetik der alttestamentlichen Spruchweisheit, Stuttgart 2010, 225.

73 Zur Diskussion um das שחר vgl. z. B. HAL, 1359.

74 So z. B. 2 Sam 23,21.

75 Zu letzterem etwa Sir 33,25b und – nur griechisch vorhanden – 23,10, auch Spr 19,19.

76 Mit Ex 22,20–23; Dtn 10,(18–)19 und 24,17–21 finden sich aber sittliche Gebote sowie mit Dtn 14,28–29 (= 26,12–13) und 16,11.14 kultische Normen zum Schutz bzw. der Unterstützung der personae miserae im Umfeld der Kodextorsi.

77 Siehe oben 1.4.3.

78 Nur griechisch belegt.

79 Vgl. Spr 14,20a.

80 Hinzu kommt als dritte Belegstelle Ps 119,19, wo sich der Dichter mit einem גר vergleicht. Spr 5,10.17; 6,1; 11,15, 14,10 sowie Sir 8,18 und 14,4 verwenden die Termini זר und נכרי im Sinne von „anderer‟, ohne dass eine fremde Herkunft desselben ersichtlich wäre; vgl. oben Anm. 62.

81 F.V. Reiterer, Der Fremde bei Ben Sira, in: Xeravíts, G.G./Dušek, J. (Hg.): The Stranger in Ancient and Mediaeval Jewish Tradition, DCLS 4, Berlin, New York 2010, 64–85, passim, vermutet sogar hinter den „Mächtigen‟ und „Reichen‟ bei Ben Sira hellenistische Griechen in Juda.

82 Für die hebräischen Gesetzessammlungen siehe Ex 21,28–22,14.

83 Siehe oben 1.4.3.

84 Auch Sir 7,3 greift kein Streitthema aus der Landwirtschaft auf. In Übersetzungen und Auslegungen wird üblicherweise auf die griechische Version zurückgegriffen, „da HA einen unklaren Text bietet‟, so G. Sauer, Jesus Sirach (Ben Sira), JSHRZ 3, Unterweisungen in lehrhafter Form, Gütersloh 1981, (483–644), 521. Doch dürfte sich der Übersetzer an dem sofort verständlichen קצר „ernten‟ in 3b orientiert und von da aus den – nicht fehlerfreien – Text 3a rückblickend zu deuten versucht haben. Sir 7,3a lässt aber einen besseren Sinn erahnen, wenn man das ידע wie Hi 38,12 als Pi'el „wissen lassen‟ auffasst und in חדושי die Wurzel חדש „neu‟ ernstnimmt: Ben Sira warnt anscheinend vor der Verbreitung von Neuigkeiten über einen anderen Menschen.

85 O. Wischmeyer, Kultur, 42.

86 Siehe die Auflistung bei R. Lux, Die Weisen Israels, Leipzig 1992, 58.

87 L. Schwienhorst-Schönberger, Das Buch der Sprichwörter, in: Zenger, E. u. a. (Hg.): Einleitung in das Alte Testament, Stuttgart 72008, 371–379, 376.

88 Z. B. P. R. Callaway, Deut 21:18–21: Proverbial Wisdom and Law, JBL 103 (1984), 341–352, 350. G. Sauer, Jesus Sirach, 175 sieht allerdings in Sir 23,17 eine Kritik am Inzest; zwar erinnert σώμα σαρκὸς αὐτοῦ an שאד בשדו in Lev 18,6, solange aber für Sir 23,17 kein vollständiger hebräischer Text bekannt ist, kann der Bezug nicht verifiziert werden, die LXX jedenfalls gibt beide Stellen unterschiedlich wieder, I. Balla, Ben Sira, 131–132. I. Balla kann sich aber vorstellen, dass hier an Inzest gedacht ist, „since the author is nowhere else concerned with incest‟ – musste er das aber?

89 Vgl. etwa Spr 11,14a; 29,2b und 4b.

90 R. Lux, Die Weisen, 62–63.

91 Siehe etwa den Bericht zur Forschungsgeschichte bei Krüger, Wisdom, 3–19.

Empfehlen


Export Citation