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Die Erzählung vom Goldenen Kalb in ihren literarischen Kontexten. Zu einem Buch von Michael Konkel


Seiten 344 - 352

DOI https://doi.org/10.13173/zeitaltobiblrech.15.2009.0344




München

1 * Rezensionsartikel zu Michael Konkel, Sünde und Vergebung. Eine Rekonstruktion der Redaktionsgeschichte der hinteren Sinaiperikope (Exodus 32–34) vor dem Hintergrund aktueller Pentateuchmodelle, FAT 58, Tübingen: Mohr Siebeck 2008, XIII+340 S.

2 Siehe die Zusammenfassung diese Modells durch E. Zenger, Einleitung in das Alte Testament, StBTh 1/1, Stuttgart 72008, 100–106.

3 In diesem Sinne kann man in der Studie des Verf. eine Antipode zu der von J. S. Baden, J, E, and the Redaction of the Pentateuch, FAT 68, Tübingen 2009, sehen. Siehe dazu die Rezension in diesem Jahrgang der ZAR. Das resignierte Fazit von W. Oswald in seiner Rezension der Studie von M. Konkel in der ThLZ 134, 2009, 795, die Pentateuchkritik sei von einem Konsens weiter entfernt denn je, ist unnötig, wenn nur erkannt wird, dass die unterschiedlichen Zugänge und Modelle sich eher ergänzen als ausschließen, die Differenzen jeweils auf Schwachstellen hinweisen, die diskursive Spannung also ein notwendiges Element in der Forschung ist. Zu W. Oswalds eigenem Entwurf s. unten Anm. 4.

4 Das Hauptproblem des Münsteraner Pentateuchmodells, das sich aus der „Akoluthie“ der Rechtskorpora ergibt, ist die Einordnung des Deuteronomiums, das exilisch zusammen mit dem Bundesbuch in den exilischen Enneateuch eingestellt worden sein soll. Ein vorexilischer Hexateuch ohne Deuteronomium funktioniert schwerlich, da sich ein Übergang vom Numeribuch zum Josuabuch ohne Deuteronomium nicht plausibel machen lässt, da aus Dtn 1–3 oder Dtn 31–34 nicht willkürlich Texte herausgeschnitten werden können, wenn das Deuteronomium literarisch von dem Hexateuch unabhängig sein soll; siehe E. Otto, Deuteronomium 1–3 als Schlüssel der Pentateuchkritik in diachroner und synchroner Lektüre, in: ders., Die Tora. Studien zum Pentateuch. Gesammelte Schriften, BZAR 9, Wiesbaden 2009, 284–420. Der Verf. schenkt dieser Frage nach dem Ort des Deuteronomiums in der Literaturgeschichte des Pentateuch keine Aufmerksamkeit, obwohl sie für die Exegese von Ex 32 in Relation zu Dtn 9–10* von Bedeutung ist, sondern vergrößert das Problem mit der These einer deuteronomisch-vordeuteronomistischen Fortschreibung in Dtn 32 noch; siehe dazu im Folgenden. Schließlich bleibt im Münsteraner Pentateuchmodell ungeklärt, warum gleichzeitig nach 586 v. Chr. Bundesbuch und Deuteronomium in den „Enneateuch“ eingefügt worden sein sollen, zumal der Dekalog in Dtn 5 erst nachexilisch in die Sinaiperikope eingebracht wurde.

5 So u. a. E. Blum, Studien zur Komposition des Pentateuch, BZAW 189, Berlin/New York 1990. siehe dazu auch E. Otto, Kritik der Pentateuchkomposition. Eine Diskussion neuerer Entwürfe, in: ders., Die Tora (BZAR 9), 143–168. Zu dem jüngsten Versuch von W. Oswald, Staatstheorie im Alten Israel. Der politische Diskurs im Pentateuch und in den Geschichtsbüchern des Alten Testaments, Stuttgart 2009, 121ff., die hintere Sinaiperikope im Wesentlichen auf die Komposition eines dtr Geschichtswerks in Ex 1–2Kön 25* zurückzuführen, siehe E. Otto, Staatsprogrammatik im antiken Israel. Zu einem Buch von Wolfgang Oswald (in diesem Jahrgang der ZAR).

6 So J. Chr. Gertz, Beobachtungen zu Komposition und Redaktion von Ex 32–34, in: M. Köckert/E. Blum (Hg.), Gottes Volk am Sinai. Untersuchungen zu Ex 32–34 und Dtn 9–10, VWGTh 18, Gütersloh 2001, (88–106) 97f.

7 Siehe dazu E. Otto, Das Deuteronomium in Pentateuch und Hexateuch. Studien zur Literaturgeschichte von Pentateuch und Hexateuch im Lichte des Deuteronomiumrahmens, FAT 30, Tübingen 2000.

8 Siehe E. Otto, Deuteronomiumstudien II. Deuteronomistische und postdeuteronomistische Perspektiven in der Literaturgeschichte von Deuteronomium 5–11 (in diesem Jahrgang der ZAR).

9 Siehe E. Otto, Mose, der erste Schriftgelehrte, in: ders., Die Tora (BZAR 9), (480–489) 486–489; ders., Rechtshermeneutik im Pentateuch, a. a. O., (490–514) 498–501.506f.

10 Es geht methodisch nicht an, das Motiv des ml'k kurzerhand literarkritisch zu eskamotieren, zumal sich der Rückbezug auf Ex 20,5 mit pqd nicht eliminieren lässt.

11 Zwar ist der Verf. der Meinung, dass im Gegensatz zum Dekalog das Bundesbuch schon Teil einer vorexilischen Sinaiperikope gewesen sei, doch weist er die Frage, welchen Umfang dieses vorexilische Bundesbuch gehabt haben soll, als für seinen Zusammenhang nicht entscheidend ab.

12 Siehe dazu u. a. N. Na'aman, Updating the Messages: Hezekiah's Second Prophetic Story (2Kings 19:9b-35) and the Community of Babylonian Depotees, in: L. L. Grabbe (Hg.), „Like a Bird in a Cage“. The Invasion of Sennacherib in 701 BCE, JSOT.S 363, London/New York 2003, 201–220.

13 Siehe U. Berges, Das Buch Jesaja. Komposition und Endgestalt, HBS 16, Freiburg/Breisgau 1998, 199ff. 266ff.

14 Siehe u. a. E. Otto, Art. ṣijjôn, ThWAT VI, Stuttgart 1989, (994–1028) 1016ff.

15 Siehe u. a. B. Becking, From David to Gedaliah. The Book of Kings as Story and History, OBO 228, Fribourg/Göttingen 2007, 110f; cf. E. Otto, Deuteronomiumstudien (in diesem Jahrgang der ZAR).

16 Nur 2Kön 17,23aβ ist später Eintrag, die die Propheten als Prediger der Tora wie in 2Kön 17,34–41 (postdtr) versteht; siehe F. Blanco-Wißmann, „Er tat das Rechte …“ Beurteilungskriterien und Deuteronomismus in 1Kön 12–2Kön 25, AThANT 93, Zürich 2008, 153f. Der Grundtext von 2Kön 17,23 'd hjwm hzh setzt dagegen das Andauern des assyrischen Exils voraus, was nach dem Zusammenbruch de neuassyrischen Reichs kaum so formuliert worden wäre. Die Anklage in 2Kön 17,22 ist im Unterschied zu der dtr Erweiterung in 2Kön 17,7–20* exklusiv nur gegen das Nordreich Israel, nicht aber gegen Juda und Jerusalem gerichtet.

17 Siehe zuletzt Th. Römer, The So-Called Deuteronomistic History. A Sociological, Historical and Literary Introduction, London/New York 2005, 102–104; siehe dazu auch E. Otto, Zur Geschichte der deuteronomistischen Geschichtswerke. Anmerkungen zu einem neuen Entwurf von Thomas Römer, ZAR 12, 2006, 354–361; ders., Deuteronomy Between the Pentateuch and the Deuteronomistic History. Some Remarks about Thomas Römer, The So-Called Deuteronomistic History, in: R. F. Person Jr. (Hg.), In Conversation With Thomas Römer, The So-called Deuteronomistic History. A Sociological, Historical and Literary Introduction (London: T.&T. Clark, 2005), The Journal of Hebrew Scriptures 9, 2009, 22–27 (http://www.arts.ualberta.ca/JHS/Articles/article_119.pdf; 28.10.2009).

18 Siehe dazu E. Otto, The History of Legal-Religious Hermeneutics of the Book of Deuteronomy from the Assyrian to the Hellenistic Period, in: A. Hagedorn/R.G. Kratz (Hg.), Religion and Law in the East Mediterranean World, Oxford 2009 (im Druck). Dass allerdings eine Einbindung des Deuteronomiums, in das die Mose-Fiktion erst durch die dtr Rahmung eingetragen wurde, als Fortschreibung eines vorexilischen Jehowisten entstand, wie es E. Reuter, Kultzentralisation. Entstehung und Theologie von Dtn 12, BBB 87, Frankfurt/Main 1993, 227ff., tentativ im Anschluss an W. Staerk, Das Deuteronomium. Sein Inhalt und seine literarische Form. Eine kritische Studie, Leipzig 1894, 105–109, vorgeschlagen hat, scheitert nicht nur an der Auflösung des Zusammenhangs zwischen Deuteronomium und 2Kön 23*, wobei nach E. Reuter dann das Bundesbuch in die Funktion des spr hbrjt in 2Kön 23,2.21 einrücken soll, sondern auch darin, dass 2Kön 22–23 am Festkalender des Deuteronomiums, nicht aber der Sinaiperikope orientiert ist; siehe auch N. Lohfink, Kultzentralisation und Deuteronomium. Zu einem Buch von Eleonore Reuter, ZAR 1, 1995, 117–148, sowie E. Otto, Deuteronomium und Pentateuch, in: ders., Die Tora (BZAR 9), (168–228) 184ff., mit dem Aufweis, dass die Hypothese, der Ursprung des Deuteronomiums sei Fortschreibung eines Großjehowisten, nicht weiterführend ist. Aus guten Gründen hat E. Zenger diese These nicht rezipiert, und auch der Verf. hat sie darin E. Zenger folgend nicht in Erwägung gezogen.

19 Siehe dazu E. Otto, Deuteronomiumstudien (in diesem Jahrgang der ZAR).

20 Siehe E. Otto, Deuteronomium und Pentateuch (BZAR 9), 196–201; cf. auch bereits ders., Das Deuteronomium. Politische Theologie und Rechtsreform in Juda und Assyrien, BZAW 284, Berlin/New York 1999, 324–340, mit weiterer Lit.

21 Dass Ex 32,10 auf 2Kön 23,26 vorausweisen soll, ist allein auf das Motiv des JHWH-Zorns nicht zu gründen.

22 Ri 2,1–5 in Relation zu Ex 33,1–6 ist wenig aussagekräftig, da zunächst Ex 23,20–33 im Blick ist und also eine Hexateuchperspektive. Ri 2,1–5 gehört zu den punktuellen Eintragungen der Anbindung der Vorderen Propheten an den Pentateuch im Zuge der Kanonsbildung. Die „enneateuchische“ Perspektive ist also ein Spätling, die den pentateuchredaktionellen Abschluss der Tora voraussetzt; siehe E. Otto, in: R. Achenbach/M. Arneth/E. Otto, Einleitung in die Literaturgeschichte der Hebräischen Bibel, Tübingen 2010.

23 Zur Spätdatierung des Rahmenpsalms in Dtn 33,2–5.26–29 und zu den Stämmesprüchen in Dtn 33,(6).7–25 siehe U. Schorn, Ruben und das System der zwölf Stämme Israels. Redaktionsgeschichtliche Untersuchungen zur Bedeutung des Erstgeborenen Jakobs, BZAW 248, Berlin/New York 1997, 106–114. Indem Mose als zweiter Jakob handelt, wozu Dtn 33,1 mit Gen 49,28 zu vergleichen ist, transformiert er das Paradigma einer Blutsgemeinschaft in das des mosaischen Bundes (Dtn 33,4); siehe J.-P. Sonnet, The Book within the Book. Writing in Deuteronomy, BIS 14, Leiden/New York 1997, 214f.

24 Siehe E. Otto, Deuteronomium im Pentateuch (FAT 30), 188f.

25 Siehe E. Otto, Rechtshermeneutik im Pentateuch, in: ders., Die Tora (BZAR 9), 490–514.

26 Siehe E. Otto, Deuteronomiumstudien (in diesem Jahrgang der ZAR).

27 Siehe E. Otto, Moses Abschiedslied im Deuteronomium 32. Ein Zeugnis der Kanonsbildung in der Hebräischen Bibel, in: ders., Die Tora (BZAR 9), 641–678.

28 Siehe E. Zenger, Wie und wozu die Tora zum Sinai kam: Literarische und theologische Beobachtungen zu Ex 19–34, in: E. Vervenne (Hg.), Studies in the Book of Exodus. Redaction-Reception-Interpretation, BEThL 126, Leuven 1996, (265–288) 277 Anm. 59. Er schlägt als zutreffender die Bezeichnung „Kult- oder Sakralrecht“ vor. Siehe auch E. Otto, Theologische Ethik des Alten Testaments, ThW 3/2, Stuttgart 1994, 99–104.178–186.214–216.249–257.

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