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Die Vorgeschichte der Mose-Tora. Zu einem Buch von Ansgar Moenikes


Seiten 346 - 350

DOI https://doi.org/10.13173/zeitaltobiblrech.11.2005.0346




München

Prof. Dr. Eckart Otto, Institut für Alttestamentliche Theologie, Evangelisch-Theologische Fakultät, Ludwig-Maximilians-Universität München, Schellingstr. 3/IV VG, D-80799 München (e-mail: eckart.otto@lrz.uni-muenchen.de)

1 Rezensionsartikel zu A. Moenikes, Tora ohne Mose. Zur Vorgeschichte der Mose-Tora (Berlin/Wien 2004, Bonner Biblische Beiträge 149, Philo, 254 S.).

2 Aus Neh 13,1f. ist allerdings keineswegs zu schließen, daß zur chronistischen Tora „wohl nicht nur Gesetze, sondern auch Erzählmaterial“ gehört habe, da nicht auf Num 22–24 Bezug genommen wird, sondern Neh 13,1f. sich schlüssig und vollständig aus dem Bezug auf Dtn 23,4–6 heraus erklärt.

3 Siehe dazu unten Anm. 23.

4 Siehe Dtn 1,5; 4,44; 31,9.24; 33,4; Jos 1,7f.; 8,31.32.34f.; 22,5; 23,6; 1 Kön 2,3; 2 Kön 14,6; 21,8; 23,25. Der Verf. zählt 15 weitere Tora-Belege im Dtn, in denen der Begriff der Tora nicht, bzw. nicht explizit einer Person, bzw. Mose zugeordnet sei.

5 Siehe A. Moenikes, Die grundsätzliche Ablehnung des Königtums in der Hebräischen Bibel. Ein Beitrag zur Religionsgeschichte des Alten Israel, BBB 99, Weinheim 1995.

6 Siehe u.a. B. Halpern/D.S. Vanderhooft, The Editions of Kings in the 7th–6th Centuries B.C.E., HUCA 62, 1991, 179–244; E. Eynikel, The Reform of the King Josiah and the Composition of the Deuteronomic History, OTS 33 Leiden/ New York 1996; M.A. Sweeney, King Josiah of Judah. The lost Messiah of Israel, Oxford 2001, 21–177(siehe dazu meine Rezension in Shophar 2003, 164f.)

7 Siehe A. Rofé, Ephraimite versus Deuteronomistic History, in: Scritti in onore di J. Alberto Soggin, Brescia 1991, 221–235; cf. auch ders., The End of the Book of Joshua according to the Septuagint, Henoch 4, 1982, 17–36.

8 Tatsächlich aber fällt das Richterbuch aus nachdtr Hierokratisierungstendenzen innerhalb des Zusammenhanges Gen 1–1 Kön 8 heraus; siehe dazu den Beitrag „Die Tora des Mose in einem Eneateuch“ (in diesem Jahrgang der ZAR). So liegt die Versuchung nahe, angesichts von Schwierigkeiten postdtr Lösungsmöglichkeiten nach solchen praedtr Ansetzung zu suchen.

9 Siehe dazu im Folgenden.

10 Der Verf. knüpft damit an eine im Grundsatz nicht aber in der Datierung richtige These von N. Lohfink (Kerygmata des deuteronomistischen Geschichtswerk, in: ders., Studien zum Deuteronomium und zur deuteronomistischen Literatur II, SBAB 12, 1991, 125–142) und G. Braulik (Zur deuteronomistischen Konzeption von Freiheit und Frieden, in: ders., Studien zur Theologie des Deuteronomiums, SBAB 2, 1988, 219–230) an.

11 Der Verf. knüpft hier an seine Dissertation an; siehe A. Moenikes, Die grundsätzliche Ablehnung des Königtums in der hebräischen Bibel (BBB 99), 151f.

12 Es ist erstaunlich, wie beiläufig der Verf. (S. 34f.) die Kritik durch T. Veijola (Deuteronomiumsforschung zwischen Tradition und Innovation [III], ThR 68, 2003, [1–44] 36–38) meint abtun zu können. Hier wie auch sonst verwechselt der Verf. Behauptung mit Argument.

13 Der Verf. knüpft auch hier an eine ältere Studie aus seiner Feder an; siehe A. Moenikes, Zur Redaktionsgeschichte des sogenannten Deuteronomistischen Geschichtswerks, ZAW 104, 1992, 333–348.

14 Daneben sollen Hos 8,12 und Jos 24,25–27 derartige Zeugnisse aus der Mitte des 8. Jh. v. Chr. sein.

15 Bedauerlicherweise verzichtet der Verf. auf eine eigene exegetische Bearbeitung dieser Kapitel und stützt sich auf ältere Arbeiten von N. Lohfink. Angesichts der Bedeutung, die 2 Kön 22–23 für die These eines hiskianischen Ur-Deuteronomiums in der Argumentation des Verf. hat, kann dieses Verfahren kaum als überzeugend gelten. Wichtige neuere Beobachtungen, die seine Vermutung eines josianischen Horizonts in 2 Kön 23 stützen könnten, weiß der Verf. nicht auszuwerten. So notiert er zwar zurecht (S. 71 Anm. 205), daß der Bund des Königs Josia nicht mit, sondern vor JHWH (2 Kön 23,3) geschlossen wurde, JHWH also nicht Bundespartner sondern Zeuge des Bundes war, doch zieht der Verf. daraus keinerlei Schlußfolgerungen. Die hier erkennbare Struktur des Bundesschlusses hat eine Parallele in der Beschreibung der Asarhaddon-adě im Rassam-Zylinder I 8–23; cf. R. Borger, Beiträge zum Inschriftenwerk Assurbanipals. Die Prismenklassen A, B, C = K, D, E, F, G, H, J und T sowie andere Inschriften. Mit einem Beitrag von A. Fuchs, Wiesbaden 1996, 15f.; E. Otto, Das Deuteronomium. Politische Theologie und Rechtsreform in Juda und Assyrien, BZAW 284, Berlin/New York 1999, 16. Die Erzählung der Josia-berit hat hier durchaus einen historisch verläßlichen Zug bewahrt, der sie von anderen Bundesschlußerzählungen abhebt.

16 Wenn der Verf. aus der Relation von 2 Kön 23,3 zu Dtn 6,17 schließen will, in Dtn 6,17 sei nicht Mose, sondern JHWH der Promulgator, das Dtn also noch nicht mit Mose verbunden, so übersieht er, daß Dtn 6,17 sich in einer Mose-Rede in Dtn 6,14–19 befindet, die auf den Dekalog ebenso Bezug nimmt, wie auf den weiteren literarischen Kontext des Dtn, so daß hier ein noch späterer Redaktor als DtrB, so T. Veijola (Das 5. Buch Mose. Deuteronomium Kapitel 1,1–16,17, ATD 8,1, Göttingen 2004, 188–190), am Werk ist.

17 Gerade Dtn 16,1–8* soll die Kultzentralisation als wichtiges Thema des hiskianischen Ur-Deuternomiums belegen, obwohl der Verf. einräumt (S. 75), daß gerade dieses Festgebot „keinen Hinweis für oder gegen eine hiskijanische Datierung (liefert)“. Wohl aber spricht die Plausibilität dagegen. Wenn bereits das Passa gem. Dtn 16,1–8* zu Hiskias Zeit bekannt sein soll, fragt sich, wieso es vergessen sein soll, um einige Jahrzehnte später von Josia als Neuerung eingeführt zu werden.

18 Cf. dazu E. Otto, Art. Hiskia, RGG4 III, Tübingen 2000, 1791–1792mit der dort angegebenen Literatur.

19 Siehe dazu A. Puukko, Das Deuteronomium. Eine literarkritische Untersuchung, BWAT 5, Leipzig 1910.

20 Siehe gegen A. Puukko bereits G. Hölscher, Komposition und Ursprung des Deuteronomiums, ZAW 40, 1922, (161–255) 189f., sowie jüngst E. Otto, Das Deuteronomium (BZAW 284), 7.

21 Allenfalls das Motiv der „ehernen Schlange“ ist historisch auszuwerten, was aber für die These einer „Kultreform“ nicht ausreicht.

22 Der Leser gewinnt den Eindruck, daß die hier vorgestellte Deuteronomiumsanalyse vor langer Zeit konzipiert wurde, da neuere Fragestellungen überhaupt nicht, neuere Literatur aber nur am Rande eingearbeitet wurde. So spiegelt sich im Hauptteil der Monographie der Diskussionsstand der ersten Hälfte der neunziger Jahre mit nur oberflächlich knapper Aktualisierung wider.

23 Siehe dazu E. Otto, Deuteronomium und Pentateuch. Aspekte der gegenwärtigen Debatte, ZAR 6, 2000, 222–284.

24 So scheidet der Verf. Ex 24,12 aus seinen weiteren Überlegungen aus (S. 54), ohne die Bedeutung dieses Verses für sein Thema zu erkennen; siehe dazu E. Otto, Mose, der erste Schriftgelehrte. Deuteronomium 1,5 in der Fabel des Pentateuch, in: D. Böhler/I. Himbaza/Ph. Hugo (Hg.), L'Ecrit et l'Esprit. Etudes d'histoire du texte et de théologie biblique en hommage à Adrian Schenker, OBO, Fribourg/Göttingen 2005, (273–285) 281–284.

25 Die Alttestamentliche Wissenschaft wird in der Konsequenz die Literaturgeschichte der Hebräischen Bibel stärker als bisher als Teil der altorientalischen Literaturgeschichte und ihrer Vernetzungen begreifen müssen. Pannen, wie sie in der Studie des Verf., der den ältesten Abschnitt der Flüche in Dtn 28,20–44* als Teil eines „Ur-Deuteronomiums“ ausscheidet, weil es sich inzwischen als Rezeption der Asarhaddon-adě und also als nachhiskianisch erwiesen hat, sollten zunehmend der Vergangenheit angehören.

26 Siehe M. Weber, Wissenschaft als Beruf, in: ders., Wissenschaft als Beruf 1917/1919. Politik als Beruf 1919, hg. von W. J. Mommsen/W. Schluchter, MWG I/17, Tübingen 1992, (71–111) 85.

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