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Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte. Nachlaß, Teilband 4: Herrschaft, herausgegeben von Edith Hanke in Zusammenarbeit mit Thomas Kroll, Max Weber Gesamtausgabe I/22–4, Tübingen: J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), XXX + 943 S.


Seiten 450 - 453

DOI https://doi.org/10.13173/zeitaltobiblrech.13.2007.0450




München

1 Siehe dazu D. Wagner, Geist und Tora. Studien zur göttlichen Legitimation und Delegitimation von Herrschaft im Alten Testament anhand der Erzählungen über König Saul, AzBG 15, Leipzig 2005. Siehe dazu E. Otto, Tora und Charisma. Legitimation und Delegitimation des Königtums in 1 Samuel 8 – 2 Samuel 1im Spiegel neuerer Literatur, ZAR 12, 2006, 225–244.

2 Siehe dazu S. Breuer, Max Webers Herrschaftssoziologie, Theorie und Gesellschaft 18, Frankfurt/New York 1991, als Standardwerk zur Interpretation der Weber'schen Soziologie der Herrschaft.

3 Siehe Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der Verstehenden Soziologie, fünfte, revidierte Auflage besorgt von Johannes Winckelmann, Tübingen 1980, 122–176.

4 Siehe Max Weber, Einleitung, in: ders., Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen. Konfuzianismus und Taoismus. Schriften 1915–1920, herausgegeben von Helwig Schmidt-Glintzer in Zusammenarbeit mit Petra Kolonko, MWG I/19, Tübingen 1989, (83–127) 119–127.

5 Siehe Max Weber, Politik als Beruf, in: ders., Wissenschaft als Beruf 1917/1918. Politik als Beruf 1919, herausgegeben von Wolfgang J. Mommsen und Wolfgang Schluchter in Zusammenarbeit mit Birgitt Morgenbrod, MWG I/17, Tübingen 1992, 157–191. Von Max Webers Münchener Vorlesung „Allgemeine Staatslehre und Politik (Staatssoziologie)“ existieren eine eigenhändige Vorlesungsankündigung Max Webers sowie zwei Mitschriften. Siehe zu Max Webers Staatslehre jetzt A. Anter/S. Breuer (Hg.), Max Webers Staatssoziologie. Positionen und Perspektiven, Baden-Baden 2007.

6 Zur Interpretation Siehe H. Treiber, Anmerkungen zu Max Webers Charismakonzept, ZAR 11, 2005, 195–213.

7 Siehe dazu E. Otto, Max Webers Studien des Antiken Judentums. Historische Grundlegung einer Theorie der Moderne, Tübingen 2002, 109–111. 159f. 188–191.

8 Siehe Th. Kroll, Max Webers Idealtypus der charismatischen Herrschaft und die zeitgenössische Charisma-Debatte, in: E. Hanke/W. J. Mommsen (Hg.), Max Webers Herrschaftssoziologie, Tübingen 2001, 47–72. Da die Hg. darauf verzichtet, Hinweise und Literatur zu Typen der Rezeptions- und Interpretationsgeschichte der Herrschaftssoziologie Max Webers zu geben, ist dieser Sammelband, vor allem aber die bereits als Standardwerk genannte Studie von S. Breuer heranzuziehen, will man sich mit dem Forschungsstand zur Weber'schen Herrschaftssoziologie vertraut machen.

9 Siehe Max Weber, Ethik und Mythik/rituelle Absonderung, in: ders., Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen. Das antike Judentum. Schriften und Reden 1911–1920, herausgegeben von Eckart Otto unter Mitwirkung von Julia Offermann, MWG I/21.1, Tübingen 2005, 161–209.

10 Siehe dazu Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte. Nachlaß. Teilband 2: Religiöse Gemeinschaften, herausgegeben von Hans G. Kippenberg in Zusammenarbeit mit Petra Schilm unter Mitwirkung von Jutta Niemeier, MWG I/22–2, Tübingen 2001.

11 Siehe dazu E. Otto, Max Webers Studien (Tübingen 2002), 119–135; ders., Einleitung, in: Max Weber, Das antike Judentum (MWG I/21.1), (1–144) 71–90.

12 Siehe dazu jetzt auch B. Quensel, Max Webers Konstruktionslogik. Sozialökonomik zwischen Geschichte und Theorie, Fundamenta Juridica 54, Baden-Baden 2007, 137–167, sowie ders., Der „spekulative Paria-Kapitalismus“ des Judentums. Max Webers These in wirtschaftsrechtlicher Rekonstruktion, ZAR 11, 2005, 214–273.

13 Die Hg. hat eine bewundernswerte Fülle von Hintergrundmaterial für die Kommentierung zusammengetragen. Dennoch wäre vorzuschlagen, dass bei Texten, in denen Max Weber Material aus sehr verschiedenen kulturwissenschaftlichen Provinzen benutzte, die Kommentierungen in der MWG zukünftig von Fachwissenschaftlern gegengelesen werden. Dort, wo die Hg. auf altorientalische, ägyptologische, alttestamentliche, neutestamentliche, kirchenhistorische und judaistische Sachverhalte rekurriert, wären auf diese Weise manche Ungenauigkeiten und Fehlinformationen zu vermeiden gewesen, wie etwa die, dass nach biblischer Darstellung die Israeliten erst nach einem vierzigjährigen Aufenthalt in der Wüste die Sinaihalbinsel erreicht hätten, Debora und Barak gegen Philister gekämpft hätten und Hermann Guthe, der wie kaum ein anderer seiner zeitgenössischen Kollegen die Exodusüberlieferung historisch ausgewertet hat, Gewährsmann für Max Webers Erwägung gerade zur Infragestellung der Historizität des Exodus sein soll, obwohl er im Gegensatz zu Eduard Meyer, der mit einer irreführenden Literaturangabe aufgeführt wird, zu den Konservativen der Zunft gehört hat, um nur Beispiele einer einzigen Seite (665) zu nennen, die sich beliebig vermehren ließen. Vermutlich wird dies für Sachverhalte von der Sinologie bis zur zeitgenössischen Rechts- und Wirtschaftswissenschaft ähnlich gelten. Dieser Vorschlag soll aber die stupende Leistung der Hg. in keiner Weise schmälern.

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